Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.02.2011 - 2 W 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12974
OLG Naumburg, 01.02.2011 - 2 W 91/10 (https://dejure.org/2011,12974)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 (https://dejure.org/2011,12974)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 2 W 91/10 (https://dejure.org/2011,12974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 141 Abs 1 ZPO, § 141 Abs 3 S 2 ZPO, § 380 ZPO
    Ordnungsgeldverhängung wegen Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens: Anforderungen an eine Ermächtigung zu einem Vergleichsabschluss bei Erscheinen eines Prozessbevollmächtigten als Vertreter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Entsenden eines nicht mit den Vergleichsverhandlungen betrauten Vertreters rechtfertigt ein gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld gegen die Partei gem. § 141 Abs. 3 ZPO; Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer Prozesspartei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mündliche Verhandlung - Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141 Abs. 1; ZPO § 141 Abs. 3 S. 2; ZPO § 380
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer Prozesspartei; Überprüfung des Ordnungsgeldbeschlusses durch das Beschwerdegericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kein persönliches Erscheinen trotz Anordnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Partei trotz Anordnung nicht erschienen: Ordnungsgeld, wenn Anwalt unzureichend bevollmächtigt wurde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 943
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 04.07.2003 - 9 WF 64/03

    Voraussetzungen eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2011 - 2 W 91/10
    Eine solche Ermächtigung war nicht geeignet, der Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Termin der mündlichen Verhandlung eine für die Zwecke des Termins ausreichende Entscheidungsfreiheit einzuräumen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27. September 2004, 15 W ¾, in juris Tz. 13; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 4. Juli 2003, 9 WF 64/03, zitiert nach juris; auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2. September 2009, L 11 KA 8708, zitiert nach juris, Tz. 10).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, [...]).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18

    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Bremen, 22.10.2021 - 1 W 22/21

    Zur Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine Partei nach §§ 141 Abs. 3 , 380

    Auf eine Ermächtigung zu einem unbedingten Vergleichsschluss kommt es im Rahmen des § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht an (anders OLG München, Beschluss vom 23.01.1992 - 28 U 1604/91, juris Rn. 5, NJW-RR 1992, 827; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10, juris Rn. 10, MDR 2011, 943; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2009 - 10 W 34/09, juris Rn. 14, MDR 2009, 1301; Zöller/Greger, 33. Aufl., § 141 ZPO Rn. 18 m.w.N.; wie hier dagegen BeckOK/von Selle, 42. Ed. 1.9.2021, § 141 ZPO Rn. 14.1; Münchener Kommentar/Fritsche, 6. Aufl., § 141 ZPO Rn. 19): Auch die persönliche erschienene Partei wird vielfach einen solchen Widerrufsvorbehalt benötigen, um die Zustimmung zum Vergleichsschluss von Dritten einholen zu können, z.B. im Hinblick auf einen möglichen Rückgriff, so dass auch nicht weitergehende Anforderungen an einen Vertreter der Partei gestellt werden sollten.

    Die Überprüfung durch das Beschwerdegericht erfolgt insoweit lediglich auf das Vorliegen von Fehlern in der Ausübung dieses Ermessens (siehe BGH, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10, juris Rn. 10, MDR 2011, 943; Zöller/Greger, 33. Aufl., § 141 ZPO Rn. 15; Münchener Kommentar/Fritsche, 6. Aufl., § 141 ZPO Rn. 26), wobei eine Ergänzung der Ermessenserwägungen des Erstgerichts auch noch in der Nichtabhilfeentscheidung erfolgen kann (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2009 - 10 W 34/09, juris Rn. 25, MDR 2009, 1301).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2016 - 8 W 59/15

    Gleichbehandlung der Erben durch einen Testamentsvollstrecker

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 8 W 19/16

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gegenüber einem

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 26 W 15/21

    Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die vorläufige Einstellung der

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedarf es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2019 - 8 W 13/19 -, NZFam 2019, 686, 689; Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18

    Kostentragungspflicht im Falle der Klagerücknahme

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1810 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.06.2018 - 8 W 29/18, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2014 - 21 Ta 102/14

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin -

    Dies ist nicht gewährleistet, wenn er von vornherein gehalten ist, keinen Vergleich abzuschließen (vgl. Hessisches LAG vom 22.12.2009 - 4 Ta 648/09 -, juris m. w. N.; LAG Hamm vom 24.09.2009 - 8 Sa 658/09 -, juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, MDR 2011, 943; OLG Stuttgart vom 14.09.2009 - 10 W 34/09 -, MDR 2009, 1301; Schwab/Weth-Korinth, § 51 Rn. 21; BeckOK ArbGG-Hamacher § 51 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2018 - 9 U 109/16

    Anordnung des persönlichen Erscheinens: Entsendung eines Vertreters eines

    Denn eine Vollmacht (auch eine Vollmacht für den Abschluss eines Vergleiches) hat entgegen einem unter Anwälten weit verbreiteten Missverständnis rechtlich nichts mit einer Ermächtigung im Sinne von § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tun (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2009 - 10 W 34/09 -, Rn. 14, zitiert nach Juris; OLG Naumburg, MDR 2011, 943; OLG Karlsruhe - 15. Zivilsenat - Versicherungsrecht 2005, 1103).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 8 W 29/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 21 W 16/18

    Persönliches Erscheinen angeordnet: Partei kann sich vertreten lassen!

  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

  • OLG Frankfurt, 13.04.2021 - 26 W 5/21

    Ordnungsgeld gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung

  • OLG Bremen, 26.08.2013 - 2 W 75/13

    Zivilprozessrecht - Verhängung eines Ordnungsgeldes; Nichterscheinen trotz

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 16 W 146/18

    Anordnung des persönlichen Erscheinens: Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei

  • OLG Frankfurt, 18.09.2018 - 8 W 39/18

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem gegen die Zurückweisung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht