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   BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17   

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BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17 (https://dejure.org/2018,28649)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2018 - 2 WD 15.17 (https://dejure.org/2018,28649)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 (https://dejure.org/2018,28649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlungen hinsichtlich Verletzung der Dienstpflichten (hier: sexuelle Belästigung einer Untergebenen); Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst

  • rewis.io

    Verbale und körperliche sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Auslandsaufenthalt; alkoholbedingte Enthemmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SG § 17 Abs. 2 S. 3
    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlungen hinsichtlich Verletzung der Dienstpflichten (hier: sexuelle Belästigung einer Untergebenen); Entfernung eines Soldaten aus dem Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten schon aus Gründen der Gleichbehandlung sowie im Interesse der rechtsstaatlich gebotenen Voraussehbarkeit der Disziplinarmaßnahme ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht konkreter einzelner Vorgesetzter (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 75).

    Ist das Vertrauensverhältnis - wie hier - endgültig zerstört, besteht für eine Nachbewährung kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 76).

    Ist die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann auch eine überlange Verfahrensdauer keine maßnahmemildernde Wirkung mehr entfalten (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 77).

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Mit dem Verstoß gegen § 7 Abs. 2 SoldGG ging der Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG einher (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 54).

    Der Senat geht zwar davon aus, dass dessen Pflichtverletzungen auch einer alkoholbedingten Enthemmung geschuldet sind; eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit wirkt sich jedoch deshalb nicht als klassischer Milderungsgrund in den Umständen der Tat aus, weil ein Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsums selbst verantwortlich ist (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2006 - 2 WD 3.05 - Rn. 130 f., vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28.11 - juris Rn. 43 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 71 m.w.N. sowie BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17 - NJW 2018, 1180 Rn. 43 ff.).

    Persönlichkeitsfremde Augenblickstaten eines ansonsten tadelfreien Soldaten liegen bereits wegen der sowohl wiederholten als auch einschlägigen Begehung nicht vor (BVerwG, Urteile vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 72 ff. und vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Dabei bildet bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 38 Abs. 1 WDO keinen zulässigen Bemessungsparameter, dass bei einer grundsätzlich gebotenen Herabsetzung im Dienstgrad die gemäß § 62 Abs. 1 Satz 3 WDO bestehende Begrenzung der Degradierungstiefe zu einer unangemessen milden Ahndung führen kann (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 53 m.w.N.).

    Bereits bei der den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen begründenden Pflichtverletzung nach Anschuldigungspunkt 2 ist zum einen erschwerend zu berücksichtigen, dass der Übergriff nicht nur auf den Körper der Hauptgefreiten C sondern gezielt auf deren Intimbereich erfolgte (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Auch wenn es sich um keinen Auslandseinsatz handelte, sind auch hier an die militärische Disziplin innerhalb einer militärischen Anlage erhöhte Anforderungen zu stellen, weil die regelmäßig beengten räumlichen Verhältnisse es gebieten, die dadurch ohnehin bereits reduzierte Privatsphäre von Kameraden uneingeschränkt zu respektieren (BVerwG, Urteil vom 27. März 2017 - 2 WD 11.16 - juris Rn. 112).

    Er hat sich aus sexueller Motivation rücksichtslos über die Rechte einer lebens- und dienstjüngeren Kameradin hinweggesetzt (BVerwG, Urteil vom 27. März 2017 - 2 WD 11.16 - juris Rn. 114).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Hierbei ist ausschlaggebend, dass die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N.), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 40 und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Der Soldat hat sich bei keiner der festgestellten Pflichtverletzungen in einer seelischen Ausnahmesituation befunden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 m.w.N.), denn es fehlt bei den einzelnen Taten an einer besonderen Zuspitzung der von ihm angeführten Belastungsfaktoren, die so gewichtig wäre, dass man von ihm kaum noch erwarten konnte, sich normgemäß zu verhalten.
  • BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05

    Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Der Senat geht zwar davon aus, dass dessen Pflichtverletzungen auch einer alkoholbedingten Enthemmung geschuldet sind; eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit wirkt sich jedoch deshalb nicht als klassischer Milderungsgrund in den Umständen der Tat aus, weil ein Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsums selbst verantwortlich ist (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2006 - 2 WD 3.05 - Rn. 130 f., vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28.11 - juris Rn. 43 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 71 m.w.N. sowie BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17 - NJW 2018, 1180 Rn. 43 ff.).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    c) Nach diesen Maßstäben kann eine Entfernung aus dem Dienst nicht - wie das Truppendienstgericht annimmt - deswegen erfolgen, weil eine Degradierung in einen Mannschaftsdienstgrad ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2009 - 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 Rn. 62).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Hierbei ist ausschlaggebend, dass die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N.), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 40 und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17
    Der Senat geht zwar davon aus, dass dessen Pflichtverletzungen auch einer alkoholbedingten Enthemmung geschuldet sind; eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit wirkt sich jedoch deshalb nicht als klassischer Milderungsgrund in den Umständen der Tat aus, weil ein Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsums selbst verantwortlich ist (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2006 - 2 WD 3.05 - Rn. 130 f., vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28.11 - juris Rn. 43 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 71 m.w.N. sowie BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17 - NJW 2018, 1180 Rn. 43 ff.).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Schießens mit einer Signalpistole

  • BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

  • BVerwG, 06.02.2018 - 2 WD 18.17

    Grundsatz des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzgl. des Hinweises auf die

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 17.03.2004 - 2 WD 17.03

    Leutnant; Zugführer; wettkampfähnliches Trinken; körperliche Unversehrtheit;

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Da der vom früheren Soldaten geleisteten Schmerzensgeldzahlung bereits im Strafverfahren unter dem Gesichtspunkt des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafreduzierende Bedeutung beigemessen wurde und sie mit ursächlich dafür war, dass dort keine bereits kraft Gesetzes zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führende Freiheitsstrafe verhängt wurde, entlastet sie ihn vorliegend nicht erheblich (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - juris Rn. 45).

