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   OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38766
OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12 (https://dejure.org/2012,38766)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.11.2012 - 2 W 306/12 (https://dejure.org/2012,38766)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. November 2012 - 2 W 306/12 (https://dejure.org/2012,38766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde des Streithelfers im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66; ZPO § 103; ZPO § 104
    Zulässigkeit der Beschwerde des Streithelfers im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitbeitritt im Kostenfestsetzungsverfahren möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch im Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Streitbeitritt zulässig! (IBR 2013, 1026)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • NJW-RR 2013, 446
  • MDR 2013, 298
  • BauR 2013, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 17.07.1995 - 11 W 130/95
    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12
    Stattdessen wird lediglich auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17. Juli 1995 (RPfleger 1996, 83) verwiesen (vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 66 ZPO Rdnr. 3) bzw. auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg (JurBüro 1963, 233).
  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62

    Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist auch in Fällen der auf Verurteilung zu einer Geldzahlung gerichteten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (sog. echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) die Streithilfe entsprechend den Regeln der Zivilprozessordnung zulässig (vgl. BGHZ 38, 110;BGHZ 70, 346), beispielsweise das OLG Hamm hat auf dieser Grundlage etwa entschieden, dass eine Nebenintervention im Versorgungsausgleichsverfahren (NJW-RR 1991, 1093) und im WEG-Verfahren (NJW 1993, 279) zulässig ist.
  • OLG Köln, 05.06.1998 - 19 U 269/97

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12
    Danach ist etwa der Haftpflichtversicherer des Beklagten befugt, dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten als dessen Streithelfer beizutreten; das rechtliche Interesse ergibt sich aus der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 1997, 157; OLG Köln OLGR 1998, 384).
  • OLG Schleswig, 01.07.2010 - 2 W 96/10

    Rechtsfolgen des Bedingungseintritts bei hypothekarischer Sicherung einer

    Auszug aus OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12
    Mit Schriftsatz vom 3. September 2010 haben der Kläger und sein Streithelfer ihre den Kostenfestsetzungen zu Grunde liegenden Kostenfestsetzungsanträge wegen der Entscheidung des Senats in einem Parallelverfahren (2 W 96/10) korrigiert.
  • OLG Schleswig, 16.12.2014 - 9 W 182/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beschwerderecht des Streithelfers

    Zwar ist streitig, ob im Kostenfestsetzungsverfahren eine Streithilfe möglich ist ( dagegen z.B. Schultes, in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 66 Rn. 2 unter Verweis OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1996, 11 W 44/96, NJW-RR 1997, 509; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 18. September 2008, 10 Ta 204/06, zitiert nach juris; dafür OLG Celle, Beschluss des vom 30. November 2012, 2 W 306/12, NJW-RR 2013, 446 ff.; Weth, in Musielak, ZPO 11. Auflage 2014, § 66 Rn. 3; Herget, in Zöller, ZPO 30. Auflage 2014, § 104 Rn. 21 Stichwort "Nebenintervention"; ohne weitere Begründung OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2012, 8 W 18/12, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 W 94/18

    Zulässigkeit der Beschwerde des Streithelfers gegen einen nach

    Gründe, warum deshalb eine Streithilfe im Kostenfestsetzungsverfahren anders zu beurteilen sollte als eine solche in entsprechenden streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind nicht ersichtlich (OLG Schleswig, NJW-RR 2015, 638 [OLG Schleswig 16.12.2014 - 9 W 182/14] ; OLG Celle, NJW-RR 2013, 446 [OLG Celle 30.11.2012 - 2 W 306/12] ; Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 656, Rnr. 2; MüKo-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 104, Rnr. 81; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 104, Rnr. 23).
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