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   OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15   

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https://dejure.org/2015,41415
OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15 (https://dejure.org/2015,41415)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.10.2015 - 2 Verg 4/15 (https://dejure.org/2015,41415)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 2 Verg 4/15 (https://dejure.org/2015,41415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    § 111 Abs 1 GWB, § 111 Abs 2 GWB, § 116 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht; Vorrang des Akteneinsichtsrechts vor dem Geheimhaltungsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akteneinsichtsrecht geht Geheimnisschutz vor!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Akteneinsicht ist der Regelfall! (VPR 2016, 93)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Akteneinsicht ist der Regelfall! (IBR 2016, 163)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 11 Verg 8/14

    Sofortige Beschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15
    Die Entscheidung über die Beschwerden ist ohne mündliche Verhandlung möglich weil sie sich gegen eine im Vorfeld zu treffende Zwischenentscheidung richten (OLG Jena, Beschl. v. 8.6.2000 - 6 Verg 2/00; Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14-, juris Rn. 27).

    Ein Beteiligter kann sich nach herrschender Meinung im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Gewährung der Akteneinsicht und die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Geheimschutzes oder des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile wieder ausgeglichen werden könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07 - VergR 2008, 281; Beschl. v. 5.3.2008, VII Verg 12/08 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14 -, juris Rn. 32, Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 111 Rdnr. 65 m.w.N).

  • OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Vergabeprüfung der Zuschlagswirksamkeit

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15
    Die Entscheidung über die Beschwerden ist ohne mündliche Verhandlung möglich weil sie sich gegen eine im Vorfeld zu treffende Zwischenentscheidung richten (OLG Jena, Beschl. v. 8.6.2000 - 6 Verg 2/00; Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14-, juris Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15
    Ein Beteiligter kann sich nach herrschender Meinung im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Gewährung der Akteneinsicht und die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Geheimschutzes oder des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile wieder ausgeglichen werden könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07 - VergR 2008, 281; Beschl. v. 5.3.2008, VII Verg 12/08 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14 -, juris Rn. 32, Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 111 Rdnr. 65 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08

    Gewährung von Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15
    Ein Beteiligter kann sich nach herrschender Meinung im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Gewährung der Akteneinsicht und die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Geheimschutzes oder des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile wieder ausgeglichen werden könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07 - VergR 2008, 281; Beschl. v. 5.3.2008, VII Verg 12/08 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14 -, juris Rn. 32, Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 111 Rdnr. 65 m.w.N).
  • VK Thüringen, 25.08.2015 - 250-4003-4423/2015-E-018-SM
    Auszug aus OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15
    Die Beschwerden der Beschwerdeführer gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 25. August 2015 (Az: 250-4003-4423/2015-E-018-SM) werden zurückgewiesen.
  • OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16

    Anfechtbarkeit der Gewährung von Einsicht in die Vergabeakte

    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

  • VK Thüringen, 22.12.2015 - 250-4003-4423/2015-E-018-SM
    Die beiden Beschwerden wurde mit zwei Beschlüssen des Thüringer Oberlandesgerichts vom 08.10.2015 (2 Verg 4/15) und 13.10.2015 (2 Verg 6/15) zurückgewiesen bzw. als unzulässig verworfen.
  • VK Thüringen, 29.10.2015 - 250-4003-5448/2015-E-027-SM
    Gegen die Akteneinsichtsbeschlüsse ging die jetzige AST in die sofortige Beschwerde zum Thüringer Oberlandesgericht (Az.: 2 Verg 4/15, 2 Verg 5/15).
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