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   BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15   

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https://dejure.org/2016,21786
BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15 (https://dejure.org/2016,21786)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2016 - 2 WD 16.15 (https://dejure.org/2016,21786)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 (https://dejure.org/2016,21786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    WDO § 17 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7; SG § 7, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1; StGB § 246; EMRK Art. 6 Abs. 1
    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition; überlange Verfahrensdauer.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 17 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7
    Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Unterschlagung; Vertrauensposition; überlange Verfahrensdauer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 WDO, § 38 Abs 1 WDO, § 58 Abs 7 WDO, § 7 SG, § 13 Abs 1 SG
    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition; überlange Verfahrensdauer als Milderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Ausnutzen der Vertrauensposition eines Soldaten in Vorgesetztenstellung als Teileinheitsführer Dezentrale Beschaffung; Unterschlagung des überlassenen Zubehörs der Bundeswehr als kostenlose Zugabe; Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer bei der Bemessung einer ...

  • rewis.io

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition; überlange Verfahrensdauer als Milderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition; überlange Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de

    Ausnutzen der Vertrauensposition eines Soldaten in Vorgesetztenstellung als Teileinheitsführer Dezentrale Beschaffung; Unterschlagung des überlassenen Zubehörs der Bundeswehr als kostenlose Zugabe; Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer bei der Bemessung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 155, 161
  • NVwZ-RR 2016, 790
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Wer vorsätzlich die Wahrheitspflicht verletzt, vorsätzlich Vermögensstraftaten zulasten des Dienstherrn begeht oder seine Vermögensbetreuungspflicht zugunsten des Dienstherrn außer Acht lässt, erschüttert das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Integrität (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 , vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Anvertraut ist ein Objekt einem Soldaten, wenn diesem dafür eine besondere dienstliche Schutz- und Verwendungspflicht und damit auch eine Garantenstellung übertragen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 25).

    Eine der Sorge für anvertraute Materialien vergleichbare Vertrauensposition hat zum Beispiel der Materialnachweisfeldwebel inne, der dafür Sorge zu tragen hat, dass Gegenstände ausschließlich zu dienstlichen Zwecken angefordert und verwendet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 44).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten eines Soldaten, wenn etwa auf anvertrautes Gut zugegriffen wird, so ist bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 44 und vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43 Rn. 72).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - Rn. 30).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Wer vorsätzlich die Wahrheitspflicht verletzt, vorsätzlich Vermögensstraftaten zulasten des Dienstherrn begeht oder seine Vermögensbetreuungspflicht zugunsten des Dienstherrn außer Acht lässt, erschüttert das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Integrität (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 , vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 - m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18, vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 , vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 116, vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122, vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - Rn. 62).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - Rn. 30).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich und es ist nicht auf feste Zeitvorgaben oder abstrakte Orientierungs- bzw. Anhaltswerte abzustellen, unabhängig davon, ob diese auf eigener Annahme oder statistisch ermittelten durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten beruhen (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 29).

    Im Zusammenhang mit der Verfahrensführung durch das Gericht ist bei der Prüfung einer Verletzung von Art. 6 EMRK zu berücksichtigen, dass die Verfahrensdauer in einem Spannungsverhältnis zur richterlichen Unabhängigkeit (§ 97 Abs. 1 GG) und zum rechtsstaatlichen Gebot steht, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 42).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass die Vorbereitung einer Hauptverhandlung einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringt, wäre dieser in einem "mehrmonatigen Gestaltungszeitraum" (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 53 f.) zu bewältigen gewesen.

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).

    Denn auf ihrer Grundlage müssen im Frieden und erst recht im Einsatzfall gegebenenfalls Entschlüsse von erheblicher Tragweite gefasst werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - m.w.N. ).

    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich an Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, so indiziert ein solch schweres Fehlverhalten nach der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2008 - 2 WD 9.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 4 und vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26) regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    b) Durch die Annahme der Tasche, das Belassen im Kofferraum seines privaten PKW, die Verneinung der Frage des Zeugen B. und die Veranlassung einer Ersatzbeschaffung durch den Zeugen D. hat der Soldat vorsätzlich die Pflicht aus § 7 SG verletzt, zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, vor allem zur Beachtung der Strafgesetze (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N. Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 und vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 50 ff.), weil er eine Unterschlagung im Sinne von § 246 StGB zulasten des Bundes begangen hat.

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten eines Soldaten, wenn etwa auf anvertrautes Gut zugegriffen wird, so ist bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise die Höchstmaßnahme Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 44 und vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43 Rn. 72).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Ob die Dauer eines konkreten Verfahrens noch angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und folgender Kriterien zu beurteilen: die Schwierigkeit des Falls, das Verhalten des Betroffenen und das der zuständigen Behörden und Gerichte sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 m.w.N., BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 36).

