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   BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11   

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BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11 (https://dejure.org/2013,14573)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2013 - 2 WD 15.11 (https://dejure.org/2013,14573)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 (https://dejure.org/2013,14573)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 302 Abs 2 StPO, § 84 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 2 WDO 2002
    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger; Bindung an strafgerichtliche Tatsachenfeststellungen; Lösungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens i.R.d. Vornahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind

  • rewis.io

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger; Bindung an strafgerichtliche Tatsachenfeststellungen; Lösungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens i.R.d. Vornahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Dass in den Soldaten gesetzte Vertrauen ist durch ein solches schweres Dienstvergehen im Regelfall endgültig verloren gegangen; dem Dienstherrn kann bei objektiver Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden (Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 28 m.w.N. ; Urteil des 2. Revisionssenats vom 25. März 2010, - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 jeweils Rn. 18, zu § 176 Abs. 1 StGB; bei Sexualdelikten zulasten Erwachsener: Urteil vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 28.11 - Rn. 54).

    Da allein die objektive Betrachtung maßgeblich ist, erlangt auch keine rechtliche Bedeutung, dass der Dienstherr den früheren Soldaten nach der Begehung des Dienstvergehens den Dienst unverändert hat versehen lassen (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48, und vom 30. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 58).

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Wer als Soldat in dieser Weise versage, beweise damit erhebliche Persönlichkeitsmängel (Urteil vom 27. Juli bei 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 16 m.w.N.).

    Dass in den Soldaten gesetzte Vertrauen ist durch ein solches schweres Dienstvergehen im Regelfall endgültig verloren gegangen; dem Dienstherrn kann bei objektiver Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden (Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 28 m.w.N. ; Urteil des 2. Revisionssenats vom 25. März 2010, - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 jeweils Rn. 18, zu § 176 Abs. 1 StGB; bei Sexualdelikten zulasten Erwachsener: Urteil vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 28.11 - Rn. 54).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Offenkundig unzureichend in diesem Sinne sind strafgerichtliche Feststellungen dann, wenn sie in einem entscheidungserheblichen Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn entscheidungserheblich neue Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht noch nicht zur Verfügung standen oder wenn die im strafgerichtlichen Urteil vorgenommene Beweiswürdigung ausweislich der Urteilsgründe nicht nachvollziehbar ist (Urteil vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 4 Rn. 31 m.w.N.).

    a) Dem Ruhegehalt stehen gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 WDO die Übergangsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz gleich, auf die der frühere Soldat noch bis zum Ablauf des 30. September 2013 in Form von Übergangsgebührnissen (§ 11 SVG) Anspruch gehabt hätte und die ihn - ebenso wie die noch nicht ausgezahlte Übergangsbeihilfe (vgl. Urteil vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Rn. 65 ) - gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 WDO noch als Soldat im Ruhestand gelten lassen.

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Das aber wäre weder mit der in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO normierten grundsätzlichen Bindung noch damit vereinbar, dass die Wehrdienstgerichte nach ihrer Zuständigkeit und Funktion keine Überprüfungsinstanz für Strafurteile sind (Urteil vom 7. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 29).

    Zwar war die Handlung persönlichkeitsfremd; sie bildete jedoch wegen ihrer Mehraktigkeit, die in der mehrfachen Verwirklichung unterschiedlicher Straftatbestände Ausdruck findet, keine Augenblickstat mehr (Urteil vom 7. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 50).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35):.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Dass in den Soldaten gesetzte Vertrauen ist durch ein solches schweres Dienstvergehen im Regelfall endgültig verloren gegangen; dem Dienstherrn kann bei objektiver Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden (Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 28 m.w.N. ; Urteil des 2. Revisionssenats vom 25. März 2010, - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 jeweils Rn. 18, zu § 176 Abs. 1 StGB; bei Sexualdelikten zulasten Erwachsener: Urteil vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 28.11 - Rn. 54).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Da allein die objektive Betrachtung maßgeblich ist, erlangt auch keine rechtliche Bedeutung, dass der Dienstherr den früheren Soldaten nach der Begehung des Dienstvergehens den Dienst unverändert hat versehen lassen (Urteile vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - Rn. 48, und vom 30. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 58).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Die Anforderungen, die an entlastende Umstände zu stellen sind, werden durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt (Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 34 Rn. 61 m.w.N.); von einer grundsätzlich verwirkten Höchstmaßnahme abzusehen, verlangt deshalb mildernde Umstände von hohem Gewicht (Urteil vom 6. September 2012 - BVerwG 2 WD 26.11 - Rn. 70).
  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    bbb) Soweit es die sonstigen strafrechtlich relevanten Handlungen des früheren Soldaten - wie Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung - betrifft, sprechen sie jedenfalls in ihrer Gesamtheit für eine kriminelle Energie und fehlende Diszipliniertheit, die einer brutalen, körperlichen Misshandlung nicht nachsteht und bei der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad bildet (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 -).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
    Die Anforderungen, die an entlastende Umstände zu stellen sind, werden durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt (Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 34 Rn. 61 m.w.N.); von einer grundsätzlich verwirkten Höchstmaßnahme abzusehen, verlangt deshalb mildernde Umstände von hohem Gewicht (Urteil vom 6. September 2012 - BVerwG 2 WD 26.11 - Rn. 70).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98

