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   KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09   

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KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09 (https://dejure.org/2009,1713)
KG, Entscheidung vom 13.08.2009 - 2 W 128/09 (https://dejure.org/2009,1713)
KG, Entscheidung vom 13. August 2009 - 2 W 128/09 (https://dejure.org/2009,1713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Übergangsfällen

  • Judicialis

    RVG § 15a; ; RVG § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a; RVG § 60 Abs. 1
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 647
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - (NJW 2008, 1323) zu den Streitfragen umfassend Stellung genommen.

    Insbesondere ist es für die Anrechnung ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage von Prozessgegner zu erstatten ist (BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323; Beschluss vom 25.9.2008 - VII ZB 93/07).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Gesetzesbegründung zum Kostenmodernisierungsgesetz (Bundestagsdrucksache 15/1971, S. 209) noch nicht einmal ansatzweise erkennen lässt, dass der Gesetzgeber sich überhaupt mit diesen Praxisdetails beschäftigt hat (vergleiche hierzu ausführlich: BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 - Tz. 8, NJW 2008, 1323).

    Nach dem Grundgedanken der Anrechnungsvorschrift ist für die Anrechnung entscheidend, dass die vom Rechtsanwalt geleistete Vorarbeit im anschließenden Gerichtsverfahren verwertet wird (BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 - Rn. 11 des juris-Ausdruckes, NJW 2008, 1323).

    Der Senat geht davon aus, dass für das als Anlage 2 in Fotokopie eingereichte Schreiben zumindest eine Gebühr in dieser Höhe angefallen ist, was dem Gebührenrahmen der Nummer 2300 VV RVG (Regelgebühr, vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - Tz. 12; NJW 2008, 1323; BPatG, RVGreport 2008, 230) und in Pressesachen der unteren Grenze des Üblichen entspricht.

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZB 93/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Insbesondere ist es für die Anrechnung ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage von Prozessgegner zu erstatten ist (BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323; Beschluss vom 25.9.2008 - VII ZB 93/07).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Nach überwiegender Rechtsmeinung kommt es bei der Auslegung von Gesetzen grundsätzlich nicht auf den subjektiven Willen des historischen Gesetzgebers an, sondern maßgeblich ist der im Gesetzeswortlaut objektivierte Wille des Gesetzgebers (BVerfGE 1, 299, 312; sogenannte objektive Theorie, Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Auflage, vor § 1 Einleitung 40 m. z. w. N.).
  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    An der dargestellten Rechtslage hat sich auch nichts durch das Inkrafttreten des neuen § 15a RVG am 5. August 2009 (Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom selben Tage, zitiert nach juris) geändert, denn nach § 60 Abs. 1 RVG kommt es auf das bisherige Recht an, wenn der unbedingte Auftrag vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 13 Ta 302/09 - zitiert nach juris; NJW-Spezial, 2009, 459), was hier der Fall ist.
  • KG, 04.11.2008 - 1 W 395/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Festsetzung der

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der unmissverständlichen Formulierungen des Gesetzes vermochte sich der Senat auch nicht der abweichenden Auffassung des 1. Zivilsenat des Kammergerichts (Beschluss vom 31.3.2008 - 1 W 111/08 - AGS 2008, 216 und nun Beschluss vom 4.11.2008 - 1 W 395/08, KGR Berlin 2009, 135) anzuschließen.
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 30/08

    Festsetzung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Die durch ein solches Schreiben ausgelöste Gebühr ist daher auf das nachfolgende Verfahren anzurechnen, denn Gegenstand der Abmahnung wie eines anschließenden Verfügungs- und Hauptsacheverfahrens ist der durch die Äußerungen gegebenenfalls begründete Unterlassungsanspruch (BGH, Beschluss vom 2.10.2008 - I ZB 30/08 - WRP 2009, 75).
  • KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08

    Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der unmissverständlichen Formulierungen des Gesetzes vermochte sich der Senat auch nicht der abweichenden Auffassung des 1. Zivilsenat des Kammergerichts (Beschluss vom 31.3.2008 - 1 W 111/08 - AGS 2008, 216 und nun Beschluss vom 4.11.2008 - 1 W 395/08, KGR Berlin 2009, 135) anzuschließen.
  • AG Wesel, 26.05.2009 - 27 C 125/07

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Eine andere Auslegung der Anrechnungsvorschrift lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Regelung des § 15a RVG lediglich klarstellen wollte, was nach seiner Auffassung schon immer der Regelungsgehalt der Anrechnungsvorschrift war (so aber wohl Amtsgericht Wesel, NJW-Spezial 2009, 459).
  • BPatG, 05.12.2007 - 32 W (pat) 3/07
    Auszug aus KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09
    Der Senat geht davon aus, dass für das als Anlage 2 in Fotokopie eingereichte Schreiben zumindest eine Gebühr in dieser Höhe angefallen ist, was dem Gebührenrahmen der Nummer 2300 VV RVG (Regelgebühr, vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - Tz. 12; NJW 2008, 1323; BPatG, RVGreport 2008, 230) und in Pressesachen der unteren Grenze des Üblichen entspricht.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    b) Nach der Gegenansicht ist durch § 15 a RVG die Rechtslage geändert worden, so dass diese Vorschrift gemäß § 60 Abs. 1 RVG für Altfälle keine Anwendung findet (vgl. OLG Celle Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 2 W 280/09 - juris, Tz. 8 ff.; OLG Celle (2. ZS) OLGR 2009, 749, 751 f.; OLG Hamm Beschluss vom 25. September 2009 - 25 W 333/09 - juris, Tz. 36, 48 ff.; OLG Bamberg Beschluss vom 15. September 2009 - 4 W 139/09 - n. v.; KG Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 - 27 W 98/09 - juris, Tz. 16 ff. und vom 10. September 2009 - 27 W 68/09 - juris, Tz. 12 f.; KG Beschluss vom 13. August 2009 - 2 W 128/09 - juris, Tz. 6; OLG Frankfurt Beschluss vom 10. August 2009 - 12 W 91/09 - juris, Tz. 6, 8; VG Ansbach Beschluss vom 23. September 2009 - AN 19 M 08.30392 - juris, Tz. 3; siehe auch OLG Hamm (6. FamS) AGS 2009, 445 sowie LAG Hessen AGS 2009, 373).
  • BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09

    Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die

    Daher kann dahinstehen, ob § 15a RVG rückwirkend auch auf Altfälle (so OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.2009 -8 W 339/09; Hansens, RVGreport 2009, 306) oder nur auf nach dem Inkrafttreten dieser Regelung erteilte Aufträge zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG anzuwenden ist (so OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.8.2009 - 12 W 91/09; KG, Beschl. v. 13.8.2009 - 2 W 128/09; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).
  • OLG Köln, 07.10.2009 - 17 W 209/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Güteverfahrens

    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 10.08.2009 - 12 W 91/09 - juris; KG Beschl. v. 13.08.2009 - 2 W 128/09 - juris; OLG Celle Beschl. v. 26.08.2009 - 2 W 240/09 - juris) hat dies aber nicht zur Folge, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH in Altfällen fortzuführen wäre.
  • OLG München, 13.10.2009 - 11 W 2244/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Die von den Oberlandesgerichten Celle (Beschluss vom 26.08.2009 - 2 W 240/09 - OLGR Celle 2009, 749), Frankfurt (Beschluss vom 10.08.2009 - 12 W 91/09) und Bamberg (Beschluss vom 15.09.2009 - 4 W 139/09) sowie dem 2. Zivilsenat des Kammergerichts (Beschluss vom 13.08.2009 - 2 W 128/09) vertretene Gegenmeinung, wonach § 15 a RVG für sogenannte "Altfälle" wegen der hier anwendbaren Übergangsbestimmung des § 60 Abs. 1 RVG nicht gelten soll, stellt allein darauf ab, ob es sich bei der Neuregelung des § 15 a RVG um eine Gesetzesänderung handelt.
  • OLG Braunschweig, 10.09.2009 - 2 W 155/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Entgegen der Ansicht des OLG Stuttgart (Beschluss vom 11.8.2009 8 W 339/09 zitiert nach Juris) beinhaltet § 15 a RVG eine Gesetzesänderung und stellt nicht lediglich eine Klarstellung des Gesetzgebers zu den bisherigen Anrechnungsregeln in Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG dar, um die in Folge der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. Beschluss vom 22.1.2008 NJW 2008, 1323) entstandenen vielfältigen Probleme in Bezug auf die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu beheben (anderer Ansicht als OLG Stuttgart auch: OLG Frankfurt Beschluss vom 10.8.2009 12 W 91/09; KG Beschluss vom 13.8.2009 2 W 128/09; OLG Celle Beschluss vom 26.8.2009 2 W 240/09 alle zitiert nach Juris).

    Damit nimmt der Gesetzgeber selbst nicht in Anspruch, dass der mit der Gesetzesänderung eingetretene Regelungsgehalt bereits in der bisherigen Fassung der Anrechnungsvorschrift enthalten gewesen sei (ebenso: KG Beschluss vom 13.8.2009 2 W 128/09; OLG Celle Beschluss vom 26.8.2009 2 W 240/09 alle zitiert nach Juris).

    Der Umstand, dass eine Gesetzesänderung vorliegt, führt jedoch nicht dazu, dass die Übergangsvorschrift des § 60 I RVG auch für diesen Fall Anwendung findet (so aber ohne nähere Begründung: OLG Frankfurt Beschluss vom 10.8.2009 12 W 91/09; KG Beschluss vom 13.8.2009 2 W 128/09; OLG Celle Beschluss vom 26.8.2009 2 W 240/09 alle zitiert nach Juris).

  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09

    Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe;

    Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, denn der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Celle (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09) und Frankfurt (Beschluss vom 10.08.2009, 12 W 91/09), dem Kammergericht (Beschluss vom 13.08.2009, 2 W 128/09) - zitiert jeweils nach juris - sowie dem 6. Familiensenat des OLG Hamm (Beschluss vom 22.06.2009, 6 WF 154/09) und anders als die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 11.08.2009; 8 W 339/09) und Koblenz (Beschluss vom 1.9.2009, 14 W 553/09) sowie der 2. Senat des BGH (vgl. Beschluss vom 02.09.2009, AZ: II ZB 35/07) der Auffassung, dass § 15a RVG - auf dem die Neufassung des § 55 Abs. 5 RVG aufbaut, weil sie voraussetzt, dass die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht von vornherein in der um den Anrechnungsbetrag verminderten Höhe entsteht - wegen der Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung findet, weil der Auftrag vor Inkrafttreten des § 15a RVG erteilt worden ist.
  • KG, 13.10.2009 - 27 W 98/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei

    Denn gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG ist die Vergütung nach dem bisherigen Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.08.2009 - 12 W 91/09; KG, Beschluss v. 13.08.2009 - 2 W 128/09; OLG Celle, Beschluss v. 26.08.2009 - 2 W 240/09; alles zitiert nach juris.de).
  • VG Minden, 05.10.2009 - 7 K 1156/08

