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   OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14   

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https://dejure.org/2014,35259
OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14 (https://dejure.org/2014,35259)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.11.2014 - 2 W 53/14 (https://dejure.org/2014,35259)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. November 2014 - 2 W 53/14 (https://dejure.org/2014,35259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    GVG §§ 13, 17a; BremLStrG § 18 Abs. 4
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Gemeinde und einem Plakatierer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 13; GVG § 17a; BremLStrG § 18 Abs. 4
    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Gemeinde und einem Plakatierer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 878
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamburg, 13.09.2011 - 3 W 50/11

    Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Die Klägerin mache einen Anspruch aus einem mit der Beklagten abgeschlossenen Werberechtsvertrag geltend, bei dem die Klägerin unternehmerisch und nicht hoheitlich tätig geworden sei (so im Ergebnis auch OLG Hamburg, Beschluss vom 13.09.2011, Az.: 3 W 50/11, Rn. 23, zitiert nach juris).

    Ebenso wie in dem vom OLG Hamburg im Beschluss vom 13.09.2011 zum Az. 3 W 50/11 (GRUR-RR 2012, 126) zu beurteilenden Fall hat die Klägerin mit dem vorliegenden Vertrag die auf öffentlichem Grund zur Verfügung stehenden Werbeflächen vermarktet und ist insoweit unternehmerisch tätig.

  • BGH, 12.11.1986 - V ZR 273/84

    Rückforderung bei Beiträgen bei einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Nach Auffassung des Senats würde dies aber nichts daran ändern, dass der Vertrag wesentlich durch das bürgerliche Recht geprägt ist und daher die ordentliche Gerichtsbarkeit für den auf diesen Vertrag gestützten Anspruch zuständig ist (siehe auch BGH, Urt. v. 12.11.1986, Az.: V ZR 273/84, NJW 1987, 773).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO (siehe BGH, Beschluss v. 17.06.1993, Az: V ZB 31/92, NJW 1993, 2541, 2542).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Der Senat teilt schließlich die Auffassung der Klägerin, dass die von der Beklagten angeführte wettbewerbliche Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 25.04.2002, I ZR 250/00, "Elektroarbeiten", NJW 2002, 2645ff.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 05.11.2013, 4 U 72/13) auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts zugeschnitten und deswegen für den vorliegenden Fall nicht von Relevanz ist.
  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 2/04

    Bindung der Gerichte an Rechtswegzuweisungen

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Eine Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 17a Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 GVG, welche jedenfalls als Rechtsbeschwerde zu behandeln ist (siehe BGH, Beschluss v. 29.07.2004, Az.: III ZB 2/04, NJW-RR 2005, 142 n,w.Nw.) ist nicht veranlasst.
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (siehe GmS-OGB, BGHZ 97, 312, 313f.; BVerwGE 129, 9 = NJW 2007, 2275, Rn. 4 m.w.Nw.).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (siehe GmS-OGB, BGHZ 97, 312, 313f.; BVerwGE 129, 9 = NJW 2007, 2275, Rn. 4 m.w.Nw.).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann aber auch auf einem Gleichordnungsverhältnis beruhen, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest an einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BVerwG a.a.O.; GemS-OGB, BGHZ 108, 284, 286).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 4 U 72/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für eine Klage gegen

    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Der Senat teilt schließlich die Auffassung der Klägerin, dass die von der Beklagten angeführte wettbewerbliche Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 25.04.2002, I ZR 250/00, "Elektroarbeiten", NJW 2002, 2645ff.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 05.11.2013, 4 U 72/13) auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts zugeschnitten und deswegen für den vorliegenden Fall nicht von Relevanz ist.
  • VG Hamburg, 25.02.1997 - 12 VG 468/97
    Auszug aus OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des VG Hamburg (Urt. v. 25.02.1997, Az.: 12 VG 468/97) problematisiert die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91

    Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03

    Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468

    BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

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