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   OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12   

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https://dejure.org/2012,40676
OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12 (https://dejure.org/2012,40676)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2012 - 2 VAs 21/12 (https://dejure.org/2012,40676)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 2 VAs 21/12 (https://dejure.org/2012,40676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Antrags auf Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 Abs. 1 BtMG durch Vollstreckungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei BTM-Delikten

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 552
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 06.03.1990 - 1 VAs 78/89

    Strafvollstreckung; Vollstreckungsbehörde; Gericht des ersten Rechtszuges;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12
    Allerdings kann es eine mit der Pflicht zu vollständiger Sachverhaltsaufklärung unvereinbare Minderung der Entscheidungsgrundlage darstellen, wenn die Vollstreckungsbehörde die Erkenntnisse des Strafgerichts über den Verurteilten aus der Hauptverhandlung, die nicht notwendig im Urteil Niederschlag gefunden haben müssen, außer Betracht lässt (Münchner Kommentar zum StGB § 35 BtMG Rn 121; OLG Karlsruhe StV 1986, 257f; OLG Hamm NStZ 1990, 407; OLG Saarbrücken NStZ-RR 1996, 246; ständige Senatsrechtsprechung z.B. 2 VAs 15/07, 2 VAs 21/08).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12
    Gem. § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde lediglich auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263; NStZ-RR 2005, 57).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 2 VAs 1/12

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12
    Schon wenn sich die Gewichtung bei der Beurteilung der Frage, welchen Taten die überwiegende Bedeutung zukam (hierzu Senat 2 VAs 1/12 B. v. 28.02.2012 in juris), verschoben hätte, konnte eine andere Entscheidung über die Frage der Zurückstellung geboten sein.
  • OLG Saarbrücken, 12.04.1996 - VAs 3/96

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung wegen Betäubungsmittelabhängigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12
    Allerdings kann es eine mit der Pflicht zu vollständiger Sachverhaltsaufklärung unvereinbare Minderung der Entscheidungsgrundlage darstellen, wenn die Vollstreckungsbehörde die Erkenntnisse des Strafgerichts über den Verurteilten aus der Hauptverhandlung, die nicht notwendig im Urteil Niederschlag gefunden haben müssen, außer Betracht lässt (Münchner Kommentar zum StGB § 35 BtMG Rn 121; OLG Karlsruhe StV 1986, 257f; OLG Hamm NStZ 1990, 407; OLG Saarbrücken NStZ-RR 1996, 246; ständige Senatsrechtsprechung z.B. 2 VAs 15/07, 2 VAs 21/08).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1986 - 4 VAs 24/85

    Zurückstellungsgesuch; Antrag auf Zurückstellung; Strafvollstreckung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12
    Allerdings kann es eine mit der Pflicht zu vollständiger Sachverhaltsaufklärung unvereinbare Minderung der Entscheidungsgrundlage darstellen, wenn die Vollstreckungsbehörde die Erkenntnisse des Strafgerichts über den Verurteilten aus der Hauptverhandlung, die nicht notwendig im Urteil Niederschlag gefunden haben müssen, außer Betracht lässt (Münchner Kommentar zum StGB § 35 BtMG Rn 121; OLG Karlsruhe StV 1986, 257f; OLG Hamm NStZ 1990, 407; OLG Saarbrücken NStZ-RR 1996, 246; ständige Senatsrechtsprechung z.B. 2 VAs 15/07, 2 VAs 21/08).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2012 - 2 VAs 21/12
    Gem. § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde lediglich auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263; NStZ-RR 2005, 57).
  • OLG Rostock, 23.04.2013 - VAs 2/13

    Strafvollstreckung: Voraussetzung für die Zurückstellung der Vollstreckung bei

    Es stellt deshalb auch keinen Aufklärungsmangel dar, dass die Staatsanwaltschaft, die sowohl an der erstinstanzlichen wie auch an der Berufungshauptverhandlung teilgenommen hat, davon abgesehen hat, eine Zustimmungserklärung des Gerichts einzuholen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.12.2012 - 2 VAs 21/12 - Rdz. 11 in juris).
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