    Zulässigkeit der Revision

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00

    Anforderungen an die Ermächtigung des Rechtsanwalts zur Zurücknahme eines

  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Anderenfalls wäre § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO auf Fälle beschränkt, in denen das Wehrdienstgericht der Beweiswürdigung des Strafgerichts ohnehin folgte (BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris R. 24).

    Da Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 Rn. 30 m.w.N.), und sie deshalb vor allem bei einer grundsätzlich verwirkten Höchstmaßnahme von hohem Gewicht sein müssen (BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43), ist vorliegend kein Abweichen von der Höchstmaßnahme geboten.

  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Die Regelung gilt auch für frühere Soldaten (BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Der sexuelle Missbrauch eines Kindes nach § 176 Abs. 1 StGB wiegt in der Regel so schwer, dass der Soldat das in ihn gesetzte Vertrauen seines Dienstherrn endgültig verloren hat und dass diesem bei objektiver Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 WD 51.00 - juris Rn. 64, vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 28 und vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen auch die Milderungsgründe sein, die es erlauben, von einer an sich veranlassten Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen allerdings auch die Milderungsgründe sein, die es gebieten, von einer an sich veranlassten Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

    Dieser Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gilt in allen Fällen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, nicht nur bei einem Missbrauch mit Körperkontakt im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB 2008, sondern auch bei einem Missbrauch ohne Körperkontakt im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB 2008 (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 39 zu § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB 2008).
  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen objektiv oder subjektiv auch anders gewesen sein könnte als vom Strafgericht rechtskräftig festgestellt, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20

    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder-

    Offenkundig unzureichend sind strafgerichtliche Feststellungen, wenn sie in einem entscheidungserheblichen Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn entscheidungserhebliche neue Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht noch nicht zur Verfügung standen oder wenn die Beweiswürdigung im Strafurteil ausweislich der Urteilsgründe nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    dd) Da die Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 WD 1.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 71 Rn. 30 m. w. N.) und daher bei einer - wie hier - grundsätzlich verwirkten Höchstmaßnahme von hohem Gewicht sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43), kann bei einer Gesamtabwägung aller den früheren Soldaten be- und entlastenden Umständen von der Höchstmaßnahme nicht abgewichen werden.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Das Gewicht mildernder Umstände muss für eine Abmilderung der den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildenden Maßnahmeart umso größer sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - Rn. 95).
  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

    Offenkundig unzureichend sind strafgerichtliche Feststellungen, wenn sie in einem entscheidungserheblichen Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, wenn entscheidungserhebliche neue Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht noch nicht zur Verfügung standen (vgl. Beschluss vom 15. März 2013 a.a.O. S. 558 m.w.N.), oder wenn die in dem strafgerichtlichen Urteil vorgenommene Beweiswürdigung nicht nachvollziehbar ist (Urteil vom 14. März 2007 - BVerwG 2 WD 3.06 - BVerwGE 128, 189 = Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 25 m.w.N.).

    Auch die besonders guten Leistungen des Soldaten sowie dessen Nachbewährung erlangen nicht das Gewicht, von der Herabsetzung im Dienstgrad abzusehen, weil das Gewicht mildernder Umstände umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (Urteil vom 15. März 2013 - BVerwG 2 WD 15.11 - Rn. 43; vgl. auch Beschluss vom 20. Februar 2012 a.a.O. - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.1815

    Disziplinarrecht; Oberstudienrätin (BesGr. A 14); außerdienstliches

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.134

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14); außerdienstliches Dienstvergehen;

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 13.633

    Disziplinarrecht; Regierungsoberinspektor (BesGr. A 10) a. D.; außerdienstliches

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