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   BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17   

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BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17 (https://dejure.org/2018,42343)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2018 - 2 WD 14.17 (https://dejure.org/2018,42343)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 (https://dejure.org/2018,42343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines Soldaten bei Ungehorsam; Ahndung der Verletzung der Gehorsamspflicht mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung

  • rewis.io

    Nichtbefolgung von Anweisungen; Befehlsbegriff; Persönlichkeitsstörung; Schikane

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines Soldaten bei Ungehorsam; Ahndung der Verletzung der Gehorsamspflicht mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87

    Ausführung eines Befehls - Leistungsfähigkeit - Bereitschaft zur Dienstleistung -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Allerdings ist ein Soldat auch nur zur Dienstleistung bis an die Grenze seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit verpflichtet (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 2).

    Zwar muss ein Soldat, der erkennt, dass er einen Befehl nicht ausführen kann, dies seinem Vorgesetzten unverzüglich melden, es sei denn, die Sachlage ist diesem bekannt (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 3).

    Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" ist daher davon auszugehen, dass dem früheren Soldaten eine fristgerechte Auftragserledigung nicht möglich war und dass ihm wegen seines Unvermögens die Nichterfüllung des Auftrages nicht als pflichtwidrig vorwerfbar war (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 2).

    Insbesondere war die fristgerechte Erledigung des Befehls dem früheren Soldaten nicht unmöglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 2).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Eigenart und Schwere des Dienstvergehens werden hier des Weiteren dadurch bestimmt, dass der frühere Soldat als Hauptfeldwebel in einem Vorgesetztenverhältnis stand (§ 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 SG i.V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VorgV) und daher gemäß § 10 SG zu vorbildlicher Pflichterfüllung verpflichtet war (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Eigenart und Schwere des Dienstvergehens werden hier des Weiteren dadurch bestimmt, dass der frühere Soldat als Hauptfeldwebel in einem Vorgesetztenverhältnis stand (§ 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 SG i.V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VorgV) und daher gemäß § 10 SG zu vorbildlicher Pflichterfüllung verpflichtet war (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Mobbing kann als außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis eines dienstlichen Auftrages einen Milderungsgrund darstellen, setzt aber ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung von Vorgesetzten liegt angesichts der Bemühungen der Vorgesetzten, die Probleme im Mediationsweg zu lösen, nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 45).

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Das Prinzip von Befehl und Gehorsam ist auf die Bereitschaft auch und gerade von Vorgesetzten, sich in Unterstellungsverhältnisse einzuordnen, angewiesen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 65).

    Hier sind durchgängig Gehorsamspflichtverletzungen zu sanktionieren, für die eine differenzierte Betrachtung veranlasst ist: Der Senat hat in der Vergangenheit die Verletzung der Gehorsamspflicht - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N.) und bei einer Kombination von Pflichtverletzungen den Umständen des Falles auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen einzelfallbezogen Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 87 ff.).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Es liegt weder ein ausdrücklich gesetzlich geregelter Grund für die Unverbindlichkeit eines Befehls nach § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 SG noch ein darüber hinaus in der Rechtsprechung anerkannter Unverbindlichkeitsgrund vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

    Insbesondere war die Befolgung des Befehls nicht wegen einer Gefahr für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des früheren Soldaten unzumutbar (vgl. BDH, Beschluss vom 8. März 1958 - WB 2/58 - BDHE 4, 181 ; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Mobbing kann als außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis eines dienstlichen Auftrages einen Milderungsgrund darstellen, setzt aber ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Mobbing kann als außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis eines dienstlichen Auftrages einen Milderungsgrund darstellen, setzt aber ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Als Milderungsgrund in den Umständen der Tat stellt der Senat jedoch eine psychische Ausnahmesituation des früheren Soldaten im Zeitraum seiner Pflichtverletzungen in die Bemessung ein (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 302/07

    Schmerzensgeld wegen Mobbings

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17
    Negative Reaktionen von Vorgesetzten oder Kameraden auf mangelhafte Dienstleistungen sind ebenso wenig Mobbinghandlungen wie berechtigte Kritik (RhPf LAG, Urteil vom 2. August 2007 - 11 Sa 302/07 - BeckRS 2007, 47861).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 13.06.1989 - 2 WD 2.89

    Versuch einer Straftat - Vollendetes Dienstvergehen - Soldat -

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 04.07.2001 - 2 WD 52.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung mehrerer Befehle -

  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

  • BDH, 08.03.1958 - WB 2/58
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 32.12

    Verletzungen der Amtsermittlungspflicht durch die Truppendienstkammer bzgl.

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

  • VG Halle, 27.03.2019 - 5 A 519/16

    Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung

    Mobbing ist ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Rn. 86, vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine wiederholte Befehlsverweigerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG eine Wehrstraftat darstellt, die - je nach Schwere des Verstoßes - im Regelfall mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder einer Dienstgradherabsetzung geahndet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 und vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 97).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    (1) Unter Mobbing wird in der Rechtsprechung ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden, das über gewöhnliche? von jedermann zu bewältigende berufliche Schwierigkeiten hinausgeht und eine mehr oder weniger schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts? der Ehre und/oder der Gesundheit des Betroffenen darstellen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 -, juris Rn. 21, vom 15. Dezember 2005 - 2 A 4.04 -, juris Rn. 36, vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 -, juris Rn. 86, und vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 -, juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - III ZR 277/01 -, juris Rn. 17; BAG, Beschlüsse vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 -, juris Rn. 16, und vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 -, juris Rn. 18, sowie Urteile vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 -, juris Rn. 58, 60, und vom 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2013, a. a. O. Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014, a. a. O. Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2003 - 4 U 51/03 -, juris Rn. 26 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. April 2018 - 5 U 28/17 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten durch die Einleitungsbehörde bei

    Vorsätzlicher Ungehorsam stellt daher stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 78, 101).

