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   BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15   

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BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15 (https://dejure.org/2016,22799)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2016 - 2 WD 13.15 (https://dejure.org/2016,22799)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 (https://dejure.org/2016,22799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EMRK Art. 6; GG Art. 97 Abs. 1; SG §§ 7, 11 Abs. 1, §§ 12, 17 Abs. 2 Satz 1; WDO § 91 Abs. 1 Satz 3, § 108 Abs. 3; StGB § 21
    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus Versorgungs- und Nutzungskreislauf; unsachgemäße Lagerung von Munition; Alkoholerkrankung; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; in dubio pro reo; seelische Ausnahmesituation; unzureichende ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6
    Alkoholerkrankung; Entzug aus Versorgungs- und Nutzungskreislauf; Milderungsgrund; Verfahrenshindernis; Verwendung eines anvertrauten Generalschlüssels; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; gesetzliche Folgen einer Disziplinarmaßnahme; in dubio pro reo; seelische ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 MRK, Art 97 Abs 1 GG, § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 11 Abs 1 SG
    Unsachgemäße Lagerung von Munition; überlange Verfahrensdauer als Milderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen beim Anlegen eines Schwarzbestandes an Manöver- und pyrotechnischer Munition

  • rewis.io

    Unsachgemäße Lagerung von Munition; überlange Verfahrensdauer als Milderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus Versorgungs- und Nutzungskreislauf; unsachgemäße Lagerung von Munition; Alkoholerkrankung; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; in dubio pro reo; seelische Ausnahmesituation; unzureichende ...

  • rechtsportal.de

    Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen beim Anlegen eines Schwarzbestandes an Manöver- und pyrotechnischer Munition

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich und es ist nicht auf feste Zeitvorgaben oder abstrakte Orientierungs- bzw. Anhaltswerte abzustellen, unabhängig davon, ob diese auf eigener Annahme oder statistisch ermittelten durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten beruhen (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 29).

    Im Zusammenhang mit der Verfahrensführung durch das Gericht ist bei der Prüfung einer Verletzung von Art. 6 EMRK zu berücksichtigen, dass die Verfahrensdauer in einem Spannungsverhältnis zur richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) und zum rechtsstaatlichen Gebot steht, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 42).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass die Vorbereitung einer Hauptverhandlung einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringt, wäre dieser in einem "mehrmonatigen Gestaltungszeitraum" (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 53 f.) zu bewältigen gewesen.

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Ob die Dauer eines konkreten Verfahrens noch angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und folgender Kriterien zu beurteilen: die Schwierigkeit des Falls, das Verhalten des Betroffenen und das der zuständigen Behörden und Gerichte sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 36).

    Es kann offen bleiben, ob die Verfahrensdauer eines Disziplinarverfahrens ab der förmlichen Einleitung zu berücksichtigen ist (so EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - V - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 LS) oder wegen der Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 WDO erst ab Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Der frühere Soldat hat damit zwar überdurchschnittliche Leistungen erbracht, sie jedoch nach Begehung des Dienstvergehens nicht gesteigert, sodass, anders als vom Truppendienstgericht angenommen, keine Nachbewährung als klassischer Milderungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122; vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    bbb) Da der frühere Soldat ausweislich des Entlassungsberichts der Fachklinik ... vom 18. Juni 2009 an einer Alkoholerkrankung litt, ist er für seinen Alkoholkonsum im Zeitraum des Dienstvergehens nicht selbst verantwortlich und eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit kann eine Maßnahmemilderung rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 m.w.N.).

    Dass der frühere Soldat vorher seinen Dienst untadelhaft versehen hat und straf- sowie disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war, ist kein für ihn sprechender Umstand von Gewicht, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllte (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Lässt sich deshalb nach erschöpfender Sachaufklärung ohne vernünftigen Zweifel ein Sachverhalt nicht ausschließen, der eine erheblich verminderte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit ergibt, ist dieser Gesichtspunkt in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122; vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122; vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Schon bei nur fahrlässigen Verletzungen von Sorgfaltspflichten im Umgang mit Munition ist ein Beförderungsverbot Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15
    Sie mildernd zu berücksichtigen ist unzulässig, weil dies auf eine Kompensation von Auswirkungen einer Disziplinarmaßnahme hinausliefe, die der Gesetzgeber als sanktionstypische Folge in seinen Willen ausdrücklich aufgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

  • KAG Freiburg, 23.02.2009 - 2/09

    Freistellung von Kosten einer zeitnahen Schulung des Antragsstellers

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 1089/09
  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Lässt sich nach erschöpfender Sachaufklärung ohne vernünftigen Zweifel ein Sachverhalt nicht ausschließen, der eine erheblich verminderte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit ergibt, ist dieser Gesichtspunkt zugunsten des Soldaten in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteile vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 69 und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 44).

