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   OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11   

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OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11 (https://dejure.org/2011,1834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2011 - 2 W 59/11 (https://dejure.org/2011,1834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 2 W 59/11 (https://dejure.org/2011,1834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung eines Vertragsstrafeversprechens für den Wiederholungsfall i.R. einer durch Prozessvergleich eingegangenen Unterlassungsverpflichtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Vollstreckung einer vergleichsweise eingegangenen Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reichweite eines gerichtlich vereinbarten Unterlassungsanspruchs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reichweite eines gerichtlich vereinbarten Unterlassungsanspruchs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11

    Keine Abweichung von Sitz und inländischer Geschäftsanschriftbei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Allerdings muss bei einem wesentlichen Verfahrensmangel nicht zurückverwiesen werden (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 6]; Ball a.a.O. § 572, 16); dies gilt insbesondere, wenn die Sache entscheidungsreif ist (Ball a.a.O. 16; Lipp a.a.O. 27) oder der Beschleunigung bedarf, wie dies im Verfügungsverfahren der Fall ist (Senat B. v. 29.11.2011 - 2 W 48/11; 22.09.2010 - 2 W 55/10; Frankfurt OLG-Report 2002, 234 [juris Tz. 21]; Heßler a.a.O. § 572, 27; Lipp a.a.O. 14; krit. zu dieser Einschränkung überhaupt: Wulf a.a.O. 3).

    Allerdings sieht der Senat trotz einer unzureichenden Nichtabhilfeentscheidung davon ab - wie schon im Beschluss vom 29.11.2011 - 2 W 48/11 -, die Sache an die Kammer des Landgerichts zur Beseitigung dieses Verfahrensmangels zurückzugeben, zumal es sich vorliegend um ein Verfügungsverfahren handelt, zwar nicht im Titel schaffenden Stadium selbst, aber doch um die sich daran anschließende Vollstreckung, die auch vor einem unangemessenen Aufschub geschützt werden muss.

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Der Nichtabhilfebeschluss muss begründet werden und kann sich nicht auf die bloße Nichtabhilfe- und Vorlageformel beschränken, wenn der Beschwerdeführer neue Tatsachen vorgebracht hat, deren Erheblichkeit verneint wird (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 4]; Frankfurt OLG-Report 2004, 116 [juris Tz. 8]; Karlsruhe OLG-Report 2004, 313 [juris Tz. 4]; Saarbrücken OLG-Report 2006, 600 [juris Tz. 5]; OLG Celle FamRZ 2006, 1689 [juris Tz. 10]; Köln OLG-Report 2007, 570 [juris Tz. 1]; Thüringer OLG MDR 2010, 832 [juris Tz. 5]; Heßler in Zöller, ZPO, 29. Aufl. [2012], § 572, 11; Ball in Musielak, ZPO, 8. Aufl. [2011], § 572, 9; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. [2011], § 572, 10; Wulf in BeckOK-ZPO [Stand 01.10.2011], § 572, 7; Lipp in MünchKomm-ZPO, 3. Aufl. [2007], § 572, 14; generell die Notwendigkeit einer Begründung bejahend: OLG München MDR 2004, 291 [juris Tz. 2], es sei denn, die Beschwerde selbst sei ohne oder nur mit einer formelhaften Begründung).

    Allerdings muss bei einem wesentlichen Verfahrensmangel nicht zurückverwiesen werden (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 6]; Ball a.a.O. § 572, 16); dies gilt insbesondere, wenn die Sache entscheidungsreif ist (Ball a.a.O. 16; Lipp a.a.O. 27) oder der Beschleunigung bedarf, wie dies im Verfügungsverfahren der Fall ist (Senat B. v. 29.11.2011 - 2 W 48/11; 22.09.2010 - 2 W 55/10; Frankfurt OLG-Report 2002, 234 [juris Tz. 21]; Heßler a.a.O. § 572, 27; Lipp a.a.O. 14; krit. zu dieser Einschränkung überhaupt: Wulf a.a.O. 3).

  • BGH, 26.10.2009 - II ZR 222/08

    Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    An den Willen, diese grundsätzliche Gleichrangigkeit aufgeben zu wollen, also auf die Vollstreckungsmöglichkeit (auch) nach § 890 zu verzichten, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. allg. BGH NJW 2010, 64 [Tz. 18]; TranspR 2009, 262 [Tz. 44]).
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 175/98

    Rechtsmittelbeschwer bei vollem Obsiegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Nichts anderes gilt für die Annahme eines Verzichts auf Rechte im Prozess (BGH NJW 1999, 3564, 3565).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    An den Willen, diese grundsätzliche Gleichrangigkeit aufgeben zu wollen, also auf die Vollstreckungsmöglichkeit (auch) nach § 890 zu verzichten, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. allg. BGH NJW 2010, 64 [Tz. 18]; TranspR 2009, 262 [Tz. 44]).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Ausgangspunkt ist nämlich, dass es dem Gläubiger bei Verletzungshandlungen, die sowohl gegen einen gerichtlichen Verbotstitel als auch gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung verstoßen, freisteht, neben der Betreibung des Ordnungsmittelverfahrens gemäß § 890 ZPO die verwirkte Vertragsstrafe zu verlangen (BGH GRUR 2010, 355 [Tz. 32] - Testfundstelle ).
  • OLG Hamm, 30.05.1984 - 4 W 73/84

    Keine Vollstreckung der Unter- lassungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Dies wird damit begründet, dass eine versprochene Vertragsstrafe zugleich als vollstreckungsbeschränkende Abrede gemeint sei, welche die staatliche Sanktion der Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO ausschließe (OLG Hamm GRUR 1985, 82, anders aber, wenn dem Vergleich zu entnehmen sei, dass er die gesetzlich geregelte Zwangsvollstreckung ermöglichen solle).
  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH WuM 2011, 300 [Tz. 3]).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 16 W 18/03