    Es kann offenbleiben, ob die Verfahrensdauer eines Disziplinarverfahrens ab der förmlichen Einleitung zu berücksichtigen ist (so EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 LS), mithin hier ab April 2012 oder - wegen der Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 WDO - erst ab Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Eine Nachbewährung (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - Rn. 48.) ist mangels einer Leistungssteigerung aber nicht feststellbar.

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18, vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 , vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 116, vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122, vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - Rn. 62).

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Eigenart und Schwere des Dienstvergehens sind auch durch die Verletzungen der dienstlichen Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG) gekennzeichnet (vgl. dazu insb. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 2 WD 4.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 23).

    Eine solche Dienstpflichtverletzung und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit des Soldaten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2011 - 2 WD 4.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. BVerwG Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N., vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51, vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 112, vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 79 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - Rn. 30).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18, vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 , vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 116, vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122, vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - Rn. 62).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07

    Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme;

  • OLG München, 05.02.1986 - 15 U 3986/85
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17

    Angemessene Entschädigung; Auslandsverwendungszulage; Bemessungsentscheidung;

    Maßgeblich dafür ist eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens, des Verhaltens des Betroffenen und Dritter sowie unter Berücksichtigung der Prozessförderung des Gerichts, ohne dass feste Zeitvorgaben oder abstrakte Orientierungs- bzw. Anhaltswerte zugrunde gelegt werden könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 26 f. und vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 80 f.).

    Hierbei sind Verzögerungszeiten, die der hohen Belastung der Truppendienstgerichtskammern und damit strukturellen Mängeln geschuldet sind, dem Staat zuzurechnen und rechtfertigen es nicht, einen Soldaten länger als nötig den Belastungen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens auszusetzen (BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2013 - 5 C 23.12 D - BVerwGE 147, 146 Rn. 43, und vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 82, vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12 - NJW 2013, 3630 ).

    Während im Strafverfahren rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen dadurch kompensiert werden, dass für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt (BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - BGHSt 52, 124 - sog. Vollstreckungslösung), ist im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren die überlange Verfahrensdauer bei der Bemessung pflichtenmahnender Disziplinarmaßnahmen mildernd einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 80 m.w.N. - sog. Zumessungslösung).

    Denn er berücksichtigt die lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens als Milderungsgrund und knüpft dabei an die Erwägungen an, nach denen der Senat eine überlange Verfahrensdauer bei der Bemessung einer pflichtenmahnenden Maßnahme mildernd berücksichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 80).

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

    Sie hat in dienstlichen Angelegenheiten sowohl gegenüber dem Zeugen Oberfeldwebel D. als auch gegenüber den Soldaten, die die Aufträge Nr. 102/13 und Nr. 179/13 unterzeichnet haben, mit ihrer Unterschrift bewusst der Wahrheit zuwider behauptet, die Bestellung der Teile erfolge zu dienstlichen Zwecken (zur Auslegung von Erklärungen vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2015 - 2 WD 15.14 - juris Rn. 48 und vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - juris Rn. 44).

    Er statuiert eine zentrale soldatische Pflicht (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2017 - 2 WD 12.16 - Rn. 21) und beinhaltet auch die Verpflichtung eines Soldaten, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 48 m.w.N.).

    Die Ausnutzung einer Vertrauensstellung für eine sonstige Vermögensschädigung des Dienstherrn wiegt bei einem Materialbewirtschaftungsfeldwebel allerdings ebenso schwer wie der Zugriff auf anvertrautes Gu., sodass dann dieselbe Regelmaßnahme in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 77).

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

    So wie Soldaten Besitzdiener des Bundes hinsichtlich der ihnen dienstlich anvertrauten Sachen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 ), sind sie dies auch im Hinblick auf solches Material, das sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit einer dienstlichen Verwendung zuführen.

    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten eines Soldaten, wenn etwa auf anvertrautes Gut zugegriffen wird, ist die Entfernung aus dem Dienst Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.05.2016 - 2 WD 16.15 -, juris Rn. 84.
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Verfahrensverzögerungen dieser Art sind dem Staat verschuldensunabhängig zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 82).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot;

    Denn ein Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB), der auch disziplinarisch mildernd zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 69), liegt danach nicht vor.
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16

    Laufbahneignung; Sperrfrist

    Jede Verletzung der Wahrheitspflicht und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit eines Soldaten (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - Rn. 61 m.w.N.).
  • VG München, 30.03.2017 - M 19L DB 15.5045

    Unverhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme und Maßnahmeverbot wegen

    Zu Gunsten des Klägers ist weiter die lange Verfahrensdauer als Milderungsgrund zu berücksichtigen; bereits das Verfahren als solches wirkt belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (BVerwG, U.v. 12.5.2016 - 2 WD 16.15 - juris Rn. 80).
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