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   OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16   

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https://dejure.org/2016,13641
OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16 (https://dejure.org/2016,13641)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.06.2016 - 2 W 108/16 (https://dejure.org/2016,13641)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 2 W 108/16 (https://dejure.org/2016,13641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Erstattung der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • RA Kotz

    PKH - Fahrtkosten des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55; ZPO § 121 Abs. 3
    Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen beigeordneten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    RVG § 55 ; ZPO § 121 Abs. 3
    Höhe der Erstattung der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - und seine Reisekosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16
    2 W 150/15.

    Soweit das Landgericht und die Bezirksrevisorin meinen, der Einzelrichter des Senats habe in der genannten Entscheidung 2 W 150/15 eine gegenteilige Ansicht vertreten, ist das nicht der Fall.

  • OLG Bamberg, 22.07.2014 - 2 WF 173/14

    Verfahrenskostenhilfe im Ehescheidungsverbundverfahren: Eingeschränkte Beiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Einschränkung im Rahmen der gewährten Prozesskostenhilfebewilligung auf die Kosten eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts überhaupt ergehen durfte (verneinend: OLG Bamberg NJW-RR 2015, 187; LSG NRW RVGreport 2015, 39).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16
    Eine Rechtssache hat nämlich nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW 2003, 1943, 1944; BGHR ZPO (1.1.2002) § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 "Bedeutung, grundsätzliche" 1).
  • OLG Schleswig, 24.07.2015 - 9 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16
    Denn augenscheinlich teilt die heutige einhellige obergerichtliche Rechtsprechung die Ansicht des Landgerichts, im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe dürfe die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nicht auf die Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts, sondern nur auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beschränkt werden, was zur Konsequenz hat, dass die tatsächlichen Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder am Gerichtsort wohnhaften Rechtsanwalts bis zu der Höhe zu erstatten seien, die sich für einen im Bezirk des jeweiligen Prozessgerichts niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwalt bei der weitesten Entfernung innerhalb des Bezirks errechnen würden (vgl. OLG Frankfurt AGS 2014, 138; OLG Schleswig NJW 2015, 3311, juris Rdnr. 12 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2013 - 6 WF 222/13

    Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks im Rahmen von

    Auszug aus OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16
    Denn augenscheinlich teilt die heutige einhellige obergerichtliche Rechtsprechung die Ansicht des Landgerichts, im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe dürfe die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nicht auf die Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts, sondern nur auf die Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beschränkt werden, was zur Konsequenz hat, dass die tatsächlichen Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder am Gerichtsort wohnhaften Rechtsanwalts bis zu der Höhe zu erstatten seien, die sich für einen im Bezirk des jeweiligen Prozessgerichts niedergelassenen oder wohnhaften Rechtsanwalt bei der weitesten Entfernung innerhalb des Bezirks errechnen würden (vgl. OLG Frankfurt AGS 2014, 138; OLG Schleswig NJW 2015, 3311, juris Rdnr. 12 m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 19.09.2019 - 6 Ta 82/19

    Prozesskostenhilfe - fiktive Reisekosten

    Nach dem Bewilligungsbeschluss hätte der Klägervertreter Reisekosten verlangen können, und zwar in Höhe der höchstmöglichen Reisekosten eines Anwalts aus dem Gerichtsbezirk (vgl. OLG Celle vom 07.06.2016, 2 W 108/16).

    Soweit Entscheidungen herangezogen wurden - wie BGH, Beschluss vom 09.05.2018, I ZB 62/17; OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2016, 2 W 108/16 -, ging es dort um die Reduzierung tatsächlich angefallener Reisekosten, nicht aber um den Ansatz fiktiver Reisekosten, im Falle des OLG Hamm - Beschluss vom 18.10.2013, 6 WF 166/13 - um die Erstattung der gesonderten Verfahrensgebühr für die Unterbevollmächtigten, sind diese Entscheidungen nicht einschlägig.

  • OLG Celle, 09.03.2018 - 2 W 43/18

    Reisekosten nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt

    Demgemäß differenziert der Senat zwischen Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren und Entscheidungen im Rahmen von § 55 RVG (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2016 (Az.: 2 W 108/16 = NJOZ 2016, 1480).
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