    Es liegt auch weder ein Grund für die Unverbindlichkeit eines Befehls nach § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 SG noch ein darüber hinaus in der Rechtsprechung anerkannter Unverbindlichkeitsgrund vor (BVerwG, Urteile vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 41 sowie vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).

    Damit hätte er entweder den Straftatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 WStG verwirklicht (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 72 f.) oder in vergleichbarer Weise gegen § 7 SG verstoßen.

    ggg) Verletzungen der Gehorsamspflicht sind im Regelfall - je nach Schwere des Verstoßes - mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden, wobei das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher einzustufen ist, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut, insbesondere Leib und Leben von Kameraden, sind (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 97 m. w. N.).

    Da beim Disziplinarrecht nicht die Tat als solche im Vordergrund steht, sondern die durch sie zum Ausdruck gekommenen Charakter- und Persönlichkeitsmängel, können Gesichtspunkte der Persönlichkeit oder besondere Vertrauensbeeinträchtigungen eine hohe Disziplinarmaßnahme selbst dann rechtfertigen, wenn dies nach der Schwere des Dienstvergehens für sich genommen nicht indiziert ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 101 f.).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Im Wehrdisziplinarrecht steht auch ansonsten nicht die Tat als solche im Vordergrund, sondern die durch sie zum Ausdruck gekommenen Charakter- und Persönlichkeitsmängel (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 459 § 11 SG Nr. 3 Rn. 101).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Auch wenn dafür nicht die Verwendung des Wortes "Befehl" ausschlaggebend ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 40), fehlt es dem Senat an der für die Annahme eines Befehls erforderlichen Überzeugungsgewissheit.

    Denn eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis durch systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren lag objektiv nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 92); ebenso wenig ist festzustellen, dass der Dienstherr unter Verletzung seiner Fürsorgepflicht zu spät Disziplinarmaßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 102).

    Unberührt davon hat der Senat die Belastungen eingestellt, die beim früheren Soldaten kontinuierlich wegen seiner psychischen und physischen Erkrankungen, unter anderem einer HIV-Infektion, bestanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 1 SG Nr. 3 Rn. 84).

    Vielmehr mussten seinetwegen stetig und aufwändig die Feldjäger zum Einsatz gebracht werden, womit er besondere Renitenz und einen Charakter- und Persönlichkeitsmangel bewies, dem im Disziplinarrecht besondere Bedeutung zukommt (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 101).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    Auch in der Kumulation der Pflichtverletzungen erreicht das Dienstvergehen keine solche Schwere, dass eine disziplinargerichtliche Maßnahme geboten wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 101 und vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - juris Rn. 39).
  • VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 18.1029

    Keine Benachteiligung im Sinne des AGG durch rechtswidrige Versetzung in den

    Die Grenze zum nicht rechts- bzw. sozialadäquaten Verhalten ist erst dann überschritten, wenn Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG, U.v. 15.09.2016, - 8 AZR 351/15 -, juris-Rn. 36, BVerwG, U.v. 28.09.2018 - 2 WD 14/17 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    Dies gilt, sofern ein Befehl nicht ausnahmsweise unverbindlich ist, auch für rechtswidrige Befehle, selbst wenn damit Ordnungswidrigkeiten begangen oder - wie hier - Dienstpflichten verletzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 41; Lucks, in: Scherer/Alff/Poretschkin/Lucks, SG, 10. Aufl. 2018, § 11 Rn. 12 m.w.N.).

    Ein solcher Befehl ist jedenfalls unverbindlich, wenn er eine so große Gefahr für Leib und Leben von Untergebenen herbeiführt, dass diese Gefahr in keinem Verhältnis zu dem dienstlichen Zweck des Befehls steht (vgl. BDH, Beschluss vom 8. März 1958 - 2 WB 2.58 - BDHE 4, 181 LS; BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 Nr. 3 SG Rn. 48).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Da zum Gegenstand der Urteilsfindung gemäß § 123 Satz 3 i.V.m. § 107 Abs. 1 WDO nur die angeschuldigten Pflichtverletzungen gemacht werden dürfen, muss der in der Anschuldigungsschrift gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO zu bezeichnende Vorwurf so deutlich und klar sein, dass Umfang und Grenzen des Prozessstoffes konkret bestimmt sind und sich der Soldat für seine Verteidigung darauf einstellen kann (BVerwG, Urteil vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Buchholz 449 § 11 SG Nr. 3 Rn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

  • BVerwG, 02.04.2020 - 1 WDW 1.19
  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

  • VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18
  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

  • VG Lüneburg, 10.06.2021 - 5 A 80/21

    Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18

    Disziplinararrest; Disziplinarmaß; Generalprävention; Maßnahmebemessung;

  • BVerwG, 25.04.2019 - 2 WNB 1.19

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Disziplinarbuße; Disziplinarformel; Tenor der

  • BVerwG, 17.04.2019 - 2 WNB 2.19

    Neufassung der Disziplinarformel durch das Truppendienstgericht; rechtliches

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