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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00   

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https://dejure.org/2000,2851
OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,2851)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,2851)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,2851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichbare Ausbildung - Erzieherin und Familientherapeutin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1307
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Hierbei zählen nach dem Willen des Gesetzgebers zu den Hochschulen im Sinne dieser Vorschrift auch Fachhochschulen (vgl. BT-Drucks. 13/758 S. 28; BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. BayObLG a.a.0. und EzFamR 2000, 104; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Sie will vermeiden, dass Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d.h. durch eine in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder die Unkosten in einer weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224 und 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Hierzu ist anerkannt, dass zu den Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 BVormVG bzw. § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 VBVG auch Fachhochschulen zu rechnen sind (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; Senatsbeschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 a.a.O.).

    Dabei können als Kriterien für die Vergleichbarkeit insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und der Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307; Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Hierzu ist anerkannt, dass zu den Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG auch Fachhochschulen zu rechnen sind (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Einer Hochschulausbildung vergleichbar ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG auch die Fachhochschulen (BT-Drucks. 13/7158 S. 28; vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG

    Die Arbeit als angestellter Vereinsbetreuer erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 BVormVG nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht (so auch OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307, Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1836 a Rn. 65).

    "Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

  • OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 357/01

    Berufsbetreuervergütung

    Ob die Ausbildung am Katholisch-Sozialen Institut der Erzdiözese Köln mit einer abgeschlossenen (Fach-) Hochschulausbildung vergleichbar und damit die Vergütung des Betreuers nach § 1 Nr. 2 BVormVG zu bemessen ist, hängt davon ab, dass ein mit einem Fachhochschulstudium zeitlich vergleichbarer Aufwand betrieben worden ist, dass vergleichbare Inhalte vermittelt worden sind, dass die durch eine (Fach-) Hochschulausbildung abgedeckte Wissensbreite erfasst wird, und dass schließlich ein Prüfungsabschluss vorgewiesen werden kann (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG NJW-RR 2001, 582 m.w.N.).

    a) Ob die Ausbildung des Beteiligten zu 1 am Katholisch-Sozialen Institut der Erzdiözese Köln mit einer abgeschlossenen (Fach-) Hochschulausbildung vergleichbar ist, hängt davon ab, dass ein damit zeitlich vergleichbarer Aufwand betrieben worden ist, dass vergleichbare Inhalte vermittelt worden sind, dass die durch eine (Fach-) Hochschulausbildung abgedeckte Wissensbreite erfasst wird, und dass schließlich ein Prüfungsabschluss vorgewiesen werden kann (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG NJW-RR 2001, 582 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00

    Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe;

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Der vorangegangenen Ausbildung der Beteiligten zu 1) kommt insoweit keine Bedeutung zu, weil Studienbewerber, die über keine Hochschul- bzw. Fachhochschulreife verfügen, eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen müssen, um ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen zu können (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).
  • BGH, 23.08.2023 - XII ZB 470/21

    Zur Frage, ob der Studiengang "Master of medicine, ethics and law" an der

    a) Besondere betreuungsrelevante Kenntnisse müssen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG durch die dort genannten Ausbildungen erworben worden sein.Durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule sind diese Kenntnisse erworben worden, wenn ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert wurde (vgl. OLG Hamm BtPrax 2002, 125; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; LG Saarbrücken RPfleger 2021, 159, 160).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer

  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete

  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

  • LG Saarbrücken, 21.10.2020 - 5 T 343/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05

    Vergütung von Sozialwirten als Betreuer - Vertrauensschutz bei Ausbildung an

  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge

  • OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Übergangsregelung des § 1 III BVormVG

  • LG Saarbrücken, 16.10.2020 - 5 T 314/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und

  • LG Köln, 01.02.2005 - 6 T 5/05
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

  • OLG Oldenburg, 28.11.2018 - 13 WF 105/18

    Vergütung des berufsmäßigen Umgangspflegers vor dem Hintergrund einer

  • LG Köln, 05.04.2005 - 1 T 38/05
  • LG Berlin, 07.05.2001 - 87 T 681/00
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.02.2000 - 2 W 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23614
OVG Saarland, 23.02.2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,23614)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.02.2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,23614)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 2 W 2/00 (https://dejure.org/2000,23614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein als Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Neugestaltung des Daches und Neubau eines Carport bezeichnetes Bauvorhaben; Einstweiliger Rechtsschutz im Baugenehmigungsverfahren; Einhaltung der Abstandsflächen bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 30.03.1993 - 2 R 17/92

    Abstandsflächen; Freihaltung; Gebäudeerweiterung; Dacherneuerung; Grenzgebäude ;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.02.2000 - 2 W 2/00
    Die Pflicht zur Freihaltung von Abstandsflächen besteht nicht nur bei erstmaliger Bebauung eines Grundstückes, sondern auch bei der Erweiterung von vorhandenen Gebäuden in Höhe oder Länge (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 30.11.1984 - 2 R 332 und 348/83 - unter weitgehender Bezugnahme auf die jedem Verfahren ergangene erstinstanzliche Entscheidung, vom 6.3.1987 - 2 R 180/84 - BRS 47 Nr. 100, und vom 30.3.1993 - 2 R 17/92 - außerdem BVerwG, Urteil vom 7.11.1997, BRS 59 Nr. 109 - S. 359 -).