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Der Nichtabhilfebeschluss muss begründet werden und kann sich nicht auf die bloße Nichtabhilfe- und Vorlageformel beschränken, wenn der Beschwerdeführer neue Tatsachen vorgebracht hat, deren Erheblichkeit verneint wird (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 4]; Frankfurt OLG-Report 2004, 116 [juris Tz. 8]; Karlsruhe OLG-Report 2004, 313 [juris Tz. 4]; Saarbrücken OLG-Report 2006, 600 [juris Tz. 5]; OLG Celle FamRZ 2006, 1689 [juris Tz. 10]; Köln OLG-Report 2007, 570 [juris Tz. 1]; Thüringer OLG MDR 2010, 832 [juris Tz. 5]; Heßler in Zöller, ZPO, 29. Aufl. [2012], § 572, 11; Ball in Musielak, ZPO, 8. Aufl. [2011], § 572, 9; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. [2011], § 572, 10; Wulf in BeckOK-ZPO [Stand 01.10.2011], § 572, 7; Lipp in MünchKomm-ZPO, 3. Aufl. [2007], § 572, 14; generell die Notwendigkeit einer Begründung bejahend: OLG München MDR 2004, 291 [juris Tz. 2], es sei denn, die Beschwerde selbst sei ohne oder nur mit einer formelhaften Begründung).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2006 - 2 W 47/06

    Kostenfestsetzung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11
    Der Nichtabhilfebeschluss muss begründet werden und kann sich nicht auf die bloße Nichtabhilfe- und Vorlageformel beschränken, wenn der Beschwerdeführer neue Tatsachen vorgebracht hat, deren Erheblichkeit verneint wird (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 4]; Frankfurt OLG-Report 2004, 116 [juris Tz. 8]; Karlsruhe OLG-Report 2004, 313 [juris Tz. 4]; Saarbrücken OLG-Report 2006, 600 [juris Tz. 5]; OLG Celle FamRZ 2006, 1689 [juris Tz. 10]; Köln OLG-Report 2007, 570 [juris Tz. 1]; Thüringer OLG MDR 2010, 832 [juris Tz. 5]; Heßler in Zöller, ZPO, 29. Aufl. [2012], § 572, 11; Ball in Musielak, ZPO, 8. Aufl. [2011], § 572, 9; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. [2011], § 572, 10; Wulf in BeckOK-ZPO [Stand 01.10.2011], § 572, 7; Lipp in MünchKomm-ZPO, 3. Aufl. [2007], § 572, 14; generell die Notwendigkeit einer Begründung bejahend: OLG München MDR 2004, 291 [juris Tz. 2], es sei denn, die Beschwerde selbst sei ohne oder nur mit einer formelhaften Begründung).
  • BGH, 05.02.1998 - III ZR 103/97

    Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 6 WF 33/06

    Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung im Gewaltschutzverfahren; Androhung

  • OLG Celle, 26.06.2006 - 4 W 103/06

    Antragserfordernis für die Zwangsmittelfestsetzung nach § 888 Abs. 1 ZPO

  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 6 W 101/01

    Das Vertragsstrafeversprechen des Schuldners in einem Prozessvergleich kann die

  • OLG München, 12.09.2003 - 21 W 2186/03

    Begründungszwang für Nichtabhilfenentscheidung; Prozesskostenhilfe

  • OLG Köln, 21.03.2007 - 4 WF 28/07

    Begründungspflicht für Nichtabhilfebeschluss - Aufhebung und Zurückverweisung bei

  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 47/99

    Zum Verhältnis von § 888 ZPO und § 890 ZPO

  • OLG Düsseldorf, 09.01.1997 - 24 U 94/96
  • OLG Jena, 30.04.2010 - 1 WF 114/10

    Verfahrenskostenhilfe: Begründung der Nichtabhilfeentscheidung bei neuem

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 3/12

    Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich - Zwangsvollstreckung einer

    Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin hat das Beschwerdegericht den Beschluss des Landgerichts geändert und die Androhung von Ordnungsmitteln ausgesprochen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 W 59/11, juris).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 6 W 64/13

    Zwangsvollstreckung aus einer in einen gerichtlichen Vergleich aufgenommenen

    Nach einer in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung hat der Gläubiger auch in einem solchen Fall bei einem späteren Verstoß die Wahl, ob er die Zwangsvollstreckung betreibt oder die Vertragsstrafe geltend macht (OLG Stuttgart WRP 2012, 500 Rn. 23 - bei juris; Köhler in Köhler/Bornkamm, 31. Aufl., § 12 Rn. 2.128; Jestaedt in GroßKomm-UWG, Vor § 13 E. Rn. 78).
  • OLG Naumburg, 12.12.2013 - 2 U 84/12

    Energieversorgungsvertrag mit Sonderkunden: Ergänzende Vertragsauslegung bei

    aa) Der Senat hält ausdrücklich an seiner Auffassung im Beschluss vom 09.08.2011 im Verfahren zwischen den beiden identischen Prozessparteien auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die erwartete bzw. vollzogene Einstellung der Gasversorgung (Az.: 10 O 1127/11 Landgericht Magdeburg, Gz.: 2 W 59/11 Oberlandesgericht Naumburg) fest, wonach die Kündigung der Klägerin mit Schreiben vom 21.01.2011 den bestehenden Erdgasversorgungsvertrag 1997 wirksam beendete.
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