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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15   

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https://dejure.org/2016,40213
OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,40213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,40213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,40213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtungen: Zurechnung der Übernahme der Verschlagwortung der Internetseite des Vollstreckungsschuldners durch fremde Internetseiten; Anforderungen an die organisatorischen Maßnahmen des Vollstreckungsschuldners ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung; Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Beseitigung von Hinweisen auf seinen Internetauftritt mit wettbewerbswidrigen Bezeichnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung; Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Beseitigung von Hinweisen auf seinen Internetauftritt mit wettbewerbswidrigen Bezeichnungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 Abs. 1
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Umfang von Unterlassungspflichten nach Rechtsverletzung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17

    Reichweite einer titulierten Unterlassungsverpflichtung betreffend eine

    Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten der Dritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 - Vertragsstrafenklausel, Haus & Grund, juris Rn. 26 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. März 2016 - 2 W 49/15, juris Rn. 23; Köhler/ Feddersen, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftrage Vertriebspartner einzuwirken (OLG Düsseldorf I-15 W 12/18 Beschl. v. 19.03.2018; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 21057), die Abrufbarkeit von wettbewerbswidriger Werbung auf den gängigsten Suchmaschinen auszuschließen (OLG Düsseldorf I-15 W 52/17 Beschl. v. 29.01.2018; OLG Celle GRUR-RR 2018, 46 - Wirbel um Bauschutt; OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 86 - Modedesign Studium; OLG Zweibrücken GRUR-RS 2016, 10948 - Cache-Speicherung) oder die (weitere) Listung einer Verletzungsform in der Lauer-Taxe zu verhindern (OLG Düsseldorf I-2 W 4/17 Beschl. v. 21.09.2017).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2017 - 2 U 58/17

    Unterlassungsvertrag: Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für die

    Dazu gehöre auch eine nochmalige Überprüfung, die nicht unmittelbar der Unterlassungserklärung folge, um eine Wiederholung durch im Verantwortungsbereich des Unterlassungsschuldners stehende Personen zu verhindern (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2016 -2 W 49/15, GRUR-RR 2017, 86 ff.).

    Auf die erst nachrangigen Fragen eines Verschuldens (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 W 49/15, GRUR-RR 2017, 86) kommt es daher nicht an, und auch nicht auf die vom Landgericht angestellten Erwägungen zur Kausalität zwischen fehlender Kontrolle und der Abrufbarkeit des am 04. August 2016 ersichtlichen Internetinhaltes.

    Daher ist grundsätzlich ein strenger Maßstab geboten, wenn es darum geht, seine Verantwortung abzugrenzen oder ihn von einer an sich bestehenden Verantwortung aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit oder gar des Unvermögens freizustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. März 2016 - 2 W 49/16, GRUR-RR 2017, 86, bei juris Rz. 31 ff.).

    Denn solche werden mittlerweile häufig und bekanntermaßen dadurch erstellt, dass das Internet auf verwertbare Inhalte abgesucht und diese dann übernommen werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 W 49/15).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 W 78/16

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein

    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; vom 10. März 2016 - 2 W 49/15 und vom 01. September 2016 - 2 W 45/16).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein

    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; und vom 10. März 2016 - 2 W 49/15).
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OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,103012)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,103012)
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