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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15   

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https://dejure.org/2016,40213
OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,40213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,40213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2016 - 2 W 49/15 (https://dejure.org/2016,40213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung; Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Beseitigung von Hinweisen auf seinen Internetauftritt mit wettbewerbswidrigen Bezeichnungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Modedesign Studium

    § 890 Abs 1 ZPO, § 8 UWG
    Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtungen: Zurechnung der Übernahme der Verschlagwortung der Internetseite des Vollstreckungsschuldners durch fremde Internetseiten; Anforderungen an die organisatorischen Maßnahmen des Vollstreckungsschuldners ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung; Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Beseitigung von Hinweisen auf seinen Internetauftritt mit wettbewerbswidrigen Bezeichnungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 Abs. 1
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Umfang von Unterlassungspflichten nach Rechtsverletzung im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15

    Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15).

    Insbesondere können nach längerer Zeit auftauchende Veröffentlichungen oder solche, die nur über ungewöhnliche Suchwege aufgefunden werden können (so über das "deep internet"; zum "Cache-Speicher" der Suchmaschinenbetreiber LG Gießen, Beschluss vom 06. November 2013 - 8 O 47/12, bei juris Rz. 1), auch wenn sie nach Maßgabe der oben beschriebenen Abgrenzung dem Vollstreckungsschuldner zurechenbar wären, nach den Umständen des Einzelfalles als Grundlage für die Verhängung eines Ordnungsmittels ausscheiden, sofern nicht der Vollstreckungsschuldner zuvor auf sie hingewiesen worden war und die dadurch begründete Kenntnis nicht genutzt hat, um sie zu unterbinden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15).

    Er kann sich demgegenüber grundsätzlich nicht darauf berufen, dies sei mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, und er genügt seiner Pflicht nur, wenn aus der Sicht eines objektiven Dritten an der Stelle des Vollstreckungsschuldners damit zu rechnen ist, dass die ergriffenen Maßnahmen sicher dazu führen, dass sich die in der Vergangenheit von ihm gesetzte Gefahr einer erneuten Verbreitung der unlauteren Aussage im Internet nicht verwirklichen wird (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15).

    Denn nur er kann hierzu vortragen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15).

    Die Bemessung der Ordnungsmittel hat sich, was das Landgericht nicht verkannt hat, am Zweck des Ordnungsmittels zu orientieren, welcher darin besteht, künftigen Zuwiderhandlungen vorzubeugen und begangene Zuwiderhandlungen strafähnlich zu sanktionieren (BGHZ 146, 318, 323 - Trainingsvertrag; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., 2016, Rn. 6.12 zu § 12, auch zum Folgenden, u.H. u.a. auf BGH, GRUR 2004, 264, 267 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, GRUR 2012, 541, Rn. 9 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren; BGH, WRP 2014, 861, Rn. 14 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Die Bemessung der Ordnungsmittel hat sich, was das Landgericht nicht verkannt hat, am Zweck des Ordnungsmittels zu orientieren, welcher darin besteht, künftigen Zuwiderhandlungen vorzubeugen und begangene Zuwiderhandlungen strafähnlich zu sanktionieren (BGHZ 146, 318, 323 - Trainingsvertrag; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., 2016, Rn. 6.12 zu § 12, auch zum Folgenden, u.H. u.a. auf BGH, GRUR 2004, 264, 267 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, GRUR 2012, 541, Rn. 9 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren; BGH, WRP 2014, 861, Rn. 14 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich).

    Eine Titelverletzung soll sich für den Verletzer nicht lohnen (Köhler, a.a.O., u.H. auf BGH, GRUR 1994, 146, 147 - Vertragsstrafebemessung; BGH, GRUR 2004, 264, 268 - Euro-Einführungsrabatt; u.a.).

  • LG Gießen, 06.11.2013 - 8 O 47/12
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Insbesondere können nach längerer Zeit auftauchende Veröffentlichungen oder solche, die nur über ungewöhnliche Suchwege aufgefunden werden können (so über das "deep internet"; zum "Cache-Speicher" der Suchmaschinenbetreiber LG Gießen, Beschluss vom 06. November 2013 - 8 O 47/12, bei juris Rz. 1), auch wenn sie nach Maßgabe der oben beschriebenen Abgrenzung dem Vollstreckungsschuldner zurechenbar wären, nach den Umständen des Einzelfalles als Grundlage für die Verhängung eines Ordnungsmittels ausscheiden, sofern nicht der Vollstreckungsschuldner zuvor auf sie hingewiesen worden war und die dadurch begründete Kenntnis nicht genutzt hat, um sie zu unterbinden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15).

