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   OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05   

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OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05 (https://dejure.org/2005,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.11.2005 - 2 W 169/05 (https://dejure.org/2005,3905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. November 2005 - 2 W 169/05 (https://dejure.org/2005,3905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Betreuung für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Gesundheitssorge; Wirksamkeit der einem möglicherweise gewerbsmäßig tätigen Sozialverein erteilten Vollmacht im Hinblick auf das Rechtsberatungsgesetz; Nichtakzeptanz der Vollmacht durch Ämter und ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der Betreuung und Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 1896; ; RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 3 Nr. 8; ; RBerG Art. 1 § 7; ; FGG § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht - Erforderlichkeit einer Betreuung; Kontrollbetreuung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht nicht mehr kontrollierbar - Kontrollbetreuer?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 73
  • FamRZ 2006, 645 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Geschäftsmäßigkeit i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG liegt bereits dann vor, wenn der Handelnde mit seiner Tätigkeit beabsichtigt, diese - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (BGH NJW 2000, 1560, 1561 = MDR 2000, 794; NJW 1986, 1050, 1051; OLG Schleswig (2. StrS) NJW 2004, 868, 869 = SchlHA 2004, 162, 163).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Der Senat verkennt nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmte Fälle der unentgeltlichen Rechtsbesorgung durch verfassungskonforme Auslegung vom Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG auszunehmen sind (BVerfG NJW 2004, 2662 = MDR 2004, 1447 = FamRZ 2004, 1541).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Die Nichtigkeit erfasst nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2003, 2088 = MDR 2003, 819; WM 2001, 2260, 2261 f.) auch die zur Ausführung des Geschäftsbesorgungsvertrags erteilte Vollmacht.
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Es sind umfangreiche Ermittlungen erforderlich, die zweckmäßigerweise vom Amtsgericht durchzuführen sind (vgl. BGHZ 121, 305, 318 = NJW 1993, 2241, 2244).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Ob die Zurückverweisung an das Landgericht oder an das Amtsgericht zu erfolgen hat, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdesenats (BayObLG NJW 1994, 668, 669 = FamRZ 1993, 1356, 1359).
  • OLG Nürnberg, 07.06.1996 - Ws 473/96

    Strafvollzug - Antrag durch Vertreter

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Dabei ist es weder erforderlich, dass die Tätigkeit hauptberuflich, noch dass sie gegen Entrichtung eines Entgeldes ausgeübt wird (OLG Nürnberg NStZ 1997, 360; OLG Schleswig, ebd.).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 428/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05
    Voraussetzung dafür ist, dass der Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes, nämlich der Schutz des Rechtssuchenden sowie die Erhaltung einer geordneten Rechtspflege (vgl. BGH, Urt. v. 02.12.2003, Az. XI ZR 428/02 - Juris), nicht einschlägig ist.
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03

    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug"

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Eine Kontrollbetreuung darf jedoch wie jede andere Betreuung (vgl. § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB) nur dann errichtet werden, wenn sie erforderlich ist (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152; OLG Schleswig FamRZ 2006, 645; OLG München NJW-RR 2007, 294, 295; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 4. Aufl. § 1896 Rn. 26; Bamberger/Roth/Müller BGB 2. Aufl. § 1896 Rn. 42; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht § 1896 BGB Rn. 91; Kurze NJW 2007, 2220, 2221).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Es ist im Ergebnis auch nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht die Herrn Tnnn erteilte Vollmacht wegen Verstoßes des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1, § 8 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB als nichtig angesehen hat (vgl. hierzu OLG Schleswig, FGPrax 2006, 73; OLG Saarbrücken, FamRZ 2003, 1044; Ahrens, BtPrax 2005, 163).
  • AG Lübeck, 14.11.2011 - 4 XVII H 23481

    Wird Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr unberechtigt die Akzeptanz verweigert ist

    Nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 02.11.2005 - 2 W 169/05, zitiert nach [...]) können die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten etwa dann nicht "ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden", wenn eine Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr auf Akzeptanzprobleme stößt und letztlich wichtige Angelegenheiten des Betroffenen unerledigt blieben (ebenso Schwab, a.a.O., Rdn. 57).
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