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   OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - I-2 W 4/17   

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https://dejure.org/2017,45307
OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - I-2 W 4/17 (https://dejure.org/2017,45307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2017 - I-2 W 4/17 (https://dejure.org/2017,45307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2017 - I-2 W 4/17 (https://dejure.org/2017,45307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung eines inzwischen durch Zeitablauf wirkungslos gewordenen Titels

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 Abs. 1
    Vollstreckung eines inzwischen durch Zeitablauf wirkungslos gewordenen Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen ist, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH, GRUR 2016, 720 Rn. 34 - Hot Sox; GRUR 2017, 208 Rn. 24 - Rückruf von RESCUE-Produkten; GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter, m. w. Nachw.).

    Eine Unterlassungsverpflichtung erschöpft sich daher nicht im bloßen Nichtstun, sondern verlangt die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustands, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot entsprochen werden kann (BGH, GRUR 2017, 208 Rn. 24 - Rückruf von RESCUE-Produkten).

    So verhält es sich, wenn die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist (BGH, GRUR 2017, 208 Rn. 25 - Rückruf von RESCUE-Produkten, m. w. Nachw.).

    Bei einer solchen Dauerhandlung ist die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 64 - CT-Paradies; GRUR 2017, 208 Rn. 28 - Rückruf von RESCUE-Produkten).

    Er ist daher auch verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist (BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 70 - CT-Paradies; GRUR 2017, 208 Rn. 30 - Rückruf von RESCUE-Produkten; GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter).

    Eine an den Dritten gerichtete ordnungsgemäße Aufforderung zur Störungsbeseitigung ist daher entbehrlich, wenn angenommen werden kann, dass eine entsprechende Aufforderung "offensichtlich" keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. zu diesem Fall BGH, GRUR 2017, 208 Rn. 34 - Rückruf von RESCUE-Produkten).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei der Verletzungshandlung um eine Dauerhandlung des Schuldners handelt, wie etwa der Anmeldung eines Zeichens, die zu einer unberechtigten Eintragung des Zeichens führen kann (BGHZ 121, 242, 247 f. = GRUR 1993, 556 - TRIANGLE), dem wettbewerbswidrigen Anbringen eigener Firmenschilder oder Typenschilder an fremden Straßenbaumaschinen (BGH, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen), der unlauteren Nutzung einer Kennzeichnung durch eine Fassadenbemalung (BGH, GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade), der Eintragung einer rechtsverletzenden Firmierung in ein Internetverzeichnis (BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 29 = WRP 2014, 587 - Vertragsstrafenklausel) oder dem unbefugten Öffentlich-Zugänglichmachen von Lichtbildern auf einer Internetplattform (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 67 - CT-Paradies).

    Bei einer solchen Dauerhandlung ist die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 64 - CT-Paradies; GRUR 2017, 208 Rn. 28 - Rückruf von RESCUE-Produkten).

    Er ist daher auch verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist (BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 70 - CT-Paradies; GRUR 2017, 208 Rn. 30 - Rückruf von RESCUE-Produkten; GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter).

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen ist, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH, GRUR 2016, 720 Rn. 34 - Hot Sox; GRUR 2017, 208 Rn. 24 - Rückruf von RESCUE-Produkten; GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter, m. w. Nachw.).

    Er ist daher auch verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist (BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 70 - CT-Paradies; GRUR 2017, 208 Rn. 30 - Rückruf von RESCUE-Produkten; GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter).

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei der Verletzungshandlung um eine Dauerhandlung des Schuldners handelt, wie etwa der Anmeldung eines Zeichens, die zu einer unberechtigten Eintragung des Zeichens führen kann (BGHZ 121, 242, 247 f. = GRUR 1993, 556 - TRIANGLE), dem wettbewerbswidrigen Anbringen eigener Firmenschilder oder Typenschilder an fremden Straßenbaumaschinen (BGH, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen), der unlauteren Nutzung einer Kennzeichnung durch eine Fassadenbemalung (BGH, GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade), der Eintragung einer rechtsverletzenden Firmierung in ein Internetverzeichnis (BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 29 = WRP 2014, 587 - Vertragsstrafenklausel) oder dem unbefugten Öffentlich-Zugänglichmachen von Lichtbildern auf einer Internetplattform (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 67 - CT-Paradies).

    Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten der Dritten hat (vgl. BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 26 - Vertragsstrafenklausel).

