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   OLG Hamburg, 19.12.2018 - 2 VA 13/18   

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https://dejure.org/2018,49208
OLG Hamburg, 19.12.2018 - 2 VA 13/18 (https://dejure.org/2018,49208)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2018 - 2 VA 13/18 (https://dejure.org/2018,49208)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 2 VA 13/18 (https://dejure.org/2018,49208)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19

    Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an

    Indem die Antragstellerin darauf abstellt, dass nach dieser Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht auch bei Vorliegen eines rechtlich begründeten wirtschaftlichen Interesses gegeben sein kann und ein Individualinteresse vorliegen kann, wenn persönliche Rechte des Antragstellers durch den Inhalt der einzusehenden Akte auch nur mittelbar berührt werden, verstellt sie sich selbst den Blick darauf, dass ein rechtliches Einsichtsinteresse - bei Vorliegen dieser Voraussetzungen - nur bejaht wird, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018, 2 VA 13/18, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 12. April 2016, 1 VA 14/15, juris Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2011, 9 VA 8/10, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Februar 2007, 20 VA 13/06, juris Leitsatz 1 sowie Rn. 27; Beschluss vom 29. Mai 2008, 20 VA 5/08, juris Rn. 9; Greger in Zöller, ZPO, § 299 Rn. 6a).
  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 92/19

    Akteneinsicht des Treugeber-Kommanditisten im laufenden Insolvenzverfahren

    Während der laufenden Insolvenz kann dem Kommanditisten daher Akteneinsicht (nur) gemäß § 4 InsO i.V. m. § 299 Abs. 2 ZPO zugebilligt werden (vgl. BGH, Urt. v. 20. Februar 2018, II ZR 272/16, NZG 2018, 497 Rn. 20 a. E.; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018, 2 VA 13/18, BeckRS 2018, 38624).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 20 U 33/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht gedeckter Ausschüttungen durch

    Ob außerdem gerade wegen dieser Informationen ein Akteneinsichtsrecht aus den Gründen des Beschlusses des OLG Hamburg vom 19.12.2018, 2 VA 13/18 (juris) versagt werden müsste, kann dahingestellt bleiben.
  • OLG München, 19.07.2019 - 23 U 4254/18

    Inanspruchnahme eines Kommanditisten durch den Insolvenzverwalter

    Entgegen dem Vorbringen des Beklagten in der Gegenerklärung (S. 6, Bl. 150 d.A.) ergibt sich zudem eindeutig aus dem Beschluss des OLG Hamburg vom 19.12.2018 (Az. 2 VA 13/18), dass ein rechtliches Interesse des Kommanditisten auf Akteneinsicht in die gerichtlichen Insolvenzakten besteht, der Antrag wurde jedoch aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht verallgemeinerungsfähig sind (keine Angaben in der Insolvenzakte, die in dem konkreten Fall dem rechtlichen Interesse dienlich sein könnten), zurückgewiesen.
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