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   OLG Karlsruhe, 21.03.2011 - 2 VAs 3/11   

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https://dejure.org/2011,13583
OLG Karlsruhe, 21.03.2011 - 2 VAs 3/11 (https://dejure.org/2011,13583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2011 - 2 VAs 3/11 (https://dejure.org/2011,13583)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2011 - 2 VAs 3/11 (https://dejure.org/2011,13583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entscheidung zum Abbruch einer bereits vorangeschrittenen stationären Drogentherapie wegen Ungeeignetheit der Therapieeinrichtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35
    Anforderung an die Versagung der Zurückstellung einer bereits vorangeschrittenen stationären Drogentherapie wegen der Ungeeignetheit der Therapieeinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 259
  • StV 2011, 557
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 25.01.2007 - 1 VAs 3/06

    Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2011 - 2 VAs 3/11
    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, der diese Erwägung stützt, denn es hängt von zahlreichen, vielfach nicht vorhersehbaren Umständen ab, ob eine Therapie erfolgreich sein wird (Thüringer OLG B. v. 25.01.2007 1 VAs 3/06 in juris).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 2 VAs 10/02

    Rechtmäßigkeit einer Anhalteverfügung bezüglich einer an einen wegen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2011 - 2 VAs 3/11
    Orientieren muss sich die Ermessensausübung am alleinigen Zweck der Regelung des § 35 BtMG, drogenabhängige Straftäter aus dem Bereich kleiner und mittlerer Kriminalität im Interesse ihrer Rehabilitation zu einer notwendigen therapeutischen Behandlung zu motivieren (Senat 2 VAs 10/02, B. vom 30.04.2002; Weber BtMG, 3. Auflage, § 35 Rdnr. 140).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2011 - 2 VAs 3/11
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde auf Rechtsfehler bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zugrunde gelegt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263).
  • OLG Koblenz, 04.11.1994 - 2 Ws 622/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Widerruf der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2011 - 2 VAs 3/11
    Der Verurteilte kann insoweit nur Vorschläge machen (Körner BtMG, 6. Auflage. § 35 Rn 187; OLG Koblenz NStZ 1995, 294f).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2008 - 2 VAs 16/08

    Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Aussichtslosigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2011 - 2 VAs 3/11
    Bei dieser Auswahl muss die Vollstreckungsbehörde unter anderem die Persönlichkeit und die Drogenkarriere des Verurteilten (Dauer und Art der Abhängigkeit, Therapien, Rückfälle, Vorstrafen etc.) berücksichtigen und danach erwägen, ob die vom Verurteilten vorgeschlagene Therapieeinrichtung als geeignet erscheint, der Drogenabhängigkeit wirksam zu begegnen (Senat NStZ-RR 2009, 122f.).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 VAs 72/15

    Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängige Täter bei

    Die Ermessensausübung muss sich jedoch am alleinigen Zweck des § 35 BtMG, drogenabhängige Straftäter aus dem Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität im Interesse ihrer Rehabilitation zu einer notwendigen therapeutischen Behandlung zu motivieren (Senat NStZ 2008, 576 und NStZ-RR 2011, 259), orientieren und ist daher weitgehend eingeschränkt.
  • OLG Celle, 05.07.2021 - 2 VAs 8/21

    Zulässige Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen BTM-Delikt aufgrund

    Es besteht deshalb kein Anlass, an der grundsätzlichen Eignung der Diamorphin-Behandlung zur gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung eines Abhängigen zu zweifeln, zumal § 35 BtMG für unterschiedliche Therapiekonzepte offen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. März 2011, NStZ-RR 2011, 259; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG § 35 Rn. 155).
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