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   FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15   

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https://dejure.org/2015,29530
FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15 (https://dejure.org/2015,29530)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.10.2015 - 2 V 95/15 (https://dejure.org/2015,29530)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - 2 V 95/15 (https://dejure.org/2015,29530)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • JurPC

    Verpflichtung zur Freigabe von Steuerdaten gegenüber der Finanzverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Steuerberaters zur Überlassung eines Datensticks mit der Buchführung seines Mandaten an die Finanzverwaltung oder zur Freigabe der Daten bei der DATEV e.G

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung des Steuerberaters zur Datenüberlassung an das FA bei gekündigtem Mandat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 6; AO § 97; AO § 104 Abs. 2
    Verpflichtung eines Steuerberaters zur Überlassung eines Datensticks an die Finanzverwaltung bzw. zur Freigabe der Daten bei DATEV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflichtung eines Steuerberaters zur Überlassung eines Datensticks an die Finanzverwaltung bzw. zur Freigabe der Daten bei DATEV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gekündigte Mandat - und die Verpflichtung des Steuerberaters zur Datenüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenüberlassung an die Finanzverwaltung - und kein Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht eines Steuerprüfers zur Überlassung eines Datensticks im Rahmen einer Außenprüfung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gekündigtes Mandat: Steuerberater zur Datenüberlassung an die Finanzverwaltung verpflichtet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verpflichtung des Steuerberaters zur Datenüberlassung an die Finanzverwaltung bei gekündigtem Mandat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht eines Steuerprüfers zur Überlassung eines Datensticks im Rahmen einer Außenprüfung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Steuerberater ist zur Datenüberlassung bei gekündigtem Mandat verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2007 - 6 K 2012/06

    Herausgabe von Besteuerungsunterlagen eines Mandanten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden solle, und seinem steuerlichen Berater, gegenüber dem das Finanzamt das Herausgabeverlangen äußere, seien abgabenrechtlich irrelevant (FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13. April 2007 6 K 2012/06 B, EFG 2007 Seite 1658).

    Die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Antragstellerin sind jedoch im Verhältnis zum Antragsgegner irrelevant (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 104 AO Tz. 3; Schuster in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 104 AO RNr. 16; Dumke in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 104 RNr. 7, Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2007 6 K 2012/06 B, EFG 2007, 1658).

  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Die Pflicht zur Beantwortung von Auskunftsersuchen der Finanzbehörden könne auch nicht durch zivilrechtliche Verträge wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden (BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 II R 15/12, BStBl. II 2014, 225).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Denn weil § 66 StBerG ein Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht speziell in Bezug auf die Handakten normiere und diese vorliegend betroffen seien, sei nicht auf die außerhalb des Anwendungsbereichs des § 66 StBerG heranzuziehenden allgemeinen Vorschriften der §§ 273, 320 BGB zurückzugreifen (vgl. OLG München Urteil vom 14. Mai 2012 15 W 813/12, DStR 2012, 1939).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994, IX B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1995, 116).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1979, GrS 5/77, BFHE 127, 140, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1979, 570).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Diese Grundsätze würde jedoch nicht im Hinblick auf diejenigen Mandanten greifen, die auf eine Geheimhaltung ihrer Identität verzichtet hätten; ein solcher Verzicht werde in aller Regel dort angenommen werden können, wo ein Berufsgeheimnisträger an der Erstellung von Steuererklärungen seiner Mandanten mitgewirkt und dies der Finanzbehörde gegenüber kenntlich gemacht habe (BFH-Urteil vom 8. April 2008, BStBl. II 2009, 579).
  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03

    Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15
    Der vom Finanzamt angeforderte Datenträger mit den Buchführungsdaten sei unstreitig Teil der Handakte des Steuerberaters (BGH-Urteil vom 11. März 2004 IX ZR 178/03, juris).
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