    Dem widerspräche es, wollte man die Würdigung eines Vorhabens als mit den §§ 6 und 7 LBO unvereinbar und danach auch die Anerkennung der aus diesen Vorschriften resultierenden nachbarlichen Abwehrrechte grundsätzlich von der naturgemäß einen Wertungsspielraum einschließenden Feststellung abhängig machen, daß die betreffende Anlage im konkreten Fall tatsächliche Beeinträchtigungen des Grenznachbarn hervorruft (vgl. in diesem Zusammenhang Senatsurteil vom 30.3.1993 - 2 R 17/92 - sowie Mampel, Die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn im Baurecht - eine unendliche Geschichte, Baurecht 1993, 44).

    Aber auch wenn, obwohl von den Antragstellern mit Schriftsatz vom 11.1.2000 vorgelegte Fotos, die den alten und den neuen Dachstuhl zeigen, für das Gegenteil sprechen, die in den genehmigten Planvorhaben eingetragene gestrichelte Linie, die einer Dachneigung von etwa 20 Grad entspricht, den ursprünglichen Verlauf der Dachfläche wiedergeben sollte, ergibt sich in dem Bereich, in dem das Gebäude einen Grenzabstand von Zwei Metern aufweist, an der Drei-Meter-Abstandslinie eine zusätzliche Gebäudehöhe von rund 30 cm (zur Beachtlichkeit einer Höhendifferenz von 30 bis 40 cm bei wechselseitiger Grenzbebauung vgl. Beschluß des Senats vom 2.9.1992 - 2 R 17/92 -).

  • OVG Saarland, 06.03.1987 - 2 R 180/84
    Auszug aus OVG Saarland, 23.02.2000 - 2 W 2/00
    Die Pflicht zur Freihaltung von Abstandsflächen besteht nicht nur bei erstmaliger Bebauung eines Grundstückes, sondern auch bei der Erweiterung von vorhandenen Gebäuden in Höhe oder Länge (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 30.11.1984 - 2 R 332 und 348/83 - unter weitgehender Bezugnahme auf die jedem Verfahren ergangene erstinstanzliche Entscheidung, vom 6.3.1987 - 2 R 180/84 - BRS 47 Nr. 100, und vom 30.3.1993 - 2 R 17/92 - außerdem BVerwG, Urteil vom 7.11.1997, BRS 59 Nr. 109 - S. 359 -).
  • FG Hamburg, 31.05.1999 - V 13/99

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Ausland; Verzicht auf

    Auszug aus OVG Saarland, 23.02.2000 - 2 W 2/00
    Die durch Senatsbeschluß vom 1.2.2000 - 2 V 13/99 - zugelassene Beschwerde ist begründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08

    Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots

    Rücksichtslos kann aber auch ein Bauvorhaben sein, das zulasten des betroffenen Nachbarn das auch im öffentlichen Recht geltende Schikaneverbot (vgl. etwa: OVG Saarland, Urteil vom 30.3.1993 - 2 R 17/92 - BRS 55 Nr. 158; Beschluss vom 23.2.2000 - 2 W 2/00 - BRS 63 Nr. 132; OVG NRW, Beschluss vom 12.6.1995 - 7 E 1130/94 - NVwZ-RR 1996, 126) verletzt.
  • VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031

    Baugenehmigung für Garage; Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Schikaneverbot

    Es ist zwar in Teilen der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bauvorhaben auch dann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann, wenn es zu Lasten des betroffenen Nachbarn das Schikaneverbot des § 226 BGB verletzt (grundlegend VGH BW, Urteil vom 15.4.2008 BRS 73 Nr. 112 (2008); BayVGH, Beschluss vom 25.8.2008 Az. 15 ZB 07.3033 ; OVG Saarl, Beschluss vom 23.2.2000 Az. 2 W 2/00 ; OVG SH, Beschluss vom 8.5.2006 BauR 2006, 1442).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2023 - 3 M 80/23

    Grenzabstandswahrung bei Aufschüttungen und einem Dachüberstand von mehr als 50

    Auf die Frage, ob die Antragstellerin nach Treu und Glauben gehindert ist, sich auf eine Versetzung der Abstandsflächen zu berufen, (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 2 W 2/00 -, BRS 63 Nr. 132; VGH Mannheim, Urteil vom 3. April 2023 - 8 S 3878/21 -, juris Rn. 72) kommt es daher nicht entscheidungserheblich an.
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