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   OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03   

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OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,2980)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,2980)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,2980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewerberaummiete: Ausschluss des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen Versagung der Untervermietungserlaubnis mangels Benennung des künftigen Untermieters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit der Kündigung eines Gewerberaummietvertrages; Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 540 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Versagung der Erlaubnis zu einer Untervermietung ; Fehlende Benennung einer konkreten Person ; Betrieb eines ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Gewerberaummietvertrages; Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 540 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Versagung der Erlaubnis zu einer Untervermietung ; Fehlende Benennung einer konkreten Person ; Betrieb eines ...

  • Judicialis

    BGB § 540 Abs. 1 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Sonderkündigungsrecht bei abstrakter Untervermietungsanfrage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbliche Untervermietung verweigert? - Vermieter muss wissen, mit wem er es künftig zu tun hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 540 Abs. 1 Satz 2
    Verweigerung der Untervermietungserlaubnis als Voraussetzung für das Sonderkündigungsrecht des (Gewerberaum-)Mieters gemäß § 540 Abs.1 S. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 728
  • MDR 2003, 1044
  • NZM 2003, 396
  • ZMR 2003, 344
  • ZMR 2003, U 2
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 22.09.1998 - 64 S 53/98

    Mietminderung bei Setzrissen in der Küche, Fleck auf dem Teppich in der Diele,

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03
    Zwar wird das Kündigungsrecht des § 540 Abs. 1 S. 2 B GB n. F. vom Vermieter dann verwirkt, wenn er dem Mieter trotz einer nach dem Vertrag erlaubten Untervermietung die Überlassung der Mieträume an einen solventen Untermieter verweigert, der beabsichtigt, die Räume innerhalb des vereinbarten Mietzwecks zu benutzen (vgl. hier OLG Köln ZMR 2001, 186; LG Berlin, NZM 1999, 405; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl., Rz. III. 1262; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 540 Rz. 11 f; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 549 Rz. 62 ff).

    Soweit hier die Auffassung vertreten wird, schon die generelle Versagung der Erlaubnis zur Untervermietung reiche aus, um das Kündigungsrecht aus § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. auszulösen, wenn der Vermieter sich auf eine abstrakte Anfrage des Mieters abschlägig geäußert habe (so LG Berlin, NZM 1999, 405), kann dieser Ansicht nur sehr bedingt gefolgt werden.

  • OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00

    Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03
    Eine negative Bescheidung einer solchen, vom Vertragszweck völlig losgelösten abstrakten Anfrage ist ebenso zu behandeln, wie die Unterlassung einer Antwort auf eine Anfrage nach Erlaubnis der Untervermietung ohne Benennung eines konkreten Untermieters, die ebenfalls nicht zur Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. berechtigt (s. OLG Koblenz, NJW 2001, 1948; zur Versagung der Erlaubnis bei Nichtbenennung des Untermieters auch LG Mönchen-Gladbach, NJW-RR 2000, 8).
  • LG Hamburg, 07.11.2000 - 316 O 154/00
    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03
    Der Versagung einer Untervermietungserlaubnis steht es grundsätzlich auch gleich, dass der Vermieter auf eine ihm vom Mieter gesetzte Frist sich bis zu einem bestimmten Termin zu äußern, ob er die Untervermietung an einen bestimmten Mieter erlaubt, nicht erklärt (OLG Köln ZMR 2001, 196).
  • OLG Koblenz, 25.02.1986 - 3 U 1073/85

    Klage auf Feststellung der fehlenden Kündigungsberechtigung im Falle einer

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03
    Andernfalls würde man das Recht des Vermieters unterlaufen, einer Untervermietung nicht zuzustimmen, sofern durch die Untervermietung die Art der Nutzung der Mietsache verändert wird (dazu OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 1343; OLG Köln, ZMR 1997, 298).
  • LG Mönchengladbach, 25.06.1999 - 2 S 154/98

    Anspruch auf Zahlung von Mietzinsen und Nebenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03
    Eine negative Bescheidung einer solchen, vom Vertragszweck völlig losgelösten abstrakten Anfrage ist ebenso zu behandeln, wie die Unterlassung einer Antwort auf eine Anfrage nach Erlaubnis der Untervermietung ohne Benennung eines konkreten Untermieters, die ebenfalls nicht zur Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. berechtigt (s. OLG Koblenz, NJW 2001, 1948; zur Versagung der Erlaubnis bei Nichtbenennung des Untermieters auch LG Mönchen-Gladbach, NJW-RR 2000, 8).
  • OLG Köln, 01.09.2000 - 19 U 53/00

    Erklärungswert des Schweigens des Vermieters und Sonderkündigung gem. § 549 Abs.

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 16/03
    Zwar wird das Kündigungsrecht des § 540 Abs. 1 S. 2 B GB n. F. vom Vermieter dann verwirkt, wenn er dem Mieter trotz einer nach dem Vertrag erlaubten Untervermietung die Überlassung der Mieträume an einen solventen Untermieter verweigert, der beabsichtigt, die Räume innerhalb des vereinbarten Mietzwecks zu benutzen (vgl. hier OLG Köln ZMR 2001, 186; LG Berlin, NZM 1999, 405; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl., Rz. III. 1262; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 540 Rz. 11 f; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 549 Rz. 62 ff).
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   OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03   

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OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03 (https://dejure.org/2003,7750)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.2003 - 2 W 15/03 (https://dejure.org/2003,7750)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 2003 - 2 W 15/03 (https://dejure.org/2003,7750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit der Kündigung eines Gewerberaummietvertrages; Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 540 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Versagung der Erlaubnis zu einer Untervermietung ; Fehlende Benennung einer konkreten Person ; Betrieb eines ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Gewerberaummietvertrages; Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 540 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Versagung der Erlaubnis zu einer Untervermietung ; Fehlende Benennung einer konkreten Person ; Betrieb eines ...