    Erinnerung gegen eine Vergütungsfestsetzung des Urkundsbeamten

    OLG Hamm, B.v.22.6.2009, Az. II- 6 WF 154/09; Hessisches Landesarbeitsgericht, B.v.7.7.2009, Az.: 13 Ta 302/09 -juris-; VG Oldenburg, B.v.22.7.2009, Az. 3 A 4771/05 -juris-; OLG Bamberg, B.v.28.7.2009, Az. 5 W 56/09; OLG Düsseldorf, B.v.6.8.2009, Az. I-20 W 62/09 -juris-; OLG Frankfurt a.M., B.v.10.8.2009, Az. 12 W 91/09 -juris-; KG Berlin, B.v.13.8.2009, Az. 2 W 128/09 -juris-; OLG Celle, B.v.26.8.2009, Az. 2 W 240/09 -juris-; VG Minden, B.v.25.8.2009, Az. 9 K 2844/08 -juris-; Bayer. VG Ansbach, B.v.26.8.2009, Az. AN 1 M 09.01358; Bayer. VG Ansbach, B.v.27.8.2009, Az. AN 19 M 07.03209; Bayer. VG Ansbach, B.v.2.9.2009, Az. AN 19 M 08.01175; VG Göttingen, B.v.4.9.2009, Az. 4 A 15/09; KG Berlin, B.v.10.9.2009, Az. 27 W 68/09 - juris-; Bayer. VG Ansbach, B.v.18.9.2009, Az. AN 19 M 08.30390; Bayer. VG Ansbach, B.v.18.9.2009, Az. AN 19 M 08.30362; Bayer. VG Ansbach, B.v.18.9.2009, Az. AN 19 M 08.30391; Bayer. VG Ansbach, B.v.23.9.2009, Az. AN 19 M 08.30446; Bayer. VG Ansbach, B.v.23.9.2009, Az. AN 19 M 08.30392;.

    Aus KG Berlin, B.v.13.8.2009, Az. 2 W 128/09: Die Geschäftsgebühr war auf die Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.

  • OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 10.08.2009 - 12 W 91/09 - juris; KG Beschl. v. 13.08.2009 - 2 W 128/09 - juris; OLG Celle Beschl. v. 26.08.2009 - 2 W 240/09 - juris) hat dies aber nicht zur Folge, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH in Altfällen fortzuführen wäre.
  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 8 W 439/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Unter Berücksichtigung der abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung zur Problematik der Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle - unbedingter Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i. S. des § 15 RVG vor dem Inkrafttreten des § 15a RVG, wie vorliegend - (OLG Frankfurt RVGreport 2009, 392; KG Berlin RVGreport 2009, 391; OLGR Celle 2009, 749; KG Berlin, RVGreport 2009, 431; OLG Braunschweig NdsRpfl 2009, 358; OLGR Celle 2009, 930; KG Berlin, Beschluss vom 13. Oktober 2009, Az. 27 W 98/09, in juris; insbesondere: BGH/10.ZS, WRP 2009, 1554) wird die Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts sowie zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 13 Ta 177/10

    Rechtsanwaltsgebühren - Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

  • OLG Celle, 15.01.2010 - 10 WF 14/10

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr in Übergangsfällen

  • OLG Köln, 31.10.2009 - 17 W 261/09

    Prozesskostenhilfe; Vergütungsfestsetzung; Geschäftsgebühr; Anrechnung

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09

    Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 25 W 461/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • OLG Bamberg, 15.09.2009 - 4 W 139/09

    Neuregelung der Anrechnungsvorschrift für Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbarkeit

  • KG, 10.09.2009 - 27 W 68/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

  • LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10

    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei

  • OLG Hamm, 27.04.2010 - 25 W 133/10

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2010 - 9 W 39/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Hamm, 06.11.2009 - 25 W 486/09
  • OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen

  • LAG Hessen, 19.04.2010 - 13 Ta 104/10

    Kostenfestsetzung - Anrechnung von Gebühren - Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr

  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 25 W 563/09

    Erfallen der Geschäftsgebühr; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 25 W 444/09

    Kürzung einer Verfahrensgebühr bei Geltendmachung des wettbewerblichen

  • OLG Hamm, 24.11.2009 - 25 W 522/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • LAG Sachsen, 07.12.2009 - 4 Ta 211/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die nachfolgende Verfahrensgebühr

  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 25 W 16/10

    Hinweisbeschluss zur Anwendung von § 15 a RVG

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