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   OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97   

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https://dejure.org/1998,2609
OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97 (https://dejure.org/1998,2609)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.1998 - 2 W 77/97 (https://dejure.org/1998,2609)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - 2 W 77/97 (https://dejure.org/1998,2609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Namensrechtsverletzung bereits bei Reservierung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1341
  • MMR 1998, 543
  • K&R 1998, 263
  • K&R 1998, 265
  • ZUM 1998, 945
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97
    Insoweit gilt nichts anderes wie für den Fall der Anmeldung einer prioritätsjüngeren Marke: Schon deren Eintragung und nicht erst deren Gebrauch, schafft nämlich einen Störungszustand für den Inhaber der verwechslungsfähigen und prioritätsälteren Marke, gegen den er mit einer auf Löschung gerichteten Klage vorgehen kann (BGH WRP 1993, 399; Fezer, Markenrecht, § 15 MarkG Rz. 184).
  • LG Mannheim, 08.03.1996 - 7 O 60/96

    Heidelberg.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97
    Deshalb schließt der Verkehr jedenfalls aus der Verwendung eines identischen Firmenschlagworts/namens als Domainbezeichnung regelmäßig auf das damit bezeichnete Unternehmen bzw. den Namensträger (LG Mannheim CR 1996, 353 - Heidelberg - Ubber WRP 1997, 497, 507; Völker/Weidert WRP 1997, 657).
  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97
    Domainbezeichnungen sind im Regelfall frei wählbar und können deshalb bewußt in die Kennzeichnungsstrategien eines Unternehmens einbezogen werden (KG NJW 1997, 3321 Kur CR 1996, 325).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1998 - 2 W 77/97
    Denn für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne von § 12 BGB beansprucht werden, wenn es sich dabei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (BGH NJW 1997, 1928).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.1999 - 6 U 62/99

    Anwendbares Recht bei einer Namensverletzung im Internet

    Die Auffassung, daß die Verwendung einer Domain-Kennzeichnung, die einen Namen enthält oder namensartig anmutet, eine namens- bzw. kennzeichenmäßige Benutzung darstellt, entspricht im übrigen der Rechtsprechung des Senats (WRP 1998, 900) und wird auch sonst von den Obergerichten allgemein vertreten (vgl. OLG Düsseldorf WRP 1999, 343, 346; OLG Hamm CR 1998, 241, 242; KG NJW 1997, 3321, 3322; OLG Köln NJW-CoR 1999, 171; OLG Stuttgart CR 1998, 621).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2010 - 20 W 196/10

    Handelsregistereintragung einer GmbH: Internet-Domain mit Gattungsbezeichnung als

    Dieses liegt bei der mittlerweile unendlichen Vielzahl von Firmen, die auch die Top-Level-Domain als Teil ihrer Firma verwenden, nicht bei dieser sondern bei der jeweils gewählten Second-Level-Domain (so im Bereich des Markenrechts OLG Köln, Urteil vom 30.04.2010, Az. 6 U 208/09, im Bereich des Namensschutzes OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.1998, Az. 2 W 77/97, jeweils zitiert nach juris; Seifert, aaO 398; anderer Auffassung für den Bereich des Markenrechts insoweit OLG München in einem Urteil vom 23.09.1999, Az. 29 U 4357/99: die Verwendung der Top-Level-Domain "de" als Bestandteil der Firma, anders als bei einer Domain, wo ihre Verwendung zwingend sei, sei im geschäftlichen Verkehr noch (Kennzeichnung durch Unterzeichner) ungewöhnlich, und habe damit Kennzeichnungskraft).
  • KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02

    Kennzeichenschutz der Internet-Domain "arena-berlin.de"

    Bestehen sie erkennbar aus Namen, Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe auf Bildschirmen oder in schriftlicher Form einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (OLG München, ZUM 2000, 71, 72 - tnet, rechtskräftig durch Beschluss des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 24. Mai 2000, I ZR 269/99; Senat, NJW 1997, 3321, 3322; OLG Stuttgart, MMR 1998, 543; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909; OLG Hamburg, MD 2001 315, 320; so nunmehr auch Fezer, Arbeitsunterlage zum Vortrag "Grundlage und Entwicklungstendenzen bei der Zuordnung von Internetadressen", Hamburg, 19. bis 21. September 2001, Dritte Jahresarbeitstagung Wirtschaftsrecht, AG 45).
  • KG, 18.08.2006 - 5 W 190/06

    Markenrechtsverletzung durch Internet-Werbung: Verantwortlichkeit des Werbenden

    Bestehen Domain-Namen erkennbar aus Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen prägender Bestandteile, so stellt ihre Wiedergabe auf Bildschirmen einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (Senat, MMR 2004, 40; NJW 1997, 3321, 3322; OLG München, ZUM 2000, 71, 72, rechtskräftig durch Beschluss des BGH zur Nichtannahme der Revision vom 24. Mai 2000 - I ZR 269/99; OLG Stuttgart, MMR 1998, 543; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909; OLG Hamburg, MD 2001, 315, 320; vgl. auch BGH, GRUR 1986, 495, 496 - Fernschreibkennung).
  • LG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 O 604/99

    Anspruch auf Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S.d. Markengesetzes (MarkenG)

    Denn solche Domain-Adressen haben, wie die Kammer (z. B. Entscheidungen 1997, 119, 121 - ufa.de; 1998, 14, 15 - alltours.de; 1998, 57, 58 = NJW-RR 1999, 629 - JPNW; 1998, 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 - MMR 1999, 369 - Nazar) schon wiederholt in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, WRP 1999, 343, 345 f. - NJW-RR 1999, 626 - ufa.de; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909 - krupp.de; OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 1341 - steif.com; OLG Köln, GRUR 2000, 798 - alsdorf.de; LG Mannheim, GRUR 1997, 377 - Heidelberg; LG Frankfurt, CR 1997, 287 - das.de; LG Lüneburg, GRUR 1997, 470 - Celle; LG Braunschweig, NJW-CoR 1997, 303 - braunschweig.de; LG München I, NJW-CoR 1997, 231 - Juris; GRUR 2000, 800 - fnet.de; LG Hamburg CR 1997, 157; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 12 Rdnr. 10; Ubber, WRP 1997, 497, 507; Völker/Weidert, WRP 1997, 652, 656), Namensfunktion.
  • LG Braunschweig, 29.09.2006 - 9 O 503/06

    Irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung

    Anders als bei der Registrierung einer geschäftlichen Bezeichnung, die sich allein in der Bedeutung der Kennzeichnung des Unternehmens erschöpft (vgl. dazu OLG Hamburg a.a.O. - metrosex.de; OLG Stuttgart MMR 1998, 543 - steiff.com), handelt es sich hier um ein Begriff, der eine bestimmte Bedeutung aufweist.
  • LG Koblenz, 28.08.2007 - 4 HKO 83/07
    Eine vorübergehende Unklarheit in der Zuordnung einer Domain bis zum Aufruf der Internetseite begründet grundsätzlich noch keine hinreichende Interessenbeeinträchtigung, soweit es sich nicht um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung (z.B. OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 1341 f. - Steif) handelt.
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