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   OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5825
OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91 (https://dejure.org/1991,5825)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1991 - 2 W 160/91 (https://dejure.org/1991,5825)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1991 - 2 W 160/91 (https://dejure.org/1991,5825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Notwegrechts im Falle einer fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg oder Nichtausreichens der vorhandenen Verbindung zur ordnungsgemäßen Benutzung; Begründetheit einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Zivilkammer eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 213
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91
    Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich allerdings ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das auch Mitwirkungs- und Handlungsansprüche begründen kann (vgl. BGH NJW 1984, 729).

    Hinsichtlich des Rechtes auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt, so daß nur in Ausnahmefälle Ansprüche über § 917 BGB hinaus bestehen können (vgl. BGH NJW 1984, 729).

  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91
    Allerdings besteht ein Notwegrecht nicht nur, wenn eine Verbindung zu einem öffentlichen Weg überhaupt fehlt, sondern schon dann, wenn die vorhandene Verbindung zur ordnungsgemäßen Benutzung nicht ausreicht (BGH. NJW 1954, 1321).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 1 U 311/05

    Eigentum: Pflicht zur Duldung des Begehens oder Befahrens durch die Eigentümer

    Da § 917 BGB das Recht auf Mitbenutzung des Nachbargrundstücks in wegerechtlicher Hinsicht abschließend regelt, kann aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis als einer Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben keine weiter gehende Duldungspflicht folgen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 213; Saarl. OLG OLGR 2002, 382 ; Staudinger / Roth, BGB , 13. Aufl. (2002) Rdn. 1 zu § 917).
  • LG Freiburg, 07.12.2017 - 3 S 173/16

    Nachbarrrecht in Baden-Württenberg: Recht des Eigentümers eines Mühlengrundstücks

    Grundsätzlich sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten benachbarter Grundstückseigentümer aber bereits in den gesetzlichen Bestimmungen des Nachbarrechts geregelt, wo sie eine grundsätzlich abschließende Sonderregelung erfahren haben (BGH, Urt. v. 21.10.1983 - V ZR 166/82 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 04.11.1991 - 2 W 160/91 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02

    Einräumung eines dinglichen Notwegs

    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (OLG Köln NJW-RR 1992, 213; Staudinger/Herbert Roth, BGB, 2002, § 917 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02

    Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht

    Für eine Begründung weitergehender Rechte mit Hilfe des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist daher kein Raum (BGH NJW 1984, 729; OLG Köln NJW-RR 1992, 213; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Da es den Klägern im Übrigen gestattet ist, nach vorheriger Absprache über die streitgegenständlichen Parzellen Güter anliefern zu lassen bzw. die Beklagte es darüber hinaus gestattet, dass im Notfall Rettungsdienste (Arzt, Feuerwehr o.ä.) bis an das Wohngebäude der Kläger heranfahren, ist auch insoweit ein Notwegrecht nicht begründet (vgl. hierzu auch, OLG Köln, NJW-RR 1992, S. 213 ff, m.w.N.).
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

    Dies umso mehr, als eine "ordnungsmäßige Benutzung" i. S. d. § 917 BGB ohnehin nur die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraussetzt; Erschwernisse oder Verzögerungen für Rettungsfahrzeuge in vom Kläger befürchteten Ausnahmesituationen, die einen Rettungsweg erforderlich machen würden, sind davon nicht erfasst und begründen ebenso wenig ein Notwegerecht über andere Grundstücke oder Zuwegungen wie der Umstand, dass einfahrende Kraftfahrzeuge bei Gegenverkehr zurücksetzen müssen (OLG Köln, B. v. 4.11.1991 - 2 W 160/91 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 14.07.2002 - 1 U 81/02

    Rechtsnatur der schuldrechtlichen Gestattung der unentgeltlichen Benutzung eines

    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (OLG Köln NJW-RR 1992, 213; Staudinger/Herbert Roth, BGB , 2002, § 917 Rn. 1 m. w. N.).
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