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   OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15   

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https://dejure.org/2015,25735
OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15 (https://dejure.org/2015,25735)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2015 - 2 W 193/15 (https://dejure.org/2015,25735)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2015 - 2 W 193/15 (https://dejure.org/2015,25735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 5
    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenintervenientin beantragt Beweisverfahren: Verfahrensgebühr wird angerechnet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenbeschwerde - und der richtige Rechtsmittelführer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens - und ihre Anrechnung im Hauptsacheverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 546
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Voraussetzung hierfür ist demnach, dass die Parteien und der Streitgegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (std. Rspr., vgl. BGH NJW 2013, 648 f.; NJW-RR 2006, 810 f.; jeweils m. w. N.).

    Erfasst wird nicht nur der Fall, dass der Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens die in diesem Verfahren festgestellten Mängel bzw. einen Teil hiervon (vgl. BGH NJW-RR 2006, 810 f.) zum Gegenstand einer Schadensersatzklage macht.

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 68/03

    Anforderungen an die Bezeichnung der rechtsmittelführenden Partei in der

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Eine Beschwerdeschrift muss als Prozesserklärung einem bestimmten oder zumindest einem ohne weiteres eindeutig bestimmbaren Rechtsmittelführer zuzuordnen sein, ansonsten ist sie formwidrig (vgl. BGH NJW-RR 2004, 862 f.).
  • OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Bei der vorzunehmenden Auslegung hat die Rechtspflegerin die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 05.10.2010 - VI ZR 257/08 = NJW 2010, 1482 f.) nicht berücksichtigt, der der Senat bereits mit Beschluss vom 22.06.2015 - 2 W 150/15 - gefolgt ist (der von ihr zitierte Beschluss des Senates vom 11.06.2009 - 2 W 148/09 - ist überholt).
  • OLG Celle, 30.01.2009 - 2 W 32/09

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei Klageerhebung durch einen von

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
  • OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an die Identität des

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
  • OLG Brandenburg, 08.09.1998 - 10 WF 25/98

    Stellen eines Kostenfestsetzungsantrags durch den Anwalt für seine Partei;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Nicht zuletzt hätte die Rechtspflegerin den Prozessbevollmächtigten des Nebenintervenienten um Klarstellung ersuchen müssen, wenn aus ihrer Sicht die Person des Beschwerdeführers zweifelhaft war (vgl. OLG Rostock MDR 2006, 418; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1218 f.; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 126 Rz. 8), zumal bereits den Schriftsätzen im Festsetzungsverfahren nicht ausdrücklich zu entnehmen war, in wessen Namen die Kostenfestsetzung begehrt worden ist.
  • OLG Nürnberg, 03.04.1995 - 8 W 1003/95
    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
  • OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anrechnung der Geschäftsgebühr und der

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
  • OLG Koblenz, 23.09.2010 - 14 W 536/10

    Anrechnung der Gebühren mehrerer selbständiger Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Norm, die dem Rechnung trägt, dass der Rechtsanwalt über die Vertretung der Partei im selbstständigen Beweisverfahren derart eingearbeitet ist, dass die mit der Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren abzugeltenden Tätigkeiten bereits abgegolten sind (OLG Koblenz JurBüro 2012, 76 f.).
  • OLG Rostock, 25.10.2005 - 8 W 79/05

    Kostenfestsetzungsantrag gem. § 106 ZPO im eigenen Namen (des Rechtsanwalts) oder

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15
    Nicht zuletzt hätte die Rechtspflegerin den Prozessbevollmächtigten des Nebenintervenienten um Klarstellung ersuchen müssen, wenn aus ihrer Sicht die Person des Beschwerdeführers zweifelhaft war (vgl. OLG Rostock MDR 2006, 418; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1218 f.; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 126 Rz. 8), zumal bereits den Schriftsätzen im Festsetzungsverfahren nicht ausdrücklich zu entnehmen war, in wessen Namen die Kostenfestsetzung begehrt worden ist.
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den

  • OLG Koblenz, 16.08.2000 - 14 W 533/00

    Auslegung eines Antrags auf Vergütungsfestsetzung nach § 19 BRAGO

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