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   OLG Schleswig, 10.10.1996 - 2 W 2/96   

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OLG Schleswig, 10.10.1996 - 2 W 2/96 (https://dejure.org/1996,6335)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2 W 2/96 (https://dejure.org/1996,6335)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2 W 2/96 (https://dejure.org/1996,6335)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Niebüll - 9 II 62/95
  • LG Flensburg - 5 T 288/95
  • OLG Schleswig, 10.10.1996 - 2 W 2/96

Papierfundstellen

  • FGPrax 1997, 20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses";

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.1996 - 2 W 2/96
    Die im allgemeinen gegebene Begründung für das Entstehen erheblicher Nachteile durch vergleichbare Sperreinrichtungen, nämlich Einschränkungen bei der Benutzung der gemeinschaftlichen Parkfläche - insbesondere bei ohnehin nicht für alle Wohnungseigentümer ausreichender Zahl der Stellplätze (OLG Frankfurt OLGZ 1992, 437, 439 m.w.Nachw.) -, ist hier nicht einschlägig, weil den Antragstellern das Sondernutzungsrecht am Stellplatz 55 unter Ausschluß der übrigen Wohnungseigentümer zusteht.
  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.1996 - 2 W 2/96
    Die das Ergebnis insoweit immerhin unterstützenden Erwägungen des Landgerichts zu einem derartigen Duldungsanspruch der Antragsteller aus dem Gemeinschaftsverhältnis (vgl. KG NJW-RR 1994, 401) lassen im übrigen keine Rechtsfehler erkennen.
  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 19 S 55/12

    Anbringen von Parkbügeln als bauliche Veränderung?

    Dass sich das OLG Schleswig in dem von der Klägerin zitierten Beschluss v. 10.10.1996 (2 W 2/96 = NJW-E - MietR 1997, 29) auf den Standpunkt gestellt hat, aus den bei der dortigen Akte befindlichen Fotografien folge, dass ein optischer Nachteil nicht bestehe, der dortige Sperrbügel nicht aus dem Rahmen falle, bindet die Kammer bei der von ihr auf tatsächlichem Gebiet vorzunehmenden Feststellung nicht.

    Nichts anderes folgt aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Schleswig (Beschluss vom 10.10.1996, 2 W 2/96 = NJW-E - MietR 1997, 29).

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OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 1996 - 2 W 2/96 (https://dejure.org/1996,8556)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10

    Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender

    Diese Abgrenzungsformel wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrundegelegt (vgl. statt vieler NJW-RR 1992, S. 1404) und findet - jedenfalls überwiegend - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Einklang (vgl. etwa OLG Köln, JurBüro 1997, S. 316; OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, S. 85 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 1 Ta 181/11

    Wertfestsetzung - wirtschaftliche Identität bei Klage und Widerklage

    Entscheidend für die Einordnung, ob Klage und Widerklage denselben Gegenstand betreffen, ist daher nicht der zivilprozessuale Streitgegenstandsbegriff (vgl. BGH NJW-RR 2005, 506; Binz - Dörndorfer, GKG, 2. Aufl 2009, § 45, Rn. 4), sondern eine wirtschaftliche Betrachtung (vgl. OLG Hamburg OLGR 2000, 306; OLG Köln JurBüro 1997, 316; Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 5, Rn. 15; Münchener Kommentar - Wöstmann, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 5, Rn. 34).
  • OLG Naumburg, 15.08.2000 - 11 U 222/99

    Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Einräumung eines Wohnrechtes;

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