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   BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19   

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https://dejure.org/2020,4547
BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19 (https://dejure.org/2020,4547)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2020 - 2 WD 1.19 (https://dejure.org/2020,4547)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 (https://dejure.org/2020,4547)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; SG § 10; StGB §§ 142, 224 Abs. 1 Nr. 2, §§ 222, 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2, § 316; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 4
    Blutprobe; Degradierung; Dienstgradherabsetzung; Nachbewährung; Privatfahrt; Sachschaden; Trunkenheitsfahrt; Uniform; Verkehrsunfall; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung; fahrlässige Tötung; grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 10 SG, § 142 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 222 StGB

  • verkehrslexikon.de

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach Alkoholdelikt mit fahrlässiger Tötung

  • beck-blog

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Disziplinarrechtliche Folgen für den Soldat

  • Wolters Kluwer

    Degradierung eines Soldaten wegen außerdienstlicher fahrlässiger alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung mit Todesfolge; Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht durch einen Vorgesetzten; Bemessung der Disziplinarmaßnahme

  • rewis.io

    Degradierung wegen fahrlässiger Tötung durch außerdienstliche fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung; Privatfahrt; fahrlässige Tötung; Trunkenheitsfahrt; grobe Fahrlässigkeit; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; Degradierung; Dienstgradherabsetzung; Blutprobe; Verkehrsunfall; Sachschaden; Uniform; Nachbewährung

  • rechtsportal.de

    Degradierung eines Soldaten wegen außerdienstlicher fahrlässiger alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung mit Todesfolge; Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht durch einen Vorgesetzten; Bemessung der Disziplinarmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstgradherabsetzung bei fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung mit Todesfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 544
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist, wenn ein Soldat auf einer Dienstfahrt fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch zu Tode kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 2 WD 12.18 - juris Rn. 34 ff.).

    Insoweit ist das Truppendienstgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass fahrlässige Pflichtverletzungen grundsätzlich milder zu ahnden sind als vorsätzliche (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 2 WD 12.18 - juris Rn. 26).

    Der Senat bewertet das disziplinare Gewicht einer Verfehlung umso höher, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 2 WD 12.18 - juris Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    Der Senat hat ferner entschieden, dass eine Dienstgradherabsetzung jedenfalls auch dann Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist, wenn durch eine vorsätzliche außerdienstliche Straßenverkehrsgefährdung fahrlässig der Tod eines Menschen verursacht wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52 ff.).

    Dieser Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen steht wertungsmäßig in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine vorsätzliche körperliche Misshandlung außerhalb des Dienstes, bei der die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale der §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind, im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ebenfalls mit einer Dienstgradherabsetzung geahndet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52).

    Zu den ferner zu berücksichtigenden nachteiligen Folgen des Dienstvergehens, bei denen die eingetretene Todesfolge ausgeklammert bleiben muss, weil sie bereits auf der ersten Zumessungsstufe zum Nachteil des Soldaten berücksichtigt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 57), zählen der mehrmonatige Arbeitsausfall des Soldaten und der erhebliche Sachschaden, der durch den Unfall verursacht wurde.

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    Auch kommt dem vorliegenden Fall im Bereich der Ahndung außerdienstlicher Verkehrsdelikte mit Blick auf die schwerwiegende Folge ein auf der ersten Stufe der Zumessungserwägungen zu erfassendes größeres disziplinares Gewicht zu als etwa einem außerdienstlichen vorsätzlichen Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) oder einem ersten Wiederholungsfall einer außerdienstlichen fahrlässigen Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB, die im Regelfall (nur) mit einem Beförderungsverbot zu ahnden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01 u. a. - BVerwGE 117, 117 m.w.N. und vom 17. Februar 1998 - 2 WD 23.97 - Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1998 - 2 WD 23.97