  • Judicialis

    BGB § 540 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 540 Abs. 1 Satz 2
    Zum Sonderkündigungsrecht eines Mieters bei Versagung der Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mönchengladbach, 25.06.1999 - 2 S 154/98

    Anspruch auf Zahlung von Mietzinsen und Nebenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03
    Eine negative Bescheidung einer solchen, vom Vertragszweck völlig losgelösten abstrakten Anfrage ist ebenso zu behandeln, wie die Unterlassung einer Antwort auf eine Anfrage nach Erlaubnis der Untervermietung ohne Benennung eines konkreten Untermieters, die ebenfalls nicht zur Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. berechtigt (s. OLG Koblenz, NJW 2001, 1948; zur Versagung der Erlaubnis bei Nichtbenennung des Untermieters auch LG Mönchen-Gladbach, NJW-RR 2000, 8).
  • OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00

    Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03
    Eine negative Bescheidung einer solchen, vom Vertragszweck völlig losgelösten abstrakten Anfrage ist ebenso zu behandeln, wie die Unterlassung einer Antwort auf eine Anfrage nach Erlaubnis der Untervermietung ohne Benennung eines konkreten Untermieters, die ebenfalls nicht zur Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n. F. berechtigt (s. OLG Koblenz, NJW 2001, 1948; zur Versagung der Erlaubnis bei Nichtbenennung des Untermieters auch LG Mönchen-Gladbach, NJW-RR 2000, 8).
  • OLG Koblenz, 25.02.1986 - 3 U 1073/85

    Klage auf Feststellung der fehlenden Kündigungsberechtigung im Falle einer

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03
    Andernfalls würde man das Recht des Vermieters unterlaufen, einer Untervermietung nicht zuzustimmen, sofern durch die Untervermietung die Art der Nutzung der Mietsache verändert wird (dazu OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 1343; OLG Köln, ZMR 1997, 298).
  • LG Hamburg, 07.11.2000 - 316 O 154/00
    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03
    Der Versagung einer Untervermietungserlaubnis steht es grundsätzlich auch gleich, dass der Vermieter auf eine ihm vom Mieter gesetzte Frist sich bis zu einem bestimmten Termin zu äußern, ob er die Untervermietung an einen bestimmten Mieter erlaubt, nicht erklärt (OLG Köln ZMR 2001, 196).
  • OLG Köln, 01.09.2000 - 19 U 53/00

    Erklärungswert des Schweigens des Vermieters und Sonderkündigung gem. § 549 Abs.

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 2 W 15/03
    Zwar wird das Kündigungsrecht des § 540 Abs. 1 S. 2 B GB n. F. vom Vermieter dann verwirkt, wenn er dem Mieter trotz einer nach dem Vertrag erlaubten Untervermietung die Überlassung der Mieträume an einen solventen Untermieter verweigert, der beabsichtigt, die Räume innerhalb des vereinbarten Mietzwecks zu benutzen (vgl. hier OLG Köln ZMR 2001, 186; LG Berlin, NZM 1999, 405; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl., Rz. III. 1262; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 540 Rz. 11 f; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 549 Rz. 62 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.08.2003 - 2 W 16/03   

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OLG Schleswig, 14.08.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,9318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.08.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,9318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. August 2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,9318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Instandsetzungsmaßnahme eines Wohnungseigentümers außerhalb einer Notgeschäftsführung; Ersatz von werterhaltenden Aufwendungen für eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder -setzung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers aus ungerechtfertigter Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Judicialis

    BGB § 684 Satz 1; ; BGB § 812; ; WEG § 21 II

  • rechtsportal.de

    BGB § 684 Satz 1; BGB § 812; WEG § 21 Abs. 2
    Ersatzanspruch des Wohnungseigentümers für unausweichliche Instandhaltungsmaßnahmen

  • ibr-online

    Ungerechtfertigte GoA: Ersatz unausweichlicher Aufwendungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2003 - 2 W 16/03
    In der Rechtsprechung ist zutreffend anerkannt, daß die Regelung des § 21 Abs. 2 WEG Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht ausschließt (BayObLG ZMR 2000, 187, 188; OLG Düsseldorf WE 2000, 129, 130; im Grundsatz wohl auch OLG Köln DWE 1995, 166, 167; Staudinger/Bub, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 56 a m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 2 W 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27946
OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,27946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,27946)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,27946)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 1 O 408/99
  • OLG Frankfurt, 15.04.2003 - 2 W 16/03
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 3 O 171/08
    Bei übereinstimmender Erledigungserklärung im einstweiligen Verfügungsverfahren sind dem Verfügungsbeklagten die Kosten des Rechtsstreits dann aufzuerlegen, wenn ohne die beiderseitige Erledigungserklärung die einstweilige Verfügung zu bestätigen gewesen wäre (OLGR Frankfurt 2003, 390).
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