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   BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20   

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https://dejure.org/2020,49596
BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20 (https://dejure.org/2020,49596)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2020 - 2 WD 1.20 (https://dejure.org/2020,49596)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 WD 1.20 (https://dejure.org/2020,49596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 113 Abs. 1 ; WDO § 92 Abs. 1
    Wehrdisziplinarverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt; Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Berufung der ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 169, 388
  • NVwZ-RR 2021, 493
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

    (1) Ausgehend davon weist bereits das bei der Verfahrensdauer einzubeziehende disziplinare Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) eine Überlänge von etwa drei Monaten auf.
  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Ausgehend davon war bereits das disziplinarische Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) überlang.

    Ausreichend ist dafür ein durch konkrete Tatsachen belegter, in der Lebenserfahrung begründeter Anhalt für das Vorliegen eines Dienstvergehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 42).

    Zum anderen muss eingestellt werden, dass sie bei früherer Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gehalten gewesen wäre, es im Hinblick auf die laufenden strafprozessualen Verfahren nach § 83 WDO vorläufig auszusetzen, bis die Sachaufklärung gesichert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44).

  • BVerwG, 08.07.2021 - 2 WD 22.20

    Dienstgradherabsetzung wegen heimlicher Bildaufnahmen von sich umkleidenden

    Dementsprechend können auch unangemessene Verzögerungen in einem wehrdisziplinarischen Vorermittlungsverfahren zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 35 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 41).

    Da wegen des bereits vorliegenden rechtskräftigen Strafbefehls vom 17. Dezember 2015 zureichende Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens bestanden, hätte das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des früheren Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Denn nur dann ist anzunehmen, dass nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was auch bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und oft Ursache für strafbares Verhalten ist (Stimmungsschwankungen, geringe Frustrationstoleranz, Tendenz zu Streitereien und Impulsivität, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 32 sowie BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16 - StV 2017, 588 - Rn. 18 ff.).

    Dieses Verhalten bildet jedoch auch keinen nachteiligen Umstand (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 39 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 36).

    Denn entlastende Umstände sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 32 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 32 und BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 ff. - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

    (1) Ausgangspunkt bildet insoweit der obere Rand des für diese Maßnahmeart gesetzlich Zulässigen, weil nur der auf der zweiten Bemessungsstufe vorliegende Milderungsgrund eines minder schweren Falls dazu führt, von der Regelmaßnahme abzuweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Ausgehend davon weist hier zwar das bei der Verfahrensdauer einzubeziehende disziplinarische Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - juris Rn. 35 und vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 41) keine Überlänge auf.

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Dabei erfasst die Bindungswirkung einer maßnahmebeschränkt eingelegten Berufung auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht die ernsthafte Relevanz im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 (a.F.) bzw. 3 (n.F.) SG abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21; zum Verstoß gegen § 7 SG: BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).

    Da ein Soldat als Amtswalter das staatliche Gewaltmonopol repräsentiert, trifft ihn eine weitaus größere Verpflichtung als sonstige Bürger, es strikt zu wahren und aktiv zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 24).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    (1) Das danach zu berücksichtigende Vorermittlungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 41) war um etwa einen Monat überlang.

    Nach der Rechtsprechung des Senats sollte bei zureichenden Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens das gerichtliche Disziplinarverfahren bei einer dem Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) entsprechenden zügigen Durchführung der erforderlichen Anhörungen der Vertrauensperson und des Soldaten jedenfalls innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums von drei Monaten eingeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 44 und vom 8. Juli 2021 - 2 WD 22.20 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    Schwere Verfahrensmängel, die eine Abweichung davon gebieten, liegen nicht vor (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 19 ff.).

    bb) Bei Soldaten, die sich im Ruhestand befinden oder - wie der frühere Soldat - wegen der noch nicht vollständig ausbezahlten Übergangsbeihilfe gemäß § 1 Abs. 3 WDO als solche gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 26), folgt daraus als regelmäßige Maßnahmeart die Kürzung des Ruhegehalts gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1 WDO.

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22
    Unklare, lückenhafte oder widersprüchliche Feststellungen können somit keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß sein (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 20).

    Allein durch eine möglicherweise falsche rechtliche Würdigung werden erstinstanzliche Tatsachen- und Schuldfeststellungen jedoch noch nicht widersprüchlich (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20
    Dabei begegnet das erstinstanzlich ausgeurteilte Maß des Beförderungsverbotes in Höhe des nach oben gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 WDO gesetzlich Zulässigen keinen Bedenken, weil nur die auf der zweiten Bemessungsstufe vorliegenden Milderungsgründe dazu führen, von der Regelmaßnahme abzuweichen (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - juris Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

  • BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20

    Teilweise Aufhebung einer Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen

  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 16b D 19.316

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung eines A-16-Beamten als

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