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   KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09   

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https://dejure.org/2009,22881
KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09 (https://dejure.org/2009,22881)
KG, Entscheidung vom 23.04.2009 - 2 W 57/09 (https://dejure.org/2009,22881)
KG, Entscheidung vom 23. April 2009 - 2 W 57/09 (https://dejure.org/2009,22881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerbarkeit von Rechtsanwaltshonoransprüchen aus Tätigkeit in eigener Sache bzw. für eigene Sozietät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 2 S. 3; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Umsatzsteuerpflicht der Rechtsanwaltsvergütung für die gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.2004 - I ZB 16/04

    "Umsatzsteuererstattung"; Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei

    Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Leistung des Rechtsanwalts umsatzsteuerbar ist (BGH, Beschluss vom 25.11.2004 - I ZB 16/04 - NJW-RR 2005, 363 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07

    Kein Mehrwertsteueranfall bei Selbstvertretung des Rechtsanwalts im

    Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
    Die Beschwerdegegner können sich insoweit auch nicht auf die Regelung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO berufen, denn diese setzt das Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht voraus (OLG Düsseldorf, MDR 2008, 652 ), an der es hier gerade fehlt.
  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
    Dabei ist es unschädlich, dass das Rechtsmittel gegen den Drittwiderbeklagten mit einer Beschwer von 30, 77 EUR die Kostengrenze des § 567 Abs. 2 ZPO von 200 EUR nicht übersteigt, denn bei mehreren Streitgenossen ist die jeweilige Beschwer, soweit sie sich nicht gedeckt, zusammenzurechnen (BGHZ 23, 333, 338 für die Revision).
  • LG Duisburg, 23.02.2006 - 31 Qs 27/06

    Gebühren und Kosten: Anspruchsberechtigung nach Abtretung des

    Auszug aus KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09
    In einem solchen Fall entsteht selbst dann keine Umsatzsteuer, wenn der Rechtsanwalt sich durch seine Sozietät vertreten lässt (OLG Schleswig, JurBüro 1985, 399) oder eine Rechtsanwalt-Partnergesellschaft ihn vertritt, der er angehört (Senat, JurBüro 2006, 373 ).
  • LAG Hessen, 08.02.2010 - 13 Ta 664/09

    Kostenfestsetzungsverfahren - keine Vorsteuerabzugsberechtigung eines

    Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, sondern unterfällt als sogenanntes Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9a UStG; BGH vom 25. November 2004, NJW-RR 2005, 363; KG vom 23. April 2009, NJW-RR 2009, 1421; OLG München vom 5. Juni 2008, NJW-RR 2009, 1006; OLG Hamburg vom 26. März 1999, MDR 1999, 764; OLG Düsseldorf vom 19. Mai 1993, JurBüro 1994, 299; OLG Schleswig vom 1. November 1984, JurBüro 1985, 399).
  • LAG Hessen, 25.02.2013 - 13 Ta 18/13

    Kostenfestsetzung - Berücksichtigung der Umsatzsteuer - Freiberufler;

    Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, sondern unterfällt als sogenanntes Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 9 a UStG; BGH vom 25. November 2004, NJW-RR 2005, 363; KG vom 23. April 2009, NJW-RR 2009, 1421; OLG München vom 5. Juni 2008, NJW-RR 2009, 1006; OLG Hamburg vom 26. März 1999, MDR 1999, 764; OLG Düsseldorf vom 19. Mai 1993, JurBüro 1994, 299; OLG Schleswig vom 1. November 1984, JurBüro 1985, 399).
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