Rechtsprechung
OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Fehlerhaftigkeit der Rückerstattung eines Abwasserbetrages durch den Verwalter; Tiefgreifende Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 3 § 21 Abs. 4 § 26 Abs. 1
Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurteilungsermessen bei Abberufung eines Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
WEG: Bei Abberufung des Verwalters hat die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich einen Ermessensspielraum
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wichtiger Grund für die Abberufung des WEG-Verwalters bei nichtigem Anlass? (IMR 2007, 194)
Verfahrensgang
- AG Kappeln - 3b II 5/05
- LG Flensburg, 14.07.2006 - 5 T 60/06
- OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 485
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99
Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06
Denn selbst wenn ein wichtiger Grund vorliegt, steht der Eigentümergemeinschaft bei ihren Entscheidungen grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (BGH NZM 1998, 957; OLG Celle, NZM 1999, 841; NJOZ 2002, 2044).
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …
Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226;… MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33;… Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.;… ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149). - LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10
Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer …
Ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf sofortige Abberufung der Verwaltung besteht nur, wenn der hierfür genannte Grund so schwerwiegend ist, dass dieser auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes der Gemeinschaft ein solches Gewicht hat, dass eine andere Entscheidung als die sofortige Abberufung der Verwaltung nicht vertretbar wäre (OLG Celle, NZM 1999, 841; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485;… OLG Rostock, a.a.O.; a. A.: OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Hamm, NZM 2004, 504). - OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
Heilung von Verstößen gegen Anspruch auf rechtliches Gehör durch …
Ein Anspruch des einzelnen Eigentümers gegen die Gemeinschaft, der darauf gerichtet ist, einen bestimmten Verwalter abzuberufen bzw. nicht mehr zu bestellen, ist daher erst dann zu bejahen, wenn dessen erneute Bestellung nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, das heißt, nicht mehr vertretbar ist (vgl. OLG Schleswig WuM 2007, 216; OLG Celle OLGR 2002, 75/78).
- LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13
Entbehrlichkeit der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im …
Ein Anspruch auf Abberufung hat der einzelne Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer nur dann, wenn ein so schwerwiegender Grund vorliegt, dass auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums der Gemeinschaft die Nichtabberufung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Celle NZM 1999, 841; OLG Schleswig ZMR 2007, 485). - AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14
Beschluss zur Dachsanierung ohne Vergleichsangebote ist ungültig!
Dieses Kriterium ist daher als Grund für eine Abberufung nicht ausreichend, sondern vielmehr lediglich ein unerlässliches Mindestkriterium (OLG Schleswig, ZMR 2007, 485). - AG Bonn, 01.02.2012 - 27 C 194/11
Ordnungsgemäße Verwaltung
Dieses Kriterium ist daher als Grund für eine Abberufung nicht ausreichend, sondern vielmehr lediglich ein unerlässliches Mindestkriterium (OLG Schleswig, ZMR 2007, 485).