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   OLG Celle, 26.11.2018 - 2 W 221/18   

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https://dejure.org/2018,58565
OLG Celle, 26.11.2018 - 2 W 221/18 (https://dejure.org/2018,58565)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.2018 - 2 W 221/18 (https://dejure.org/2018,58565)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 2018 - 2 W 221/18 (https://dejure.org/2018,58565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 138 ZPO
    Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 14.08.2017 - 74 O 27/17

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Umwandlung der Lebensversicherung in eine

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2018 - 2 W 221/18
    74 O 27/17 Landgericht Hannover.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - 10 WF 23/03

    Zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Erlass eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2018 - 2 W 221/18
    Vor diesem Hintergrund konnte die Verfügungsbeklagte kein schutzwürdiges Interesse mehr am Erlass eines zur Vollstreckung geeigneten Titels haben (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004, Aktenzeichen II-10 WF 23/03, 10 W 23/03, zitiert nach juris Rn. 2).
  • KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19

    Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Entscheidung des OLG Celle überzeugt auch deshalb nicht, weil es den materiell-rechtlichen Einwand als einen Unterfall des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ansieht (so auch OLG Celle v. 26.11.2018, 2 W 221/18; MüKo-Schulz, ZPO 5. A., § 103 ZPO Rn. 36; OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03) und anscheinend meint, dass bei einer nicht vollständigen Zahlung das gesamte Titulierungsinteresse fortbesteht.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.04.2020 - 7 KE 15/20

    Kostenerinnerung - Stattgabe; Kostenfestsetzungsantrag;

    Ist der gelted gemachte Kostenerstattungsanspruch einschließlich des Zinsanspruches unstreitig vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses (mehr als) vollständig erfüllt worden, besteht für die begehrte Kostenfestsetzung kein Rechtsschutzbedürfnis (wie OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2018 - 2 W 221/18 -, juris und OLG Düssseldorf, Beschluss vom 11.02.2004 - 10 WF 23/03, juris).

    Soweit es den Rechtsgrund für das Behalten der geleisteten Zahlungen geht, folgt dieser bereits unmittelbar aus der Kostengrundentscheidung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2018 - 2 W 221/18 -, JurBüro 2019, 206 f., juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - II-10WF 23/03, 10 WF 23/03 -, JurBüro 2004, 321, juris Rn. 2).

  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2022 - 7 KE 27/20

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    In dem Fall, dass der geltend gemachte Erstattungsanspruch einschließlich des Zinsanspruches unstreitig vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses vollständig erfüllt worden ist, besteht für die begehrte Kostenfestsetzung dann auch kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 14. April 2020 - VG 7 KE 15/20 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2018 - 2 W 221/18 -, JurBüro 2019, 206 f., juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - II-10WF 23/03, 10 WF 23/03 -, JurBüro 2004, 321, juris Rn. 2).
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