Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kaufleuten; Bindung des Gerichts an einen Verweisungsbeschluss
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 38 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1
Gerichtsstandsklauseln in AGB unter Kaufleuten sind grundsätzlich nicht wegen Verstoß gegen § 307 BGB unwirksam - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsklauseln in AGB zwischen Kaufleuten wirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entfaltet ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss Bindungswirkung? (IBR 2007, 1013)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt - 312 C 200/06
- AG Pinneberg, 23.05.2006 - 72 C 82/06
- AG Pinneberg, 01.06.2006 - 72 C 82/06
- OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3361
- MDR 2007, 106
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06
Der Senat hält es nicht für sinnvoll, entsprechend seiner früheren Auffassung (vgl. MDR 2000, 1453) von der Auffassung des Bundesgerichts abzuweichen. - LG Karlsruhe, 31.10.1995 - 12 O 492/95
Gerichtsstandsklausel durch vorformulierte Geschäftsbedingungen unwirksam?
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06
Die Begründung der abweichenden Meinung - soweit ersichtlich, wurde diese vor etlichen Jahren lediglich vom Landgericht Karlsruhe vornehmlich in zwei Entscheidungen vertreten (JZ 1989, 690 und NJW 1996, 1417) - vermag nicht zu überzeugen. - BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06
Andererseits vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass wegen der im deutschen Recht fehlenden Präjudizienbindung ein Verweisungsbeschluss nicht schon deshalb willkürlich sei, weil er von einer fast einhelligen Rechtsauffassung abweiche (NJW-RR 2002, 1498; NJW 2003, 3201).
- OLG Karlsruhe, 22.03.1996 - 10 U 249/95
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06
Zwar sind die genannten vereinzelt gebliebenen Entscheidungen des LG Karlsruhe jeweils durch das Berufungsgericht geändert (vgl. zuletzt OLG Karlsruhe NJW 1996, 2041) und in der durchaus ernst zu nehmenden Kritik als "abwegig" (…Fischer a.a.O.) bzw. als ein "an Don Quijote erinnernder Kampf gegen Gerichtsstandsklauseln im kaufmännischen Verkehr" (Heinrichs NJW 1997, 1407, 1412 Fn. 141) bezeichnet worden, und hat sich Fischer deshalb dafür ausgesprochen, eine auf diese Auffassung gestützte Verweisung als willkürlich anzusehen. - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06
Andererseits vertritt der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass wegen der im deutschen Recht fehlenden Präjudizienbindung ein Verweisungsbeschluss nicht schon deshalb willkürlich sei, weil er von einer fast einhelligen Rechtsauffassung abweiche (NJW-RR 2002, 1498; NJW 2003, 3201). - LG Karlsruhe, 03.04.1989 - O 22/89
Zur Zulässigkeit von AGB - Gerichtsstandsklauseln
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06
Die Begründung der abweichenden Meinung - soweit ersichtlich, wurde diese vor etlichen Jahren lediglich vom Landgericht Karlsruhe vornehmlich in zwei Entscheidungen vertreten (JZ 1989, 690 und NJW 1996, 1417) - vermag nicht zu überzeugen.
- OLG München, 31.10.2016 - 34 AR 132/16
Fehlende Willkür eines Verweisungsbeschlusses
Indessen sind nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1498; NJW 2003, 3201; siehe auch OLG Schleswig NJW 2006, 3361/3362) Verweisungsbeschlüsse wegen Willkür nicht deshalb ohne Bindungswirkung, weil sie von einer bekannten bzw. "ganz überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweichen.