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   OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04   

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https://dejure.org/2005,9492
OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04 (https://dejure.org/2005,9492)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 W 219/04 (https://dejure.org/2005,9492)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 W 219/04 (https://dejure.org/2005,9492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 273

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; BGB § 273; BGB § 693; BGB § 670
    Herausgabeanspruch des Tiereigentümers gegen den Besitzer nur Zug um Zug gegen Ersatz der dem Besitzer entstandenen Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Katzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierverein kann gegenüber Katzenzüchter Zurückbehaltungsrecht an Zuchtkatzen ausüben - Katzenzüchter verweigert Erstattung der Pflegekosten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Stuttgart, 22.05.1990 - 21 O 161/90
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04
    Ein Zurückbehaltungsrecht an Tieren kann zwar aus dem Gesichtspunkt von § 1 Tierschutzgesetz ausgeschlossen sein, wenn zwischen dem Halter und dem Tier, an dem ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, besondere persönliche Beziehungen bestehen und das Tier bei Trennung von seinem Halter Schaden nimmt (so zutreffend LG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 21 O 161/90 - NJW-RR 1991, 446 - für Zuchtpudel -, AG Bad Homburg, Urteil vom 11. April 2002, - 2 C 1180/01 - NJW-RR 2002, 894, 895 - ebenfalls Hunde- ; siehe auch MünchKomm-Krüger, BGB, 4. Aufl, § 273 Rn. 47, für den Fall, dass besondere persönliche Beziehungen zu dem Tier bestehen).
  • AG Bad Homburg, 11.04.2002 - 2 C 1180/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04
    Ein Zurückbehaltungsrecht an Tieren kann zwar aus dem Gesichtspunkt von § 1 Tierschutzgesetz ausgeschlossen sein, wenn zwischen dem Halter und dem Tier, an dem ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, besondere persönliche Beziehungen bestehen und das Tier bei Trennung von seinem Halter Schaden nimmt (so zutreffend LG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 21 O 161/90 - NJW-RR 1991, 446 - für Zuchtpudel -, AG Bad Homburg, Urteil vom 11. April 2002, - 2 C 1180/01 - NJW-RR 2002, 894, 895 - ebenfalls Hunde- ; siehe auch MünchKomm-Krüger, BGB, 4. Aufl, § 273 Rn. 47, für den Fall, dass besondere persönliche Beziehungen zu dem Tier bestehen).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04
    Nach seiner Natur als besonderem Anwendungsfall des Verbots unzulässiger Rechtausübung (§ 242 BGB) darf das Zurückbehaltungsrecht zwar nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Art und Weise ausgeübt werden (BGH Urteil vom 08.06.2004, - X ZR 173/01 - , NJW 2004, 3484).
  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04
    Zurückbehaltungsrechte können jedem Anspruch gegenüber, auch einem auf Herausgabe gerichteten (BGH NJW-RR 1986, 282, Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 273 Rn. 2), entgegen gehalten werden.
  • LG Mainz, 30.04.2002 - 6 S 4/02

    Honorarforderung des Tierarztes: Zurückbehaltungsrecht an behandeltem Hund

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04
    Dagegen spielen die Gesichtspunkte des Tierschutzes, nach denen das Tier als Mitgeschöpf keiner rein sachenrechtlichen Betrachtungsweise unterzogen werden darf, keine entscheidende Rolle, wenn im konkreten Einzelfall eine Beeinträchtigung des Tieres nicht ersichtlich ist (so zutreffend LG Mainz, Urteil vom 30. April 2002 - 6 S 4/02, NJW-RR 2002, 1181).
  • OLG München, 18.02.1999 - 24 U 567/98
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04
    Eine solche persönliche Nähe zum Tier kann insbesondere dann ausscheiden, wenn das Tier aus Erwerbszwecken gehalten wird (OLG München, Urteil vom 18. Februar 1999 - 24 U 567/98 -, Agrarrecht 2001, 87, 88).
  • LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10

    Zurückbehaltungsrecht an einem Hund wegen eines Honoraranspruchs aus einem

    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
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