Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 12.10.2015

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15   

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https://dejure.org/2015,26296
OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15 (https://dejure.org/2015,26296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15 (https://dejure.org/2015,26296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15 (https://dejure.org/2015,26296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen durch den möglichen Verletzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 S 1 GVGEG, § 153 Abs 1 StPO, § 170 Abs 2 StPO, § 172 Abs 2 S 3 StPO, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen durch den möglichen Verletzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen; Strafrecht; Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen durch den möglichen Verletzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellung nach § 153 StPO - und ihre Anfechtung durch den Verletzten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, Art 19 Abs 4 durch Einstellung gem StPO §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    § 153 StPO bezweckt nicht den Schutz des durch die Straftat Verletzten (BVerfG NStZ 2002, 211 zur vergleichbaren Rechtslage bei § 153a StPO).
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Mithin ist es verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, dass eine gerichtliche Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO durch den Nebenkläger einer Anfechtung entzogen ist, zumal das Grundgesetz grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat kennt (BVerfG NJW 1995, 317; vgl. auch BGHSt 47, 270 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 28.06.1994 - 2 BvR 1235/94

    Verfassungsmäßigkeit der Verneinung des Anspruchs eines Dritten auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Mithin ist es verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, dass eine gerichtliche Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO durch den Nebenkläger einer Anfechtung entzogen ist, zumal das Grundgesetz grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat kennt (BVerfG NJW 1995, 317; vgl. auch BGHSt 47, 270 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Eine Verletzung von Rechten des durch die Straftat Verletzten scheidet grundsätzlich auch aus, wenn es um die Beurteilung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geht (BVerfGE 51, 176 [187] zu § 232 Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. [§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB n.F.]).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Dies kann nur bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, bei Straftaten gegen Opfer, die sich in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden sowie bei Delikten von Amtsträgern in Betracht kommen (BVerfG EuGRZ 2015, 429 - juris Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08

    Insolvenzverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines die Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Sieht das Gesetz nämlich die Anfechtung einer Maßnahme vor, ist der Antrag nach § 23 Abs. 1 EGGVG auch dann ausgeschlossen, wenn diese Regelung bewusst nicht alle Fälle erfasst (Senat, Beschlüsse vom 19.03.2015 - 2 VAs 19/14 - und vom 17.07.2015 - 2 VAs 16/14; OLG Frankfurt ZInsO 2009, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2015 - 2 VAs 19/14

    Versagung von Akteneinsicht durch den Strafkammervorsitzenden: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Sieht das Gesetz nämlich die Anfechtung einer Maßnahme vor, ist der Antrag nach § 23 Abs. 1 EGGVG auch dann ausgeschlossen, wenn diese Regelung bewusst nicht alle Fälle erfasst (Senat, Beschlüsse vom 19.03.2015 - 2 VAs 19/14 - und vom 17.07.2015 - 2 VAs 16/14; OLG Frankfurt ZInsO 2009, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzte nämlich eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus; nur zum Schutz derartiger Rechtspositionen ist der Rechtsweg verfassungsrechtlich garantiert (BVerfGE 83, 182 [194]).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15   

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https://dejure.org/2015,30069
OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15 (https://dejure.org/2015,30069)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.10.2015 - 2 VAs 19/15 (https://dejure.org/2015,30069)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - 2 VAs 19/15 (https://dejure.org/2015,30069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe; Antrag auf vorgezogene Vollstreckung von zwei widerrufenen Jugendstrafresten; Abänderung der vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge; Materiell-rechtlicher Regelungsgehalt des § 89a Abs. 1 S. 4 JGG

  • rechtsportal.de

    Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 109
  • NStZ-RR 2017, 267
  • StV 2016, 713
  • Rpfleger 2016, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10

    Jugendstrafrecht: Auswirkungen einer falschen Vollstreckungsreihenfolge auf die

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    Auf eine (nicht mehr vorhandene) Erreichbarkeit des aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommenen Verurteilten für den im Jugendstrafrecht vorherrschenden Erziehungsgedanken kommt es gar nicht an (entgegen LG Karlsruhe, Beschluss vom 30. September 2010, NStZ-RR 2011, 155 f.).

    Unter Bezugnahme auf die Kommentierung von Eisenberg JGG 16. Aufl. § 89a Rdnr. 8, welcher seinerseits auf einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe NStZ-RR 2011, 155 verweist, führte sie zur Begründung aus, § 89a Abs. 1 S. 4 JGG sei bei dem (inzwischen 30jährigen) Verurteilten, auf den der im Jugendstrafrecht maßgebliche Erziehungsgedanke nicht mehr zuträfe, nicht anwendbar; im Übrigen sei in seinem Interesse vom Grundsatz des § 89a Abs. 1 S. 1 JGG ("Jugendstrafe vor Freiheitsstrafe") abgewichen und nach den Vorgaben der Strafvollstreckungsordnung (§ 43 Abs. 2 StVollstrO) verfahren worden, indem zunächst die kurzen Strafreste vor den langen Strafresten vollstreckt würden.

    Die Aussage der Vollstreckungsbehörde zur teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs des § 89a Abs. 1 S. 4 JGG, welche sich hierzu auf die Kommentierung von Eisenberg (vgl. Eisenberg, JGG 16. Aufl., § 89a Rdnr. 8) und einer ihr zugrundeliegenden Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 30. September 2010 (NStZ-RR 2011, 155 f.) bezieht, teilt der Senat nur im Ergebnis, nicht indes in ihrer Begründung.

