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   OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14   

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https://dejure.org/2014,13631
OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14 (https://dejure.org/2014,13631)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2014 - 2 W 106/14 (https://dejure.org/2014,13631)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 2 W 106/14 (https://dejure.org/2014,13631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZPO; § 59 Abs. 1 GKG; § 59 Abs. 1 RVG
    Grundsätze zur Geltendmachung der auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber dem Gegner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Geltendmachung der auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber dem Gegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber dem Gegner, dem ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattungsansprüche der Staatskasse bei beiderseitiger PKH-Gewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüche wegen Prozesskostenhilfe-Vergütung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Soweit ersichtlich ist lediglich das OLG München der Rechtsprechung des BGH nicht gefolgt (FamRZ 2001, 1156) und vertritt diese Auffassung auch heute noch (AGS 2014, 84).

    a) Soweit das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2001 (FamRZ 2001, 1156) ausgeführt hat, entscheidend sei, dass nach den Gesetzesmaterialien die auf die Staatskasse übergegangenen Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte auch die "übergegangenen Ansprüche der dem Gegner beigeordneten Rechtsanwälte" umfassen sollten (BT-Drucksache 8/3068 S. 30), trifft zu, dass der Regierungsentwurf aus dem Jahre 1979 tatsächlich davon auszugehen scheint, dass die Staatskasse gehindert sein sollte, die dem Anwalt der obsiegenden Partei ausgezahlte Anwaltsvergütung von der unterlegenen Partei geltend zu machen, wenn auch der obsiegenden Partei ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, soweit sich aus dem Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nichts gegenteiliges ergibt.

  • OLG München, 01.08.2013 - 11 WF 1178/13

    Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen durch die Staatskasse bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Soweit ersichtlich ist lediglich das OLG München der Rechtsprechung des BGH nicht gefolgt (FamRZ 2001, 1156) und vertritt diese Auffassung auch heute noch (AGS 2014, 84).
  • OLG Dresden, 01.09.2009 - 20 WF 751/09

    Kostenansatz; Vergütungsanspruch; Forderungsübergang; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Dieser Rechtsprechung sind die Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 2004, 37), Koblenz (MDR 2008, 172), Nürnberg (FamRZ 2002, 479 und MDR 2008, 233), Zweibrücken (FamRZ 2008, 2140), Oldenburg (FamRZ 2009, 622) und Dresden (FamRZ 2010, 583) gefolgt.
  • OLG Köln, 05.05.2003 - 14 WF 64/03

    Aufrechnung und Einrede durch die Staatskasse bei beigeordnetem Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Dieser Rechtsprechung sind die Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 2004, 37), Koblenz (MDR 2008, 172), Nürnberg (FamRZ 2002, 479 und MDR 2008, 233), Zweibrücken (FamRZ 2008, 2140), Oldenburg (FamRZ 2009, 622) und Dresden (FamRZ 2010, 583) gefolgt.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 16 WF 171/04

    Prozesskostenhilfe: Geltendmachung eines übergangenen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Soweit der 20. Senat für Familiensachen des OLG Karlsruhe im Jahre 1998 offenbar in Unkenntnis der Entscheidung des BGH gemeint hat, die gegenteilige Ansicht vertreten zu müssen (JurBüro 1999, 370), hat sich der 16. Senat für Familiensachen des OLG Karlsruhe im Jahre 2005 ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH angeschlossen, ohne auf die Entscheidung des 20. Senats für Familiensachen auch nur einzugehen (FamRZ 2005, 2002).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Eine Rechtssache hat nämlich nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW 2003, 1943, 1944; BGHR ZPO (1.1.2002) § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 "Bedeutung, grundsätzliche" 1).
  • OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07

    Erstattungspflicht hinsichtlich Prozesskosten nach Bewilligung von

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Dieser Rechtsprechung sind die Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 2004, 37), Koblenz (MDR 2008, 172), Nürnberg (FamRZ 2002, 479 und MDR 2008, 233), Zweibrücken (FamRZ 2008, 2140), Oldenburg (FamRZ 2009, 622) und Dresden (FamRZ 2010, 583) gefolgt.
  • OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07