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen ist, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH, GRUR 2016, 720 Rn. 34 - Hot Sox; GRUR 2017, 208 Rn. 24 - Rückruf von RESCUE-Produkten; GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter, m. w. Nachw.).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 139/12

    Empfängnisverhütungspackung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Sie bildet so die Grundlage für den Einkauf und die Arzneimittelausgabe seitens der Apotheken, denen die in der L.-T. enthaltenen Informationen über Apothekensoftwareprodukte verschiedener Unternehmen zugänglich sind (LG Düsseldorf Urt. v. 15.11.2012 - 4b O 139/12, BeckRS 2013, 2395; LG Hamburg, Urt. v. 02.05.2013 - 327 O 370/12, BeckRS 2013, 14999).
  • LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12

    Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei Patentrechtsverletzung:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Sie bildet so die Grundlage für den Einkauf und die Arzneimittelausgabe seitens der Apotheken, denen die in der L.-T. enthaltenen Informationen über Apothekensoftwareprodukte verschiedener Unternehmen zugänglich sind (LG Düsseldorf Urt. v. 15.11.2012 - 4b O 139/12, BeckRS 2013, 2395; LG Hamburg, Urt. v. 02.05.2013 - 327 O 370/12, BeckRS 2013, 14999).
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei der Verletzungshandlung um eine Dauerhandlung des Schuldners handelt, wie etwa der Anmeldung eines Zeichens, die zu einer unberechtigten Eintragung des Zeichens führen kann (BGHZ 121, 242, 247 f. = GRUR 1993, 556 - TRIANGLE), dem wettbewerbswidrigen Anbringen eigener Firmenschilder oder Typenschilder an fremden Straßenbaumaschinen (BGH, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen), der unlauteren Nutzung einer Kennzeichnung durch eine Fassadenbemalung (BGH, GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade), der Eintragung einer rechtsverletzenden Firmierung in ein Internetverzeichnis (BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 29 = WRP 2014, 587 - Vertragsstrafenklausel) oder dem unbefugten Öffentlich-Zugänglichmachen von Lichtbildern auf einer Internetplattform (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 67 - CT-Paradies).
  • BGH, 28.01.1977 - I ZR 109/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei der Verletzungshandlung um eine Dauerhandlung des Schuldners handelt, wie etwa der Anmeldung eines Zeichens, die zu einer unberechtigten Eintragung des Zeichens führen kann (BGHZ 121, 242, 247 f. = GRUR 1993, 556 - TRIANGLE), dem wettbewerbswidrigen Anbringen eigener Firmenschilder oder Typenschilder an fremden Straßenbaumaschinen (BGH, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen), der unlauteren Nutzung einer Kennzeichnung durch eine Fassadenbemalung (BGH, GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade), der Eintragung einer rechtsverletzenden Firmierung in ein Internetverzeichnis (BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 29 = WRP 2014, 587 - Vertragsstrafenklausel) oder dem unbefugten Öffentlich-Zugänglichmachen von Lichtbildern auf einer Internetplattform (vgl. BGH, GRUR 2015, 258 Rn. 67 - CT-Paradies).
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 76/05

    Simvastatin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17
    Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, ob eine Lieferung erst für die Zeit nach Auslaufen des Patentschutzes versprochen wird, sofern nur die Angebotshandlung als solche unter der zeitlichen Geltung des Patentschutzes erfolgt ist (BGH, GRUR 2007, 221 - Simvastatin; Senat, InstGE 3, 179 - Simvastatin).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 2 W 4/08

    Ablauf der Patentlaufzeit: Zwischenzeitlicher Fristablauf lässt Titel für die

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftrage Vertriebspartner einzuwirken (OLG Düsseldorf I-15 W 12/18 Beschl. v. 19.03.2018; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 21057), die Abrufbarkeit von wettbewerbswidriger Werbung auf den gängigsten Suchmaschinen auszuschließen (OLG Düsseldorf I-15 W 52/17 Beschl. v. 29.01.2018; OLG Celle GRUR-RR 2018, 46 - Wirbel um Bauschutt; OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 86 - Modedesign Studium; OLG Zweibrücken GRUR-RS 2016, 10948 - Cache-Speicherung) oder die (weitere) Listung einer Verletzungsform in der Lauer-Taxe zu verhindern (OLG Düsseldorf I-2 W 4/17 Beschl. v. 21.09.2017).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 80/22
    Insoweit stellt bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 79/22

