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   OLG Schleswig, 19.07.2007 - 2 W 107/07   

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https://dejure.org/2007,10408
OLG Schleswig, 19.07.2007 - 2 W 107/07 (https://dejure.org/2007,10408)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.07.2007 - 2 W 107/07 (https://dejure.org/2007,10408)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 2 W 107/07 (https://dejure.org/2007,10408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts im Verfahren bezüglich eines Verkehrsunfalls in Österreich; Gerichtsstandbestimmung bei unmittelbarerem Bevorstehen einer Beweisaufnahme zur Hauptsache

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 37

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 37
    Zeitpunkt zulässiger Gerichtsstandbestimmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Reinbek - 5 C 108/07
  • OLG Schleswig, 19.07.2007 - 2 W 107/07
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87

    Gesuch zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2007 - 2 W 107/07
    Dem bestimmenden Gericht bliebe daher keine echte Wahl zwischen zwei oder mehreren Gerichtsständen (BayObLGZ 1987, 389).
  • OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten; Begrenzung durch die

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30. Oktober 2007, 2 W 107/07) stellt das Interesse des Prozessbevollmächtigten, die Zeit seiner Abwesenheit von der Kanzlei möglichst gering zu halten, keinen berücksichtigungsfähigen Umstand bei der Wahl des Reisemittels dar.
  • OLG Celle, 19.06.2023 - 2 W 75/23

    Kostenfestsetzung; Anwaltswechsel; Zur Kostenfestsetzung beim Anwaltswechsel

    Die bei einem sparsamen Vorgehen entstandenen (fiktiven) Kosten bilden daher grundsätzlich die Obergrenze für die erstattungsfähigen Auslagen (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 2 W 107/07 sowie Beschluss vom 27.06.2008 - Az.: 2 W 131/08).
  • OLG Celle, 25.07.2008 - 2 W 148/08

    Privatgutachten; Kostenfestsetzung; Notwendigkeit

    Die bei einem sparsamen Vorgehen entstandenen (fiktiven) Kosten bilden daher grundsätzlich die Obergrenze für die erstattungsfähigen Auslagen (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2007, Az.: 2 W 107/07).
  • BayObLG, 22.02.2023 - 102 AR 73/22

    Zuständigkeitsbestimmung in einem Zivilverfahren wegen Ansprüchen nach dem

    Diese Zäsur wird etwa als erreicht angesehen, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, juris Rn. 16; Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 14) oder unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2010, 3 AR 8/10, juris Rn. 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. Juli 2007, 2 W 107/07, juris Rn. 11; Schultzky in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 36 Rn. 26; Toussaint in BeckOK, ZPO, 47. Ed. 1. Dezember 2022, § 36 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 08.01.2018 - 32 SA 63/17

    Zulässigkeit eines Gerichtsstandbestimmungsverfahrens nach Beginn der

    Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann allerdings nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme zur Hauptsache bereits stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, 19 AR 16/05, OLGR 2006, 29; OLG Schleswig, 2 W 107/07, OLGR 2007, 959; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 36 ZPO, Rn 21; Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen, 3 AR 8/10, MDR 2011, 188).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 32 Sa 76/12

    Bis wann ist Zuständigkeitsbestimmung möglich?

    Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann allerdings nicht mehr erfolgen, wenn eine Beweisaufnahme zur Hauptsache bereits stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 29; OLG Schleswig OLGR 2007, 959; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 36, Rn. 21; Zöller/Vollkommer a. a. O.) oder die Durchführung einer Beweisaufnahme unmittelbar bevorsteht (OLG Bremen MDR 2011, 188).
  • OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19

    Zeitpunkt der Gerichtsstandbestimmung

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

    Diese Zäsur wird etwa als erreicht angesehen, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 10. November 1987, AR 1 Z 84/87, BayObLGZ 1987, 389/390) oder unmittelbar bevorsteht (OLG Schleswig, Beschluss vom 19. Juli 2007, 2 W 107/07, juris Rn. 11; OLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2010, 3 AR 8/10, MDR 2011, 188; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 26; Toussaint in BeckOK, ZPO, § 36 Rn. 21).
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