    Bei dieser richterlichen Ermessensentscheidung ist zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen, dass er aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen Alkoholkonsum nur eingeschränkt steuern kann und daher für eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht voll verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495 Rn. 4; BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Hinzu tritt vor allem, dass er nicht nur den - den Ausgangspunkt der Bemessungsentscheidung bestimmenden und somit auf der zweiten Bemessungsstufe nicht ein zweites Mal erschwerend zu berücksichtigenden (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 51 Rn. 65) - Tod einer Person, sondern den Tod eines weiteren unbeteiligten Verkehrsteilnehmers verursacht hat.

    Sie mildernd zu berücksichtigen ist unzulässig, weil dies auf eine Kompensation von Auswirkungen einer Disziplinarmaßnahme hinausliefe, die der Gesetzgeber als sanktionstypische Folge in seinen Willen ausdrücklich aufgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 51 Rn. 70 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.2017 - 2 WDB 4.17

    Überlange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgebot; Verfahrenshindernis;

    bb) Gleichwohl führt diese unangemessene Verfahrensdauer selbst bei Einbeziehung des seit der Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens verstrichenen Zeitraums nicht zu einem Verfahrenshindernis, weil damit noch keine extrem schwere Belastung des früheren Soldaten verbunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Den aus der Dauer des Verfahrens erwachsenden psychischen Belastungen stehen zugleich zumindest zum Teil wirtschaftlich kompensierende Vorteile durch die Fortzahlung der höheren Ruhestandsbezüge aus dem höher besoldeten Amt gegenüber (BVerwG, Urteil vom 19. März 2016 - 2 WD 13.15 - Rn. 25).

  • VG Meiningen, 25.05.2023 - 6 D 1336/22

    Disziplinarrechtliche vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von

    Denn eine überlange Verfahrensdauer, die einen Verstoß gegen die Gewährleistung einer Verhandlung innerhalb angemessener Frist durch Art. 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, begründet einen Milderungsgrund bei solchen Disziplinarmaßnahmen, die - wie hier die Kürzung der Dienstbezüge - grundsätzlich der Pflichtenmahnung dienen (vgl. statt vieler BVerwG, U. v. 19.05.2016 - 2 WD 13/15 -, juris Rn. 66).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    (2) Die alkoholbedingte Enthemmung erlangt auch nicht etwa deshalb Bedeutung, weil der frühere Soldat wegen einer Alkoholerkrankung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage gewesen wäre, seinen Alkoholkonsum zu steuern (BVerwG, Urteile vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35 m.w.N. und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 42).
  • VG Düsseldorf, 06.03.2017 - 35 K 9370/16

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten durch eine ungenehmigte Nebentätigkeit;

    vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13/15 -, juris, Rn. 66 f.; Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66/14 -, juris, Rn. 5 ff.; Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 -, juris, Rn. 44 ff.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

    Bedeutung und Dringlichkeit folgten insbesondere für den Kläger aus dem Umstand, dass er bereits seit September 2014 des Dienstes vorläufig enthoben worden war, seine Dienstbezüge um die Hälfte gekürzt worden waren und zudem - bereits ausweislich der Verfügung über die vorläufige Dienstenthebung vom 4. September 2014 - die Höchstmaßnahme im Raum stand (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 202 Nr. 51 Rn. 68).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Insbesondere ist für die befehlswidrige Anlegung von Schwarzbeständen an Munition und Pyrotechnik und deren unsachgemäße Lagerung eine Dienstgradherabsetzung regelmäßig angemessen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 51 LS und Gründe).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat schon bei fahrlässigen Verletzungen von Sorgfaltspflichten nur im Umgang mit Munition ein Beförderungsverbot zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 51 Rn. 61).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2023 - 31 A 136/20

    Ausspruch eines Verweises wegen Begehens eines einheitlichen innerdienstlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 -, juris, Rn. 66; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 19 LD 3/12 -, juris, Rn. 63.
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

  • VG Münster, 25.11.2019 - 13 K 7272/17
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