    Neben einer Androhung von Sanktionen ist es geboten, dass der Verantwortliche zeitnah überwacht, ob die gebotene Löschung erfolgt (LG Gießen, Beschluss vom 06. November 2013 - 8 O 47/12, bei juris Rz. 2), und dass er gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch umsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 174/11 - GRUR 2013, 1067, Rn. 18 - Beschwer des Unterlassungsschuldners); etwas anderes kann nur gelten, wenn die Durchsetzung aussichtslos oder ausnahmsweise mit einem auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vollstreckungsgläubigers und der Allgemeinheit unzumutbaren Aufwand verbunden wäre.

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 3/12

    Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich - Zwangsvollstreckung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Die Vollstreckungsschuldnerin hat diese Verstöße zumindest fahrlässig begangen, also schuldhaft (vgl. zum Verschuldensbegriff und zur Zurechnung im Ordnungsmittelverfahren BGH, Beschluss vom 03. April 2014 - I ZB 3/12, GRUR 2014, 909, Rn. 11 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich; vgl. auch Hess, a.a.O., Rn. 227.1 [Aktualisierung vom 28. November 2014]).

    Die Bemessung der Ordnungsmittel hat sich, was das Landgericht nicht verkannt hat, am Zweck des Ordnungsmittels zu orientieren, welcher darin besteht, künftigen Zuwiderhandlungen vorzubeugen und begangene Zuwiderhandlungen strafähnlich zu sanktionieren (BGHZ 146, 318, 323 - Trainingsvertrag; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., 2016, Rn. 6.12 zu § 12, auch zum Folgenden, u.H. u.a. auf BGH, GRUR 2004, 264, 267 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, GRUR 2012, 541, Rn. 9 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren; BGH, WRP 2014, 861, Rn. 14 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich).

  • OLG Stuttgart, 08.10.2015 - 2 U 40/15

    Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung: Grenzen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15).

    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt sei (BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, bei juris Rz. 26, m.w.N.; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15; auch zur Darlegungs- und Beweislast des Vollstreckungsgläubigers).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 11 U 19/09

    Umfang der Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Daher sei sie verpflichtet, auf die Beseitigung der darin enthaltenen irreführenden Informationen hinzuwirken (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2009 - 11 U 19/09 - Abreißschreibtischunterlage).

    Auch von daher war die Vollstreckungsschuldnerin verpflichtet, diese Einträge zu beseitigen (s. zum Urheberrecht OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18. August 2009 - 11 U 19/09, GRUR-RR 2009, 412, bei juris Rz. 18 - Abreißschreibtischunterlage).

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt sei (BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, bei juris Rz. 26, m.w.N.; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15; auch zur Darlegungs- und Beweislast des Vollstreckungsgläubigers).

    Mit einer derartigen Übernahme musste sie zumindest rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, bei juris Rz. 29, m.w.N.).

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Eine Titelverletzung soll sich für den Verletzer nicht lohnen (Köhler, a.a.O., u.H. auf BGH, GRUR 1994, 146, 147 - Vertragsstrafebemessung; BGH, GRUR 2004, 264, 268 - Euro-Einführungsrabatt; u.a.).
  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Die Bemessung der Ordnungsmittel hat sich, was das Landgericht nicht verkannt hat, am Zweck des Ordnungsmittels zu orientieren, welcher darin besteht, künftigen Zuwiderhandlungen vorzubeugen und begangene Zuwiderhandlungen strafähnlich zu sanktionieren (BGHZ 146, 318, 323 - Trainingsvertrag; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., 2016, Rn. 6.12 zu § 12, auch zum Folgenden, u.H. u.a. auf BGH, GRUR 2004, 264, 267 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, GRUR 2012, 541, Rn. 9 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren; BGH, WRP 2014, 861, Rn. 14 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 2 W 32/04

    Ordnungsgeldverhängung wegen Verstoßes gegen ein wettbewerbsrechtliches

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15
    Der Vollstreckungsschuldner schuldet die Aufwendung größter Sorgfalt und hat diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach menschlichem Ermessen erforderlich sind, um zu garantieren, dass die untersagte Wettbewerbshandlung nicht durch eine im Verantwortungsbereich des Unterlassungsschuldners stehende Person wiederholt wird (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 2 W 32/04, WRP 2004, 1078; Hess, a.a.O., Rn. 227, m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

  • OLG Stuttgart, 10.05.2005 - 2 W 12/05

    Verwirkung eines Ordnungsgelds: Zuwiderhandlung gegen ein durch

  • KG, 29.11.2011 - 5 W 258/11

    Ordnungsmittelverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen ein tituliertes

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

  • OLG Celle, 21.08.2017 - 13 W 45/17

    Anforderungen an die Erfüllung einer Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der

    Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten der Dritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 - Vertragsstrafenklausel, Haus & Grund, juris Rn. 26 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. März 2016 - 2 W 49/15, juris Rn. 23; Köhler/ Feddersen, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftrage Vertriebspartner einzuwirken (OLG Düsseldorf I-15 W 12/18 Beschl. v. 19.03.2018; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 21057), die Abrufbarkeit von wettbewerbswidriger Werbung auf den gängigsten Suchmaschinen auszuschließen (OLG Düsseldorf I-15 W 52/17 Beschl. v. 29.01.2018; OLG Celle GRUR-RR 2018, 46 - Wirbel um Bauschutt; OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 86 - Modedesign Studium; OLG Zweibrücken GRUR-RS 2016, 10948 - Cache-Speicherung) oder die (weitere) Listung einer Verletzungsform in der Lauer-Taxe zu verhindern (OLG Düsseldorf I-2 W 4/17 Beschl. v. 21.09.2017).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2017 - 2 U 58/17

    Unterlassungsvertrag: Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für die

    Dazu gehöre auch eine nochmalige Überprüfung, die nicht unmittelbar der Unterlassungserklärung folge, um eine Wiederholung durch im Verantwortungsbereich des Unterlassungsschuldners stehende Personen zu verhindern (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2016 -2 W 49/15, GRUR-RR 2017, 86 ff.).

    Auf die erst nachrangigen Fragen eines Verschuldens (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 W 49/15, GRUR-RR 2017, 86) kommt es daher nicht an, und auch nicht auf die vom Landgericht angestellten Erwägungen zur Kausalität zwischen fehlender Kontrolle und der Abrufbarkeit des am 04. August 2016 ersichtlichen Internetinhaltes.

    Daher ist grundsätzlich ein strenger Maßstab geboten, wenn es darum geht, seine Verantwortung abzugrenzen oder ihn von einer an sich bestehenden Verantwortung aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit oder gar des Unvermögens freizustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. März 2016 - 2 W 49/16, GRUR-RR 2017, 86, bei juris Rz. 31 ff.).

    Denn solche werden mittlerweile häufig und bekanntermaßen dadurch erstellt, dass das Internet auf verwertbare Inhalte abgesucht und diese dann übernommen werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 W 49/15).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 W 78/16

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein

    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; vom 10. März 2016 - 2 W 49/15 und vom 01. September 2016 - 2 W 45/16).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein

    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; und vom 10. März 2016 - 2 W 49/15).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.01.2016 - 2 W 49/15 (Lw)   

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https://dejure.org/2016,103012
OLG Braunschweig, 19.01.2016 - 2 W 49/15 (Lw) (https://dejure.org/2016,103012)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 W 49/15 (Lw) (https://dejure.org/2016,103012)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 W 49/15 (Lw) (https://dejure.org/2016,103012)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.01.2016 - 2 W 49/15
    Entscheidend ist, ob der Erblasser den Betrieb im Zeitpunkt des Erbfalls endgültig eingestellt hatte (vgl. BGH Urteil vom 29.11.2013 BLw 4/12 Juris = NJW-RR 2014, 243 = RdL 2014, 107).

    Ein Hof wird auch dann nach Maßgabe der Vorschriften der HöfeO vererbt, wenn der Hoferbe den Betrieb nicht aufnehmen will (vgl. BGH Urteil vom 29.11.2013 BLw 4/12 Juris = NJW-RR 2014, 243 = RdL 2014, 107).

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.01.2016 - 2 W 49/15
    Die Landwirtschaftsgerichte sind nicht nur für Hoffolgezeugnisse sondern auch für Erbscheine betreffend das hoffreie Vermögen des Erblassers zuständig, wenn zu dem Nachlass ein Hof gehört (vgl. BGH Beschluss vom 8.6.1988 1 ARZ 388/88 Juris = BGHZ 104, 363 = NJW 1988, 2739).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 12/96

    Erwerbsgärtnerischer Anbau von Blumen und Zierpflanzen als Landwirtschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.01.2016 - 2 W 49/15
    Auch der erwerbsgärtnerische Anbau von Blumen und Zierpflanzen stellt ebenso wie der entsprechende Anbau von Obst und Gemüse Landwirtschaft im Sinne der HöfeO dar (vgl. BGH Beschluss vom 29.11.1996 BLw 12/96 Juris).
  • BGH, 12.05.2023 - BLw 1/22

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landwirtschaftsgericht

    Der Gesetzgeber des FGG-Reformgesetzes (nachfolgend: FGG-RG) habe nicht eine Kernbestimmung des neuen Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) für Erbscheinsverfahren in Landwirtschaftssachen außer Kraft setzen, sondern lediglich § 20 Abs. 3 LwVG an das neue Recht anpassen wollen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 2 W 49/15, juris Rn. 33, 35; OLG Celle, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 7 W 37/19, juris Rn. 39; Zimmermann, Erbschein - Erbscheinsverfahren - Europäisches Nachlasszeugnis, 4. Aufl., Rn. 545).
  • OLG Celle, 04.07.2022 - 7 W 1/22
    Das OLG Braunschweig hat in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 26.01.2016 - 2 W 49/15 - (zu § 352 Abs. 2 FamFG a. F.) auszugsweise ausgeführt:.
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