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   OLG Köln, 30.04.2018 - I-2 W 10/18   

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https://dejure.org/2018,12387
OLG Köln, 30.04.2018 - I-2 W 10/18 (https://dejure.org/2018,12387)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2018 - I-2 W 10/18 (https://dejure.org/2018,12387)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2018 - I-2 W 10/18 (https://dejure.org/2018,12387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klageabweisungsantrag schließt sofortiges Anerkenntnis aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klageabweisungsantrag angekündigt: Sofortiges Anerkenntnis ausgeschlossen! (IBR 2018, 606)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2018 - 2 W 10/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2006, 2490 (2491)), welcher der Senat folgt, kann bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein Beklagter, der innerhalb der Notfrist des § 276 Abs. 1 ZPO seine Verteidigungsbereit anzeigt, den geltend gemachten Anspruch noch im Sinne des § 93 ZPO "sofort" anerkennen, wenn er diesen Anspruch der ihm zur Klageerwiderung gesetzten Frist abgibt und seine vorherige Verteidigungsanzeige keinen auf eine Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (vgl. auch OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1643, BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand 1. Dezember 2017 § 93 Rn. 98; MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl. 2016, § 93 Rn. 14).

    Dies führt jedoch zu keiner Ausweitung des Verfahrens; denn bis zum Abschluss dieser Frist sind, sofern die Verteidigungserklärung keinen Antrag angekündigt oder das Vorbringen bestreitet, in der Regel weder Maßnahmen des Gerichts noch des Klägers veranlasst (vgl. BGH NJW 2006, 2490).

    Ob diese Grundsätze auch für den Fall gelten sollen, wenn bereits mit der Verteidigungsanzeige ein Klageabweisungsantrag angekündigt worden ist, lässt sich dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 30. Mai 2006, VI ZB 64/05, nicht mit letztlicher Sicherheit entnehmen.

  • OLG Celle, 24.03.2011 - 6 U 138/10

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S.v. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO);

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2018 - 2 W 10/18
    Demgegenüber bejaht das Oberlandesgericht Celle mit dem nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergangenen Teilurteil vom 24. März 2011 (FamRZ 2011, 1748) die Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses innerhalb der Klagerwiderungsfrist auch dann, wenn zuvor die Verteidigungsabsicht mit einem Antrag auf uneingeschränkte Abweisung der Klage verbunden worden ist.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2008 - 19 W 10/08

    Kostenentscheidung: "Sofortiges" Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2018 - 2 W 10/18
    BeckRS 2008, 07203) die Frage, ob das Anerkenntnis "sofort" erklärt worden ist, davon abhängig, ob mit einem zuvor angekündigte Klagabweisungsantrag zumindest deutlich gemacht wurde, dass der Klageanspruch noch nicht abschließend geprüft worden ist.
  • OLG Hamburg, 12.11.2018 - 3 W 90/18

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren nach Mitteilung der

    Das gilt jedoch nur dann, wenn der entsprechende Schriftsatz keinen Klagabweisungsantrag enthält (BGH, NJW 2006, 2490, Rn. 22; OLG Köln, BeckRS 2018, 8287 Rn. 14; MüKo-ZPO/Schulz, 5. Auflage, 2016, § 93 Rnrn. 12, 14f.; BeckOK ZPO-Vorwerk/Wolf, 30. Edition, Stand 15.09.2018, § 93 Rn. 98).
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