Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 07.11.2006 - 2 W 155/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkung des parteilich beratenden Rechtsanwalts im Rahmen der gerichtsnahen Mediation
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfall zusätzlicher Rechtsanwaltsgebühren bei Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einer gerichtsnahen Mediation; Mitwirkung eines parteilich beratenden Rechtsanwalts im Rahmen der gerichtsnahen Mediation
- OLG Braunschweig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfall zusätzlicher Rechtsanwaltsgebühren bei Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einer gerichtsnahen Mediation; Mitwirkung eines parteilich beratenden Rechtsanwalts im Rahmen der gerichtsnahen Mediation
- Anwaltsblatt
§ 24 RVG
Gebühren des Prozessanwalts in der Gerichtsmediation - Judicialis
RVG § 34 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebühren des Rechtsanwalts für Mitwirkung im Rahmen einer gerichtsnahen Mediation
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine zusätzlichen Gebühren bei gerichtsnaher Mediation!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine gesonderten Gebühren für gerichtsnahe Mediation (IBR 2007, 1379)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 29.08.2006 - 8 O 286/03
- OLG Braunschweig, 07.11.2006 - 2 W 155/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 684
- AnwBl 2007, 88
- Rpfleger 2007, 114
- Rpfleger 2007, 115
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2006 - 1 O 51/06
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.11.2006 - 2 W 155/06
Durch die gerichtsnahe Mediation fallen grundsätzlich nicht mehr Anwaltskosten an, als wenn die Parteien sich entschließen, dass streitige Verfahren vor dem erkennenden Gericht durch Vergleich zu beenden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entsch. v. 06.06.2006 - 1 O 51/06 - zitiert bei Juris Rdnr. 7). - OLG Hamm, 29.12.2005 - 23 W 246/05
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.11.2006 - 2 W 155/06
Diese wird danach - anders als nach den Bestimmungen der BRAGO - auch ohne mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Gericht allein durch die Teilnahme des parteilich beratenden Rechtsanwalts im Mediationstermin ausgelöst (so auch OLG Hamm, Beschluss v. 29.12.2005 - 23 W 246/05 - NJW 2006, 2499 und bei Juris). - OLG Hamm, 23.06.2006 - 23 W 246/05
Durch Mediation anfallende Gebühren gehören zu den Kosten des gerichtlichen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 07.11.2006 - 2 W 155/06
Diese wird danach - anders als nach den Bestimmungen der BRAGO - auch ohne mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Gericht allein durch die Teilnahme des parteilich beratenden Rechtsanwalts im Mediationstermin ausgelöst (so auch OLG Hamm, Beschluss v. 29.12.2005 - 23 W 246/05 - NJW 2006, 2499 und bei Juris).
- OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten …
Dieses Ergebnis erscheint vor dem Hintergrund, dass die gerichtsnahe Mediation auch im Übrigen gebührenrechtlich als "dieselbe Angelegenheit" i. S. d. § 16 RVG wie das zugrundeliegende gerichtliche Verfahren oder jedenfalls als "Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen" i. S. d. § 19 RVG gewertet wird (…vgl. OLG Rostock, a. a. O.;… OLG Celle, a. a. O.; OLG Braunschweig, Beschl. v. 7.11.2006 - 2 W 155/06 -, AnwBl 2007, 88;… Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Auflage, § 19 Rn. 34 und Vorb. 3 VV Rn. 147) auch sachgerecht. - VGH Hessen, 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07
Zur Termingebühr bei Meditationsverfahren
Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei der Teilnahme an dem Mediationsgespräch jedenfalls um die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung handelt, die unter diesem Gesichtspunkt die Terminsgebühr nach Nr. 3104 auslöst ( so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 155/06 - für die gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen; noch weitergehend OVG Lüneburg , Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 8 OA 119/06 - AnwBl. 2007, 156, das sogar eine telefonische Unterredung mit dem Behördenvertreter genügen lässt). - KG, 31.03.2009 - 1 W 176/07
Rechtsanwaltsvergütung: Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einer vom …
Unabhängig davon, ob der ersuchte Richter bereits in der vorgeschalteten Mediationsverhandlung eine Aufgabe der Rechtsprechung wahrnimmt (vgl. OLG Rostock, AGS 2007, 124 ff.; 126 f.), ist jedenfalls die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten gebührenrechtlich Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2499; OLG Braunschweig, MDR 2007, 684 f.).