    Ist die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann auch eine überlange Verfahrensdauer keine maßnahmemildernde Wirkung mehr entfalten (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - juris Rn. 56 m.w.N).

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Ist die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann die Verfahrensdauer keine maßnahmemildernde Wirkungen mehr entfalten (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - juris Rn. 56 m.w.N.).
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Es gibt im vorliegenden Fall auch keinen Hinweis darauf, dass der frühere Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsums vor der Tat nicht selbst verantwortlich gewesen wäre (BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17, Rn. 39; vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15, Rn. 71 und vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12, Rn. 54 m.w.N.; erstmals unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 WD 32.04, Rn. 18 - jeweils zitiert nach juris).

    ee) Dass der frühere Soldat der Zeugin R. 5.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hat, entlastet ihn dagegen disziplinarrechtlich nicht erheblich, weil dem bereits im Strafverfahren unter dem Gesichtspunkt des Täter-Opfer-Ausgleichs nach §§ 46a Nr. 1, 49 Absatz 1 Nr. 3 StGB strafreduzierende Bedeutung beigemessen wurde und dies mit ursächlich dafür war, dass dort keine bereits kraft Gesetzes zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führende Freiheitsstrafe verhängt wurde (BVerwG, Urteile vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19, Rn. 53, vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18, Rn. 26 und vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 Rn. 45).

    Ist danach das Vertrauen des Dienstherrn in den früheren Soldaten zerstört, kann auch die hier um etwa sechs Monate überlange Verfahrensdauer nicht maßnahmemildernd wirken, da es in diesem Fall bei einer zeitnahen Betrachtung nach dem Dienstvergehen an der für die Fortsetzung eines gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses notwendigen Vertrauensgrundlage fehlt (BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2020 - 2 WD 16.19, Rn. 20, vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18, Rn. 28 und vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17, Rn. 56).

  • VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17

    Zurückstufung eines Beamten in ein anderes Amt wegen eines Verstoßes gegen die

    Begeht ein Beamter im Rahmen seines Dienstes eine sexuelle Belästigung gegenüber einer ihm unterstellten Mitarbeiterin, verstößt er gegen die ihm obliegenden Grundpflichten aus § 33 BeamtStG, insbesondere gegen seine Pflicht zum treuen Dienen (BVerwG, Urteil vom 14.06.2018 - 2 WD 15/17 - juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 29.04.2022 - 85 K 3.20

    Öffentliches Dienstrecht: Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung von

    Es ist ohne Belang, dass eine alkoholbedingte Enthemmung und eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit keinen klassischen Milderungsgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15/17 -, juris Rn. 39, mit Verweis u. a. auf BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17 -, BGHSt 62, 247-271, Rn. 43 ff.).

    Ebenso stellt der Wehrdisziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass eine Berücksichtigung der Alkoholisierung als Maßnahmemilderung dann nicht geboten sei, wenn ein Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsums selbst verantwortlich sei (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018, a. a. O.; Urteil vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28/11 -, BVerwGE 145, 31-40, Rn. 43).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Dem entspricht, dass der Senat als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung auch bei einem sich auf den Intimbereich beziehenden Übergriff auf eine schlafende Soldatin während eines Auslandseinsatzes bestimmt hat (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 56 Rn. 48).
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Nach der Rechtsprechung des Senats bildet bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; dies gilt auch dann, wenn das Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis wie hier nur kraft Dienstgrads besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 56 Rn. 32 und 48).
  • VG Schleswig, 15.05.2023 - 12 A 210/20
    Es handelt sich dabei um die Wiedergutmachung eines bereits eingetretenen Vermögensschadens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.2017 - 2 WD 15/17 - juris Rn. 29 f).

    Zugleich hat der Kläger gegen § 7 SG in Gestalt der Verpflichtung verstoßen, der Rechtsordnung gegenüber loyal zu sein und insbesondere die (Straf-) Gesetze zu achten (BVerwG, Beschluss vom 07.12.2017, a.a.O., Rn. 33).

    Schließlich begründen wissentliche Falschmeldungen bei Trennungsgeld- und Reisekostenanträgen einen Wahrheitspflichtverstoß nach § 13 SG (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 07.12.2017, a.a.O., Rn. 56 f. m.w.N.; das Bundesverwaltungsgericht geht in der genannten Entscheidung davon aus, dass ein Trennungsgeldbetrug im Wiederholungsfall sogar nach Ablauf der ersten vier Jahre zur Entfernung aus dem Dienst berechtigt; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.08.2003, 2 WD 5/03 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - juris Rn. 49 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

    Die dienstlichen Aufgaben erfordern im Frieden und in noch höherem Maße im Einsatzfall gegenseitiges Vertrauen und das Bewusstsein der Soldaten, sich jederzeit aufeinander verlassen zu können und sich keine Nachteile oder Schäden zuzufügen (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 WD 16.19

    Aberkennung des Dienstgrads; Angehöriger der Reserve; Berufsförderungsmaßnahme;

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