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OLG Bremen, 30.08.1991 - 2 W 72/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Verweigerung einer auf ihn lautenden Vollstreckungsklausel für die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Vorliegen einer überraschenden Klausel bei Verwendung einer Abtretungsklausel ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 28.03.1991 - 15 O 115/88
- OLG Bremen, 30.08.1991 - 2 W 72/91
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 120/11
Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch
Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 2. nicht mehr Forderungsinhaber wäre). - OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11
Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch
Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 1. nicht mehr Forderungsinhaber wäre). - OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07
Unfallversicherung: Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht; Schätzung …
Indes steht der Anspruch nicht den Prozessbevollmächtigten des Klägers zu, da die in dem Prozessvollmachtsformular enthaltene Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen gegen den Gegner an die Prozessbevollmächtigten überraschend und damit unwirksam ist, § 305 c BGB (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 W 72/91 - sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, NJW 1987, 3029).