    Dienstgradherabsetzung wegen Dienstvergehens - Vorsätzlicher Verstoß gegen die

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    Auch kommt dem vorliegenden Fall im Bereich der Ahndung außerdienstlicher Verkehrsdelikte mit Blick auf die schwerwiegende Folge ein auf der ersten Stufe der Zumessungserwägungen zu erfassendes größeres disziplinares Gewicht zu als etwa einem außerdienstlichen vorsätzlichen Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) oder einem ersten Wiederholungsfall einer außerdienstlichen fahrlässigen Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB, die im Regelfall (nur) mit einem Beförderungsverbot zu ahnden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01 u. a. - BVerwGE 117, 117 m.w.N. und vom 17. Februar 1998 - 2 WD 23.97 - Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    Dies gilt auch bei einem - wie hier - grob fahrlässigen Handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    Ferner ist ihm der Milderungsgrund einer Nachbewährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48) zugute zu halten.
  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    cc) Da Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Rn. 28 m.w.N.), sind die mildernden Umstände angesichts der mit Blick auf die eingetretenen Folgen außerordentlichen Schwere des Dienstvergehens nicht von solchem Gewicht, dass sie den Übergang zu der nächstniedrigen Maßnahmeart verlangen würden.
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19
    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB liegt vor, wenn ein Fußgänger durch ein gezieltes Anfahren zu Fall gebracht wird und durch den Anstoß eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18 - NStZ 2019, 608).
  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Da Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 Rn. 30 m.w.N.), und sie deshalb vor allem bei einer grundsätzlich verwirkten Höchstmaßnahme von hohem Gewicht sein müssen (BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43), ist vorliegend kein Abweichen von der Höchstmaßnahme geboten.
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    dd) Da die Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 Rn. 30 m. w. N.) und daher bei einer - wie hier - grundsätzlich verwirkten Höchstmaßnahme von hohem Gewicht sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43), kann bei einer Gesamtabwägung aller den früheren Soldaten be- und entlastenden Umständen von der Höchstmaßnahme nicht abgewichen werden.
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Eine Nachbewährung setzt neben einer Leistungssteigerung in fachlicher Hinsicht voraus, dass sich Soldatinnen und Soldaten während des Verfahrens in jeder Hinsicht ohne Anlass zu Beanstandungen durch ihre Vorgesetzten führen und so durch ihr Gesamtverhalten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf sie wirkt und sie unter dem Eindruck des Verfahrens durch ihre dienstliche Führung in jeder Hinsicht dokumentieren, dass sie die durch die Dienstpflichtverletzungen begründeten Zweifel an ihrer charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen wollen (BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19, Rn. 40 und vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19, Rn. 29).

    hh) Die fehlende disziplinare und strafrechtliche Vorbelastung spricht für ihn, auch wenn diesem Umstand kein großes Gewicht zukommt, da der Soldat hiermit nur die Mindesterwartungen seines Dienstherrn pflichtgemäß erfüllt, aber keine Leistung erbringt, die ihn aus dem Kreis der Kameraden heraushebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19, Rn. 33 und vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19, Rn. 29).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    Entsprechendes gilt bei außerdienstlichen Fahrten, wenn ein Soldat durch eine vorsätzliche (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52 ff., vom 11. Dezember 2018 - 2 WD 12.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 61 Rn. 33 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 94 Rn. 22) oder grob fahrlässige (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 94 Rn. 22; Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 2 WDB 8, 21 - Rn. 39) Straßenverkehrsgefährdung fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht.
  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    aa) Zwar müssen Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Rn. 30), so dass die erheblichen Verletzungsfolgen auf Seiten des Dienstherrn und des Geschädigten, die strafrechtliche Vorbelastung des früheren Soldaten und dessen Vorgesetztenstellung (§ 10 Abs. 1 SG) zu dessen Lasten wirken.
  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

    Entsprechendes gilt, wenn grob fahrlässig und damit dicht an der Schwelle zu bedingt vorsätzlichem Verhalten eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB begangen und dadurch fahrlässig der Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 LS und Rn. 20).
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

    Nichts anderes gilt, wenn grob fahrlässig und damit dicht an der Schwelle zu bedingt vorsätzlichem Verhalten eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 (a) StGB begangen wird, da dies sowohl im Fall des § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB (sog. Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination) als auch im Fall des § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB (sog. Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination) gleichermaßen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 Rn. 20).
  • BVerwG, 26.10.2021 - 2 WDB 8.21

    Vorläufige teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen des Vorwurfs einer

    (a) Verursacht ein Soldat durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung den Tod eines Menschen, ist die Dienstgradherabsetzung auch bei außerdienstlichem Verhalten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 52 ff., vom 11. Dezember 2018 - 2 WD 12.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 61 Rn. 33 ff., vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 Rn. 20 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - juris Rn. 22).
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