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   OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09   

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https://dejure.org/2009,14461
OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09 (https://dejure.org/2009,14461)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.09.2009 - 2 W 100/09 (https://dejure.org/2009,14461)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. September 2009 - 2 W 100/09 (https://dejure.org/2009,14461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anordnung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge; Anordnung der Betreuung mit dem Ziel einer Zwangsbehandlung in einer geschlossenen Einrichtung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit einer Betreuung, Gesundheitssorge, Zwangsbehandlung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anordnung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge; Anordnung der Betreuung mit dem Ziel einer Zwangsbehandlung in einer geschlossenen Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 32
  • FamRZ 2009, 2116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09
    Für die Bestellung eines Betreuers ist dann kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen lässt, weil die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLG, FamRZ 2001, S. 1244 f.).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 21/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09
    Da es sich bei der Entscheidung über den Betreuungsbedarf in einzelnen Aufgabenkreisen aber um einen abtrennbaren Teil der Entscheidung handelt, ist nur eine Teilaufhebung und -zurückverweisung unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde im Übrigen geboten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Juli 1996, 3Z BR 159/96 - bei Juris; vgl. auch BayObLG, ZMR 2003, S. 854 f. zur Teilaufhebung im Wohnungseigentumsverfahren).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - 3 W 187/04

    Betreuerbestellung: Differenzierung zwischen Betreuungsbedürftigkeit und

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09
    Erstere bezieht sich auf die Unfähigkeit der Betroffenen zur Besorgung ihrer Angelegenheiten, letzterer auf den Kreis der konkret zu besorgenden Angelegenheiten (vgl. OLGR Zweibrücken 2005, S. 249 ff.).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 159/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09
    Da es sich bei der Entscheidung über den Betreuungsbedarf in einzelnen Aufgabenkreisen aber um einen abtrennbaren Teil der Entscheidung handelt, ist nur eine Teilaufhebung und -zurückverweisung unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde im Übrigen geboten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Juli 1996, 3Z BR 159/96 - bei Juris; vgl. auch BayObLG, ZMR 2003, S. 854 f. zur Teilaufhebung im Wohnungseigentumsverfahren).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    a) Eine Aufhebung der Betreuung kommt auch dann in Betracht, wenn sich herausgestellt hat, dass der mit der Bestellung des Betreuers erstrebte Erfolg nicht zu erreichen ist, weil der Betreuer seine Aufgaben nicht wirksam wahrnehmen und zum Wohl des Betroffenen nichts bewirken kann (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1551, 1553 und FamRZ 2001, 1244; OLG Schleswig FGPrax 2010, 32, 34).
  • AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700

    Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des

    Voraussetzung ist insoweit, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von seiner Erkrankung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten unter Abwägung der für und wider die Betreuung sprechenden Gesichtspunkte eigenverantwortlich zu handeln (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04, Tz. 3; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009 - 2 W 100/09, Tz. 22, zitiert jeweils nach juris).

    Die Betreuung ist auch nicht zu dem Zweck aufrechtzuerhalten, um künftig - mittels der Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung - auf die gesundheitlichen Belange des Betroffenen einwirken und diese positiv beeinflussen zu können - was schon an der mangelnden Kooperation scheitert -, sei es durch eine geschlossene Unterbringung (zu diesem Betreuungszweck und die daran zu stellenden Anforderungen BayObLG, a. a. O., Tz. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009, a. a. O.; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 W 5/07; Beschluss vom 30.05.2005 - 2 W 11/05, zitiert jeweils nach juris).

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

    Soweit sich das Landgericht den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, wonach es sich bei einer paranoiden Persönlichkeitsstörung um keine Krankheit oder Behinderung i.S.d. § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt, überzeugt dies nicht (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2004, 657, 658 f. und OLGR Schleswig 2009, 956).
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