Rechtsprechung
SG Osnabrück, 02.08.2018 - S 2 VE 10/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gewährung von Elternrente durch den Tod des Geschädigten als Folge der anerkannten Schädigung (hier: Gehirnentzündung (Enzephalitis) infolge einer Pockenschutzimpfung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Elternrente durch den Tod des Geschädigten als Folge der anerkannten Schädigung (hier: Gehirnentzündung (Enzephalitis) infolge einer Pockenschutzimpfung)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Gewährung einer Elternrente nach Impfschaden des Kindes
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindstod wegen Impfschadens - und die Elternrente für die Mutter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Elternrente nach Impfschaden des Kindes?
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 91 (Kurzinformation)
Sozialrecht | Impfschadensrecht | Anspruch auf Elternrente: Versterben an Rentenleiden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Elternrente nach Impfschaden des Kindes - Cerebrales Anfallsleiden als Todesursache vermutet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Osnabrück, 02.08.2018 - S 2 VE 10/17
Eine Tatsache ist vielmehr bereits dann bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 08.08.2001, Az.: B 9 V 23/01 B). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus SG Osnabrück, 02.08.2018 - S 2 VE 10/17
Rein theoretische Zweifel, die immer vorliegen können, schaden daher nicht (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 31.01.2012, Az.: B 2 U 2/11 R; vom 02.02.1978, Az.: 8 RU 66/77). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Osnabrück, 02.08.2018 - S 2 VE 10/17
Rein theoretische Zweifel, die immer vorliegen können, schaden daher nicht (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 31.01.2012, Az.: B 2 U 2/11 R; vom 02.02.1978, Az.: 8 RU 66/77). - BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92
Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit
Auszug aus SG Osnabrück, 02.08.2018 - S 2 VE 10/17
Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch noch zweifelt, d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (Urteil des BSG vom 05.05.1993 - Az.: 9/9a RV 1/92 -, SozR 3-3100 § 38 Nr. 2, zitiert nach juris.).