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OLG Hamburg, 29.07.2003 - 2 VAs 3/03 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung von Justizverwaltungsakten ; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Absehen von einer weiteren Vollstreckung der Strafe mit Durchführung einer Abschiebung; Zurechnung von Verteidigerverschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1968 (Ls.)
- NStZ-RR 2004, 185
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 VAs 116/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
Dies gilt auch dann, wenn der Antrag einen Justizverwaltungsakt in einer Strafvollstreckungssache betrifft (Anschluss an OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 VAs 3/03 -, juris).Eine Ausnahme ist nach vorzugswürdiger Ansicht auch nicht dann anzunehmen, wenn der Antrag einen Justizverwaltungsakt in einer Strafvollstreckungssache betrifft (vgl. die eingehende Erörterung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 29.07.2003, 2 VAs 3/03 - juris).
- LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt zwischen der Bank und ihrem Kunden konkludent ein Beratungsvertrag zustande, wenn - gleichgültig, ob auf Initiative des Kunden oder aber der Bank - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGHZ 123, 126, 128 = NJW 1993, 1659; NJW 1997, 1361 = WM 1997, 662 [BGH 28.01.1997 - XI ZR 22/96] ; NJW 2002, 3596 = WM 2002, 2281, 2283 [BGH 24.09.2002 - XI ZR 345/01] ; NJW 2004, 1968, 1969 [OLG Hamburg 29.07.2003 - 2 VAs 3/03] ).
- KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
Anspruch auf rechtliches Gehör
Denn die unterbliebene ausreichende Antragsbegründung des Verteidigers muss sich der Betroffene im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG als Verschulden zurechnen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 5. März 2008 - 1 VAs 6/08 - [juris]; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 VAs 3/03 - [juris];… Mayer in KK-StPO 7. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 13;… Böttcher in LR-StPO 26. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 9 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 12.11.2004 - 2 Ws 214/04
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anstaltsleiters und Haftrichters zur …
Eine solche gerichtliche Überprüfung nach §§ 109 ff StVollzG ist eine spezialgesetzlich geregelte Ausformung der Justiziabilität von Justizverwaltungsakten, die bis zur Kodifizierung des Strafvollzugsgesetzes den § 23 ff EGGVG unterfielen (vgl. Senat in OLGSt EGGVG § 26 Nr. 2 mit Nachweis aus Gesetzgebungsgeschichte, insoweit nicht mit abgedruckt in NStZ-RR 2004, 185, 186;… siehe auch Böttcher, a.a.O., Vor § 23 EGGVG Rdn. 7). - OLG Hamm, 14.08.2006 - 1 VAs 53/06
Wiedereinsetzung in den vorigens Stand; Verschulden des …
Es ist allgemein anerkannt, dass wegen der nicht den Wiedereinsetzungsvorschriften der Strafprozessordnung, sondern der des Verwaltungsprozessrechts nachgebildeten Regelung des § 26 Abs. 2, Abs. 3 EGGVG grundsätzlich das Verschulden des gewählten oder bestellten Rechtsanwalts dem Antragsteller zuzurechnen ist (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, S. 185 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO;… 49. Aufl., § 26 EGGVG Rdnr. 7). - OLG Hamm, 17.11.2005 - 1 VAs 73/05
Verschulden, Rechtsanwalt, Zurechnung; Wiedereinsetzung
Es ist allgemein anerkannt, dass wegen der nicht den Wiedereinsetzungsvorschriften der Strafprozessordnung, sondern des Verwaltungsprozessrechts nachgebildeten Regelung des § 26 Abs. 2, Abs. 3 EGGVG grundsätzlich das Verschulden des gewählten oder bestellten Rechtsanwalts dem Antragsteller zuzurechnen ist (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, 185 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 26 EGGVG Rdnr. 7).
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