    Geltendmachung des auf Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruchs des

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Dieser Rechtsprechung sind die Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 2004, 37), Koblenz (MDR 2008, 172), Nürnberg (FamRZ 2002, 479 und MDR 2008, 233), Zweibrücken (FamRZ 2008, 2140), Oldenburg (FamRZ 2009, 622) und Dresden (FamRZ 2010, 583) gefolgt.
  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Soweit das OLG München geltend macht, der Zweck der Prozesskostenhilfe liege darin, die wirtschaftlich unvermögende Partei nicht an der Durchsetzung ihrer individuellen Rechtspositionen zu hindern (vgl. BVerfG, JurBüro 1999, 540), weshalb der Staat mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe die "unbemittelte Partei" unterstütze und sich letztlich im Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen würde, wenn er andererseits die Mittel, die er zur Unterstützung des (ebenfalls bedürftigen) Prozessgegners aufwende, bei einer Partei beitreibe, deren Mittellosigkeit gerade zu einer Unterstützung zum Anlass genommen worden sei, verkennt es die gesetzlichen Regelungen dazu, welche Wirkungen die Prozesskostenhilfe hat.
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 112/06

    Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden gegenüber der Kostenforderung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
    Denn bei dem nach § 59 RVG geltend gemachten Anspruch der Staatskasse handelt es sich nicht um einen eigenen originären Anspruch der Staatskasse, sondern um einen Anspruch aus übergegangenem Recht, der dem beigeordnetem Prozessbevollmächtigten des Gegners als dessen gesetzlicher Prozessstandschafter (vgl. BGH FamRZ 2007, 710) zusteht und damit letztlich um einen Anspruch des Gegners im Sinne des § 123 ZPO.
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 56/08

    Kostenerstattungsansprüche der obsiegenden Partei nach Bewilligung von

  • OLG Zweibrücken, 26.05.2008 - 5 WF 42/08

    Geltendmachung übergegangener Kostenerstattungsansprüche durch die Justizkasse

  • BGH, 11.06.1997 - XII ZR 254/94

    Inanspruchnahme des Prozeßgegners

  • OLG Nürnberg, 13.08.2001 - 10 WF 2663/01

    Prozesskostenhilfe - Erstattungsansprüche des Gegners

  • OLG München, 11.07.2022 - 11 WF 352/22

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des obsiegenden Anwalts durch die

    Wie das OLG Celle ausführlich und überzeugend dargelegt hat, lässt sich dies den Gesetzesmaterialien keineswegs eindeutig entnehmen (Beschluss vom 20.05.2014 - 2 W 106/14 Tz 6 ff.); überdies käme den Vorstellungen des Gesetzgebers im Vergleich zum Wortlaut und insbesondere der klaren Vorgabe in § 123 ZPO ohnehin keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschl. v. 11.06.1998 - XII ZR 254/94).
  • OLG Hamm, 23.09.2016 - 6 WF 190/16
    Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung verhindert § 122 Abs. 1 Nr. 1 b) ZPO nur, dass die Staatskasse die auf sie übergegangenen Ansprüche eines beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten gegen den von diesem vertretenen Beteiligten geltend macht; eine Inanspruchnahme wegen der übergegangenen Vergütungsansprüche des gegnerischen Anwalts sei hingegen möglich (BGH, Beschluss vom 11.06.1997, XII ZR 254/94, FamRZ 1997, 1141; OLG Dresden, Beschluss vom 01.09.2009, 20 WF 751/09, FamRZ 2010, 583 f. OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2014, 2 W 106/14, MDR 2014, 923 f.; Wache, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 122 Rn. 13 m.w.N; anders OLG München, Beschluss vom 01.08.2013, 11 WF 1178/13, FamRZ 2014, 1880 ff.; Zöller-Geimer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 122 Rn. 6).
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