Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Kraftfahrzeugschadens im Wege der Naturalrestitution; Verbot der Bereicherung des Geschädigten eines beschädigten Kfz durch Schadensersatz; Darlegung des besonderen Integritätsinteresses bei Übersteigen der sogenannten 30 % -Grenze
- Judicialis
- captain-huk.de
130%-Reparaturfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Reparatur eines Fahrzeugs, dessen Wiederbeschaffung günstiger ist als die Wiederherstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kfz-expert.de (Zusammenfassung)
Fälligkeit der angefallenen Reparaturkosten nach der sog. 130%-Grenze nach Durchführung der Reparatur
- ra-frese.de (Auszüge)
6 monatige Frist vor Abrechnung auf Reparaturkostenbasis: AIG gibt kampflos auf
Verfahrensgang
- AG Neumarkt/Oberpfalz, 22.05.2007 - 2 C 152/07
- OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 06.10.2008 - 13 W 30/08
Fälligkeit des Anspruchs auf Reparaturkostenerstattung inklusive …
Eine zeitweise Beweisnot der klagenden Partei steht der Fälligkeit eines begründeten Anspruchs nämlich nicht entgegen (vgl. OLG Nürnberg DAR 2008, 27 f). - KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Reparaturkosten …
Der abweichende Ansatz, dies gälte nur für die Abrechnung auf Gutachtenbasis, der den Entscheidungen des OLG Celle mit Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 W 102/07 - NJW 2008, 928 [zu § 91a ZPO] sowie des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 7. August 2007 - 2 W 1109/07 - DAR 2008, 27 [zu § 93 ZPO] zu Grunde lag, lässt sich daher nicht mehr rechtfertigen. - LG Hamburg, 02.05.2008 - 331 O 323/07
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sechs Monate Weiternutzung bei Abrechnung von …
Die Tatsache, dass der Geschädigte in den ersten sechs Monaten sein Integritätsinteresse unter Umständen nicht hinreichend nachweisen kann, steht einer Fälligkeit des Anspruchs nicht entgegen (vgl. auch OLG Nürnberg, DAR 2008, 27 ff). - LG Leipzig, 12.09.2008 - 8 S 115/08 Insoweit schließt sich das erkennende Gericht der Auffassung des OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 07.08.2007 (2 W 1109/07) vollumfänglich an.
- AG Leipzig, 13.03.2008 - 111 C 8135/07 Es ist dann aber das Prozessrisiko der Beklagten, wenn sie einen begründeten und fälligen Anspruch deswegen nicht sofort begleicht (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.08.2007, Az.: 2 W 1109/07 in DAR 2008, S. 27/28).