    S1P-Rezeptormodulator

    Insoweit stellt bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 86/22
    Insoweit stellt bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 84/22
    Insoweit stellt bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 81/22
    Insoweit stellt bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 83/22
    Denn bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 85/22
    Insoweit stellt bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 82/22
    Insoweit stellt bereits die - hier vorliegende - Listung eines patentgemäßen Arzneimittels in der Lauer-Taxe während der Laufzeit des betreffenden Patents ein Anbieten im Sinne von § 9 PatG dar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.9.2017 - I-2 W 4/17, BeckRS 2017, 142776 Rn. 11 - Medikamentenrückruf , m.w.N.).
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   OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17   

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https://dejure.org/2017,75893
OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17 (https://dejure.org/2017,75893)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.10.2017 - 2 W 4/17 (https://dejure.org/2017,75893)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - 2 W 4/17 (https://dejure.org/2017,75893)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 25. Januar 2017 (Az.: 2 W 74/16, bei juris), ergangen in Sachen des Betroffenen, eingehend mit dem auch im vorliegenden Verfahren Vorgetragenen befasst.

    Wie schon im Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 (Az.: 2 W 74/16) ausgeführt, ist auch vorliegend die Ordnungshaft zu halbieren und festzulegen, dass Zahlungen auf das Ordnungsgeld vorrangig dem Betroffenen auf die Ordnungshaft anzurechnen sind, da der Beugezweck nachträglich weggefallen ist.

    Der Betroffene hat als verantwortliches Organ der Vollstreckungsschuldnerin wiederholt gegen verschiedene gerichtliche Unterlassungstitel verstoßen, wie in den Ordnungsmittelbeschlüssen und den Beschwerdeentscheidungen hierzu aufgezeigt; dies auch noch als in den Parallelverfahren gegen die Vollstreckungsschuldnerin schon mehrfach - teils fünfstellige - Ordnungsgelder festgesetzt worden waren, teils auch schon vom Senat im Beschwerdeverfahren bestätigt (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16; und vom 1. August 2017 - 2 W 5/17, je m.w.N., zum Verfahrensgang).

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 97 Abs. 1, 91, 788, 891 S. 3 ZPO, Die Herabsetzung der Ordnungshaftdauer führt vorliegend nicht zu einer Kostenbelastung der Vollstreckungsschuldnerin und gibt auch keinen Grund, der Staatskasse Kosten aufzuerlegen (so schon OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16).

  • OLG Stuttgart, 01.08.2017 - 2 W 5/17

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung der Ordnungshaft nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Seit seiner Zustellung sind noch keine zwei Jahre vergangen, so dass sich weitere Ausführungen zur Vollstreckungsverjährung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 W 5/17, m.w.N.) hier erübrigen.

    Ein Fortsetzungszusammenhang ist bei wiederholten Verstößen nicht anzuerkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, bei juris Rz. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 W 5/17; Stöber, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., 2016, Rn. 20 zu § 890 ZPO).

    Der Betroffene hat als verantwortliches Organ der Vollstreckungsschuldnerin wiederholt gegen verschiedene gerichtliche Unterlassungstitel verstoßen, wie in den Ordnungsmittelbeschlüssen und den Beschwerdeentscheidungen hierzu aufgezeigt; dies auch noch als in den Parallelverfahren gegen die Vollstreckungsschuldnerin schon mehrfach - teils fünfstellige - Ordnungsgelder festgesetzt worden waren, teils auch schon vom Senat im Beschwerdeverfahren bestätigt (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16; und vom 1. August 2017 - 2 W 5/17, je m.w.N., zum Verfahrensgang).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Ein Fortsetzungszusammenhang ist bei wiederholten Verstößen nicht anzuerkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, bei juris Rz. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 W 5/17; Stöber, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., 2016, Rn. 20 zu § 890 ZPO).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 84/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Der Übermittlungsvermerk eines Sendeprotokolls begründet lediglich ein Indiz für den Zugang des betreffenden Telefaxes und keinen Beweis oder Anscheinsbeweis (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, MDR 2014, 470, bei juris Rz. 27 f., u.H. auf BGH, Beschlüsse vom 08. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, bei juris Rz. 12; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514, Rn. 11; vom 21. Juli 2011 - IX ZR 148/10, bei juris Rz. 3; u.a. sowie auf Gegenmeinungen in Rz. 28; ferner auf BAGE 102, 171; und BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 84/09 B, bei juris Rz. 12; s. ferner EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 08. Mai 2008 - C-144/07, bei juris Rz. 69).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 148/10