  • OLG Dresden, 14.10.1999 - 2 Ws 596/99

    Jugendstrafe; Strafrestaussetzung; Strafaussetzung; Prüfungszeitpunkt; Zeitpunkt;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 14. Oktober 1999, NStZ-RR 2000, 381).

    Der Senat gibt insoweit seine im Beschluss vom 14. Oktober 1999 (NStZ-RR 2000, 381) dargelegte gegenteilige und bislang in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung befindliche Auffassung ausdrücklich auf.

  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    b) Bei der Einordnung der Norm als materiell-rechtliche Vorschrift oder als Verfahrensregel kommt dem im allgemeinen Strafverfahrensrecht mit § 454b Abs. 2 S. 1 StPO (korrespondierend im Jugendrecht: § 89a Abs. 1 S. 2, 3 JGG) bezweckten Interessenschutz Bedeutung zu: Mit der zwingend vorgeschriebenen Strafunterbrechung soll einem Verurteilten bezüglich aller Strafen die Chance zur Restaussetzung erhalten bleiben (BVerfG, Beschluss vom 02. Mai 1988 - 2 BvR 321/88 - NStZ 1988, 474); zugleich soll sichergestellt werden, dass über die Restaussetzung zu gleicher Zeit und möglichst einheitlich entschieden wird (§ 89a Abs. 1 S. 5 JGG; KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454b Rdnr. 1).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 2 VAs 1/12

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung kann nur erfolgreich sein, wenn die angegriffenen Entscheidungen auf einem unzutreffenden oder unzureichend ermittelten Sachverhalt basieren, wenn von Seiten der Vollstreckungsbehörde oder ihrer Fachaufsicht rechtliche Begriffe oder gesetzliche Bestimmungen falsch angewendet wurden oder wenn eine Ermessensüberschreitung oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2012, 250; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 315).
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    Der Senat hat nach § 28 Abs. 3 EGGVG in Bezug auf die im Ermessen der Vollstreckungsbehörde stehende Entscheidung, welche sich an der für sie bindend wirkenden Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerfG Beschluss vom 27. Oktober 1970 - 1 BvR 557/68 - BVerfGE 29, 312) des § 43 Abs. 4 StVollstrO zu orientieren hat, sowie in Bezug auf den Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft eine nur eingeschränkte Prüfungskompetenz.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    Ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 43 Abs. 4 StVollstrO für eine von Abs. 2 und 3 dieser Vorschrift abweichende Reihenfolge der Vollstreckung kann deshalb dann vorliegen, wenn aufgrund einer Gesamtbeurteilung zumindest eine realistische, durch Tatsachen belegbare Chance dafür besteht, die Prognose für einen Verurteilten werde sich schon vor Erreichen desjenigen Zeitpunktes, zu dem eine Aussetzung hinsichtlich der neuen Strafe auch dann in Betracht käme, wenn die alten Strafreste vorab verbüßt werden, zum Günstigen wenden (OLG Karlsruhe, StV 2003, 348; im Anschluss an OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 282).
  • OLG Hamm, 12.05.1998 - 1 VAs 16/98
    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung kann nur erfolgreich sein, wenn die angegriffenen Entscheidungen auf einem unzutreffenden oder unzureichend ermittelten Sachverhalt basieren, wenn von Seiten der Vollstreckungsbehörde oder ihrer Fachaufsicht rechtliche Begriffe oder gesetzliche Bestimmungen falsch angewendet wurden oder wenn eine Ermessensüberschreitung oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2012, 250; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 315).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01

    Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15
    Ein "wichtiger Grund" im Sinne des § 43 Abs. 4 StVollstrO für eine von Abs. 2 und 3 dieser Vorschrift abweichende Reihenfolge der Vollstreckung kann deshalb dann vorliegen, wenn aufgrund einer Gesamtbeurteilung zumindest eine realistische, durch Tatsachen belegbare Chance dafür besteht, die Prognose für einen Verurteilten werde sich schon vor Erreichen desjenigen Zeitpunktes, zu dem eine Aussetzung hinsichtlich der neuen Strafe auch dann in Betracht käme, wenn die alten Strafreste vorab verbüßt werden, zum Günstigen wenden (OLG Karlsruhe, StV 2003, 348; im Anschluss an OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 282).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer

    Eine Mindestverbüßungspflicht, wie in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zum Antrag nach § 23 EGGVG angedeutet, sieht der Senat durch § 89a Abs. 1 Satz 4 JGG nicht begründet (vgl. hierzu: OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - 2 VAs 19/15 -, Rn. 23 - 29, juris).
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21

    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger

    Auch der widerrufene Rest einer Jugendstrafe ist wie ein Strafrest nach allgemeinem Strafrecht bei entsprechend günstiger Kriminalprognose sofort, d. h. jederzeit und ohne sechsmonatige (An)Vollstreckung erneut aussetzungsfähig (OLG Dresden, Beschl. v. 12.10.2015 - 2 VAs 19/15, NStZ 2016, S. 109; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.12.2019 - 4 VAs 6/19, BeckRS 2019, 35832).
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