Rechtsprechung
OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 165/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Vertretungsmacht eines zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigten Verwalters; Möglichkeit der Beschränkung der Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage
- Judicialis
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 14 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Beschränkung der Hundehaltung auf einen Hund pro Wohnung und zur Unterlassung unzulässiger Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertretungsmacht des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Bullterrier
Verfahrensgang
- AG Elmshorn, 10.04.2003 - 52 II 8/02
- LG Itzehoe, 03.09.2003 - 1 T 56/03
- OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 165/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 940
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 165/03
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage durch Mehrheitsbeschluss wirksam gänzlich verboten werden (BGH NJW 1995, 2036; 2000, 3500).Ein solches Sondernutzungsrecht kann wirksam nur durch eine Vereinbarung begründet werden; eine Begründung durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ist ausgeschlossen, weil der Versammlung hierfür die Beschlusskompetenz fehlt; entsprechende Beschlüsse sind daher nichtig (BGH NJW 2000, 3500).
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 165/03
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage durch Mehrheitsbeschluss wirksam gänzlich verboten werden (BGH NJW 1995, 2036; 2000, 3500). - BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94
Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 165/03
Nach § 14 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungs- und Teileigentümer zumindest verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, dass die Mieter seines Sondereigentums unzulässige Nutzungen der gemieteten Räumlichkeiten unterlassen (BGH NJW 1996, 714).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 08.08.2003 - 2 W 165/03 - 35 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gerichtlicher Vergleich als Grundlage einer Kostenfestsetzung; Beschwerde gegen die Festsetzung wegen fehlender Kostengrundentscheidung; Ermittlung des Parteiwillens zur Kostentragung durch Auslegung des Vergleichs
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 91
Verpflichtung zur Kostentragung im Vergleich - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 07.05.2003 - 1 O 133/00
- OLG Saarbrücken, 08.08.2003 - 2 W 165/03 - 35