    Zugangsnachweis bei Telefaxübermittlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Der Übermittlungsvermerk eines Sendeprotokolls begründet lediglich ein Indiz für den Zugang des betreffenden Telefaxes und keinen Beweis oder Anscheinsbeweis (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, MDR 2014, 470, bei juris Rz. 27 f., u.H. auf BGH, Beschlüsse vom 08. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, bei juris Rz. 12; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514, Rn. 11; vom 21. Juli 2011 - IX ZR 148/10, bei juris Rz. 3; u.a. sowie auf Gegenmeinungen in Rz. 28; ferner auf BAGE 102, 171; und BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 84/09 B, bei juris Rz. 12; s. ferner EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 08. Mai 2008 - C-144/07, bei juris Rz. 69).
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung zum Wiedereinsetzungsantrag entschieden, dass eine anwaltliche Versicherung grundsätzlich einer eidesstattlichen Versicherung gleichkommen und die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen kann, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (BGH, Beschluss vom 05. Juli 2017 - XII ZB 463/16; MDR 2017; u.H. auf BGH, Urteil vom 02. November 1988 - IVb ZR 109/87, FamRZ 1989, 373 f.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, bei juris Rz. 11; und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, FamRZ 2015, 135, Rz. 16 vgl. auch schon OLG Stuttgart, OLGR 2008, 595, 596).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung zum Wiedereinsetzungsantrag entschieden, dass eine anwaltliche Versicherung grundsätzlich einer eidesstattlichen Versicherung gleichkommen und die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen kann, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (BGH, Beschluss vom 05. Juli 2017 - XII ZB 463/16; MDR 2017; u.H. auf BGH, Urteil vom 02. November 1988 - IVb ZR 109/87, FamRZ 1989, 373 f.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, bei juris Rz. 11; und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, FamRZ 2015, 135, Rz. 16 vgl. auch schon OLG Stuttgart, OLGR 2008, 595, 596).
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 169/01

    Tarifliche Ausschlußfrist; Nachweis der Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Der Übermittlungsvermerk eines Sendeprotokolls begründet lediglich ein Indiz für den Zugang des betreffenden Telefaxes und keinen Beweis oder Anscheinsbeweis (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, MDR 2014, 470, bei juris Rz. 27 f., u.H. auf BGH, Beschlüsse vom 08. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, bei juris Rz. 12; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514, Rn. 11; vom 21. Juli 2011 - IX ZR 148/10, bei juris Rz. 3; u.a. sowie auf Gegenmeinungen in Rz. 28; ferner auf BAGE 102, 171; und BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 84/09 B, bei juris Rz. 12; s. ferner EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 08. Mai 2008 - C-144/07, bei juris Rz. 69).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Der Übermittlungsvermerk eines Sendeprotokolls begründet lediglich ein Indiz für den Zugang des betreffenden Telefaxes und keinen Beweis oder Anscheinsbeweis (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, MDR 2014, 470, bei juris Rz. 27 f., u.H. auf BGH, Beschlüsse vom 08. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, bei juris Rz. 12; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514, Rn. 11; vom 21. Juli 2011 - IX ZR 148/10, bei juris Rz. 3; u.a. sowie auf Gegenmeinungen in Rz. 28; ferner auf BAGE 102, 171; und BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 84/09 B, bei juris Rz. 12; s. ferner EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 08. Mai 2008 - C-144/07, bei juris Rz. 69).
  • BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung von Ordnungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
    Die gegen jenen Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 09. Mai 2017 - 2 BvR 335/17, bei juris, nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche

  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13

    Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07

    K-Swiss / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 109/87

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 W 33/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Mehrfache Zuwiderhandlungen gegen ein Werbeverbot

    Eine Gesamtstrafenbildung findet nicht statt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05. Oktober 2017 - 2 W 4/17; OLG Köln, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 6 W 52/06, NJW-RR 2007, 255, bei juris Rz. 17; Hess, in: Ullmann, jurisPK-UWG, Stand: 09. April 2018, Rn. 267 zu § 12 UWG; Hofmann, NJW 2019, 2126, 2129 f., m.w.N., auch zur Gegenmeinung).
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