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   OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - I-2 W 69/09   

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https://dejure.org/2010,14923
OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - I-2 W 69/09 (https://dejure.org/2010,14923)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2010 - I-2 W 69/09 (https://dejure.org/2010,14923)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - I-2 W 69/09 (https://dejure.org/2010,14923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 405 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 21.03.2005 - 8 W 106/05

    Patentanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 W 69/09
    Für die Unterlassungsvollstreckung wird eine Erstreckung allgemein bejaht, weil auch hier die Gefahr besteht, dass die Parteien über den objektiven Umfang der titulierten Verpflichtung aus einer Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster oder Markensache streiten (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1983, 512; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 334).
  • OLG Frankfurt, 15.01.1979 - 6 W 160/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 W 69/09
    Da in den speziellen Streitsachen des gewerblichen Rechtsschutzes in aller Regel Fragen behandelt werden, die der Beurteilung durch besondere Fachleute, nämlich Patentanwälte, bedürfen, hat der Gesetzgeber fingiert, dass ihre Mitwirkung in allen derartigen Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist, ohne dass es einer besonderen Notwendigkeitsprüfung bedarf (so auch OLG Frankfurt, GRUR 1979, 340).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1983 - 10 W 62/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 W 69/09
    Für die Unterlassungsvollstreckung wird eine Erstreckung allgemein bejaht, weil auch hier die Gefahr besteht, dass die Parteien über den objektiven Umfang der titulierten Verpflichtung aus einer Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster oder Markensache streiten (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1983, 512; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 334).
  • OLG Köln, 15.08.2012 - 17 W 135/12

    Mitwirkung eines Patentanwalts im Geschmacksmuster-Verletzungsverfahren

    Auch bei der Herausgabevollstreckung zur Sicherung des Anspruchs auf Vernichtung patentverletzender Gegenstände kann die Mitwirkung eines Patentanwalts in kostenrechtlicher Hinsicht Anerkennung finden, wenn nämlich die titulierte Herausgabeanordnung so unbestimmt gefasst ist, dass es im Einzelfall einer besonderen Sachkunde bedarf, um die Verletzungsgegenstände eindeutig zu identifizieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.01.2010 - 2 W 69/09 = GRUR-RR 2010, 405).
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