Rechtsprechung
BVerwG, 19.03.2013 - 2 WD 13.12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 94 Abs 5 WDO 2002, § 94 Abs 3 S 1 WDO 2002, § 91 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 120 Abs 1 Nr 2 WDO 2002, § 17 Abs 1 WDO 2002
Gerichtliches Disziplinarverfahren; Einleitungsbehörde; Zuständigkeitsbestimmung des Bundesministers der Verteidigung; Entscheidung einer unzuständigen Kammer des Truppendienstgerichts; schwerwiegender Verfahrensmangel; Grundsatz des gesetzlichen Richters; Rechtsmittel ... - Wolters Kluwer
Vorliegen einer unzuständigen Kammer des Truppendienstgerichts als Mangel des erstinstanzlichen Disziplinarverfahrens i.R.d. Entwendung des dienstlichen Materials durch einen Soldaten in Afghanistan
- rewis.io
Gerichtliches Disziplinarverfahren; Einleitungsbehörde; Zuständigkeitsbestimmung des Bundesministers der Verteidigung; Entscheidung einer unzuständigen Kammer des Truppendienstgerichts; schwerwiegender Verfahrensmangel; Grundsatz des gesetzlichen Richters; Rechtsmittel ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer unzuständigen Kammer des Truppendienstgerichts als Mangel des erstinstanzlichen Disziplinarverfahrens i.R.d. Entwendung des dienstlichen Materials durch einen Soldaten in Afghanistan
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 02.11.2011 - N 7 VL 5/11
- BVerwG, 19.03.2013 - 2 WD 13.12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 WD 13.12
Ein Verfassungsverstoß liegt erst dann vor, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 19. März 1997 - BVerwG 6 C 8.95 - BVerwGE 104, 170 ). - BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 WD 13.12
Der Grundsatz des gesetzlichen Richters (nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) garantiert die Entscheidung durch den sich aus den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungs- und Besetzungsregelungen des Gerichts ergebenden Richter (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -NJW 2013, 1058 Rn. 62); ein schwerer Verfahrensmangel ist jedoch nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung zu sehen. - BVerwG, 19.03.1997 - 6 C 8.95
Aufhebung der Sendeerlaubnis für DSF bestätigt
Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 2 WD 13.12
Ein Verfassungsverstoß liegt erst dann vor, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 19. März 1997 - BVerwG 6 C 8.95 - BVerwGE 104, 170 ).
- BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 19.12
Gerichtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Urteilsabsetzung; schwerer …
Dadurch drohte nicht nur, dass zwingende gesetzliche Vorgaben - wie die des § 275 Abs. 1 StPO, aber auch des Art. 101 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - BVerwG 2 WD 13.12 -) - wie schlichte Ordnungsvorschriften behandelt würden; vor allem widerspräche dies der in § 120 Abs. 1, § 121 Abs. 2 WDO zum Ausdruck kommenden legislativen Wertung, dass das erstinstanzliche Verfahren im Rechtsmittelverfahren auch auf Verfahrensfehler zu überprüfen ist und diese von solchem Gewicht sein können, dass eine Zurückverweisung angezeigt ist.Auch dieser abwägungsrelevante Aspekt ist damit verfassungsrechtlich verankert und von hoher Bedeutung (Beschluss vom 19. März 2013 a.a.O. Rn. 25).
- BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 34.12
Verfahrensmangel; Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist; Zurückverweisung; …
Dadurch drohte nicht nur, dass zwingende gesetzliche Vorgaben - wie die des § 275 Abs. 1 StPO, aber auch des Art. 101 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - BVerwG 2 WD 13.12 - juris) - wie schlichte Ordnungsvorschriften behandelt würden; vor allem widerspräche dies der in § 120 Abs. 1, § 121 Abs. 2 WDO zum Ausdruck kommenden legislativen Wertung, dass das erstinstanzliche Verfahren im Rechtsmittelverfahren auch auf Verfahrensfehler zu überprüfen ist und diese von solchem Gewicht sein können, dass eine Zurückverweisung angezeigt ist.Auch dieser abwägungsrelevante Aspekt ist damit verfassungsrechtlich verankert und von hoher Bedeutung (Beschluss vom 19. März 2013 a.a.O. Rn. 25).
- BVerwG, 19.10.2018 - 2 WD 17.18
Unzulässige Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern der falschen Teilstreitkraft …
Ein Verfassungsverstoß liegt erst dann vor, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2013 - 2 WD 13.12 - Rn. 17 f.).Auch dieser abwägungsrelevante Aspekt ist damit verfassungsrechtlich verankert und von hoher Bedeutung (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2013 - 2 WD 13.12 - juris Rn. 25).
- BVerwG, 16.07.2014 - 2 WDB 5.13
Verfahrenshindernis; Zuständigkeit; örtliche Unzuständigkeit; Verweisung; …
Damit wird das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG und dem objektivrechtlichen Rechtsstaatsgebot konkretisiert (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - BVerwG 2 WD 13.12 - Rn. 25) sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK verwirklicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - BA S. 9).