Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - I-2 W 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Anordnungen im selbständigen Beweisverfahren; Freigabeentscheidung bzgl. der Übersendung eines Gutachtens an die Parteien im selbständigen Beweisverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.11.2007 - 4b O 27/07
- OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 2 U 124/07
- LG Düsseldorf, 06.02.2012 - 4b O 27/07
- OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - I-2 W 13/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08
Lichtbogenschnürung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12
Als Geheimnis ist dabei jedes betriebsgezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung).Darlegungs- und beweisbelastet für das Bestehen von Geheimhaltungsinteressen ist der Besichtigungsschuldner (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung).
Da naturgemäß nur er über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, ist es an ihm, Betriebsgeheimnisse geltend zu machen, die ein solches Gewicht haben, dass sie in einer einzelfallbezogenen, alle beiderseitigen, möglicherweise beeinträchtigten Interessen berücksichtigenden Würdigung gegenüber den eine Offenlegung des Besichtigungsgutachtens fordernden Belangen des Antragstellers zurückzutreten haben (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung).
Es genügt insofern nicht, überhaupt beachtenswerte Betriebsgeheimnisse aufzuzeigen; der Schuldner hat darüber hinaus auch darzutun, welcher Stellenwert diesen Belangen im Wettbewerb zukommt und welche konkreten Nachteile ihm aus einer Offenlegung erwachsen könnten (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung).
- OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09
Selbstständiges Beweisverfahren über eine Patentverletzung: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Schweigepflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186-Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41-Schaumstoffherstellung; OLG München, InstGE 12, 192-Lesevorrichtung für Reliefmarkierungen). - OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 20 W 152/07
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Schweigepflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186-Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41-Schaumstoffherstellung; OLG München, InstGE 12, 192-Lesevorrichtung für Reliefmarkierungen). - OLG Düsseldorf, 19.09.2007 - 2 W 21/07
Patentrecht: Anfechtbarkeit der Geheimhaltungsanordnung bzw. Freigabe eines im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Schweigepflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (Senat, InstGE 8, 186-Klinkerriemchen II; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 41-Schaumstoffherstellung; OLG München, InstGE 12, 192-Lesevorrichtung für Reliefmarkierungen). - OLG München, 11.03.2011 - 6 W 610/10
Beweissicherung im urheberrechtlichen Besichtigungsverfahren: Herausgabe des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12
Stehen keine Geheimhaltungsbedürfnisse im Raum (weil die angeblichen Betriebsgeheimnisse nur pauschal vorgetragen oder bei näherer Sicht nicht stichhaltig sind), ist das Gutachten an den Antragsteller auszuhändigen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob die Besichtigung den Patentverletzungsvorwurf bestätigt oder sogar widerlegt hat (OLG München, InstGE 13, 298 - ausgelagerter Server).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer …
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).
Das hat der Senat in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 20. August 2012 (I-2 W 13/12, S. 4 und 5) im Einzelnen dargelegt.
- OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15
Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer …
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang ungeschwärzt für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist ebenso gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig wie die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin, die eine Herausgabe des Gutachtens an die Antragstellerin gänzlich untersagt wissen möchte (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).Das hat der Senat in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 20. August 2012 (I-2 W 13/12, S. 4 und 5) im Einzelnen dargelegt.
- OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 2 W 13/15
Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen …
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragsgegnerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten teilweise für die Antragstellerin freigegeben hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 2 W 26/15
Anspruch einer Prozesspartei auf Herausgabe eines Beweissicherungsgutachtens im …
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragsgegnerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten teilweise für die Antragstellerin freigegeben hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Jena, 27.02.2012 - 2 W 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Ausstellen von Haushaltswaschmaschinen ohne Etikett zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs und ohne sichtbare Preisangabe
- Justiz Thüringen
§ 91 ZPO, § 93 ZPO, § 269 Abs 3 ZPO
Wettbewerbsrecht: Abmahnung wegen unterlassener Kennzeichnung der Energieeffizienz eines Haushaltsgerätes; Anforderungen an die Bestimmtheit der Abmahnung; Kostenentscheidung bei teilweisem Klageverzicht nach Teilanerkenntnis - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Streitwert und Bestimmtheit einer Abmahnung Energieeffizienzklassen
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen - 1 HKO 87/11
- OLG Jena, 27.02.2012 - 2 W 13/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 11.09.2007 - 5 W 85/06
Auf Urheberrecht gestützte Abmahnung betreffend einen mehrseitigen Text ?in …
Auszug aus OLG Jena, 27.02.2012 - 2 W 13/12
Die Abmahnung war gerade nicht im Sinne der vom Antragsgegner ins Feld geführten Rechtsprechung des Kammergerichts (GRUR-RR 2008, 29) "uferlos", sondern ausreichend bestimmt bzw. bestimmbar.