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   OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15   

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https://dejure.org/2015,26296
OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15 (https://dejure.org/2015,26296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15 (https://dejure.org/2015,26296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2015 - 2 VAs 19 - 21/15, 2 VAs 19/15, 2 VAs 20/15, 2 VAs 21/15 (https://dejure.org/2015,26296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen durch den möglichen Verletzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 S 1 GVGEG, § 153 Abs 1 StPO, § 170 Abs 2 StPO, § 172 Abs 2 S 3 StPO, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen durch den möglichen Verletzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen; Strafrecht; Anfechtung von staatsanwaltlichen Einstellungen durch den möglichen Verletzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellung nach § 153 StPO - und ihre Anfechtung durch den Verletzten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, Art 19 Abs 4 durch Einstellung gem StPO §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    § 153 StPO bezweckt nicht den Schutz des durch die Straftat Verletzten (BVerfG NStZ 2002, 211 zur vergleichbaren Rechtslage bei § 153a StPO).
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Mithin ist es verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, dass eine gerichtliche Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO durch den Nebenkläger einer Anfechtung entzogen ist, zumal das Grundgesetz grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat kennt (BVerfG NJW 1995, 317; vgl. auch BGHSt 47, 270 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 28.06.1994 - 2 BvR 1235/94

    Verfassungsmäßigkeit der Verneinung des Anspruchs eines Dritten auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Mithin ist es verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, dass eine gerichtliche Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO durch den Nebenkläger einer Anfechtung entzogen ist, zumal das Grundgesetz grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat kennt (BVerfG NJW 1995, 317; vgl. auch BGHSt 47, 270 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Eine Verletzung von Rechten des durch die Straftat Verletzten scheidet grundsätzlich auch aus, wenn es um die Beurteilung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geht (BVerfGE 51, 176 [187] zu § 232 Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. [§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB n.F.]).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Dies kann nur bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, bei Straftaten gegen Opfer, die sich in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden sowie bei Delikten von Amtsträgern in Betracht kommen (BVerfG EuGRZ 2015, 429 - juris Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08

    Insolvenzverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines die Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Sieht das Gesetz nämlich die Anfechtung einer Maßnahme vor, ist der Antrag nach § 23 Abs. 1 EGGVG auch dann ausgeschlossen, wenn diese Regelung bewusst nicht alle Fälle erfasst (Senat, Beschlüsse vom 19.03.2015 - 2 VAs 19/14 - und vom 17.07.2015 - 2 VAs 16/14; OLG Frankfurt ZInsO 2009, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2015 - 2 VAs 19/14

    Versagung von Akteneinsicht durch den Strafkammervorsitzenden: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Sieht das Gesetz nämlich die Anfechtung einer Maßnahme vor, ist der Antrag nach § 23 Abs. 1 EGGVG auch dann ausgeschlossen, wenn diese Regelung bewusst nicht alle Fälle erfasst (Senat, Beschlüsse vom 19.03.2015 - 2 VAs 19/14 - und vom 17.07.2015 - 2 VAs 16/14; OLG Frankfurt ZInsO 2009, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15
    Ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzte nämlich eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus; nur zum Schutz derartiger Rechtspositionen ist der Rechtsweg verfassungsrechtlich garantiert (BVerfGE 83, 182 [194]).
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