Rechtsprechung
OLG Jena, 27.02.2012 - 2 W 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Streitwert und Bestimmtheit einer Abmahnung Energieeffizienzklassen
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen - 1 HKO 87/11
- OLG Jena, 27.02.2012 - 2 W 13/12
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - I-2 W 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Jurion
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Anordnungen im selbständigen Beweisverfahren; Freigabeentscheidung bzgl. der Übersendung eines Gutachtens an die Parteien im selbständigen Beweisverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.11.2007 - 4b O 27/07
- LG Düsseldorf, 06.02.2012 - 4b O 27/07
- OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - I-2 W 13/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer …
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).
Das hat der Senat in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 20. August 2012 (I-2 W 13/12, S. 4 und 5) im Einzelnen dargelegt.
- OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15
Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer …
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang ungeschwärzt für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist ebenso gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig wie die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin, die eine Herausgabe des Gutachtens an die Antragstellerin gänzlich untersagt wissen möchte (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).Das hat der Senat in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 20. August 2012 (I-2 W 13/12, S. 4 und 5) im Einzelnen dargelegt.
- OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 2 W 13/15
Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen …
Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragsgegnerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten teilweise für die Antragstellerin freigegeben hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).