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   OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01   

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https://dejure.org/2002,4165
OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines von mehreren Betreuern; Wichtiger Grund wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung mehrerer Betreuer; Unerheblichkeit der Betreuungsdauer; Besonderes Vertrauensverhältnis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wichtiger Grund für die Entlassung eines von mehreren Betreuern

  • Judicialis

    BGB § 1908 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908 b
    Entlassung eines von mehreren Betreuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 886
  • FGPrax 2002, 174
  • Rpfleger 2002, 445
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung des Tatsachengerichts nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
  • OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
  • OLG Rostock, 07.09.2009 - 3 W 145/08

    Ordnungsgeld: Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Nach ganz überwiegender Ansicht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der sich der Senat anschließt, kann ein etwaiges anwaltliches Verschulden dem Säumigen nicht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden, weil das Ordnungsgeld gemäß § 141 Abs. 3 S.1 ZPO der Sache nach Strafcharakter hat und es deshalb auf das eigene Verschulden des Säumigen ankommt (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschl. v. 15.10.2002, 16 W 126/02, OLGR 2002, 259; LG Flensburg, Beschl. v. 18.11.2003, 7 T 103/03; Zöller/Greger, Komm. zur ZPO, 27. Aufl., § 141 Rn.13; a.A. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2007, 1 Ta 202/06).
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