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   BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12   

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BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12 (https://dejure.org/2013,14903)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 2 WD 20.12 (https://dejure.org/2013,14903)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 2 WD 20.12 (https://dejure.org/2013,14903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der Ansichnahme von Handgranatenübungsladungen und eines Anzünders für Leuchtkörper-Boden und wegen des Mitführens dieser im privaten PKW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 17 Abs. 2 S. 2; StGB § 21
    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der Ansichnahme von Handgranatenübungsladungen und eines Anzünders für Leuchtkörper-Boden und wegen des Mitführens dieser im privaten PKW

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92).

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 Rn. 43 m.w.N. und zuletzt Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 - Rn. 108).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt (vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 ).

  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92).

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr. z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr. z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 06.06.1991 - 2 WD 27.90

    Wehrrecht Dienstpflicht - Leichtfertiger Umgang mit Waffen - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Bei einer fahrlässigen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit Munition ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ein Beförderungsverbot (vgl. Urteile vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ff. und vom 9. Februar 1993 - BVerwG 2 WD 24.92 - BVerwGE 93, 352).
  • BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Bei einer fahrlässigen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit Munition ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ein Beförderungsverbot (vgl. Urteile vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ff. und vom 9. Februar 1993 - BVerwG 2 WD 24.92 - BVerwGE 93, 352).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 Rn. 43 m.w.N. und zuletzt Urteil vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 - Rn. 108).
  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12
    Ist ein Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsum selbst verantwortlich, führt eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit nicht zu einer Milderung der Disziplinarmaßnahme (stRspr, vgl. Urteile vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193 = Blutalkohol 2005, 179, vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127, vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 36 f. und vom 7. Februar 2013 -BVerwG 2 WD 36.12 - Rn. 46).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der

    Auch für die unsachgemäße Lagerung und für den illegalen Besitz der Munition (Anschuldigungspunkt 3) hätte eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme verhängt werden müssen, auch wenn sich die dadurch begründete Gefahren nicht in einem Schaden realisiert haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 60 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Dabei stellt bereits der einmalige Genuss des Rauschmittels und dies unabhängig von konkreten gesundheitlichen Auswirkungen eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42 sowie vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 ).

    Zwar wurde das Verfahren am 24. August 2011 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gaben; nachdem der frühere Soldat jedoch in der Berufungshauptverhandlung am 14. November 2012 den Erwerb von "Crystal Meth" für etwa 30 EUR bis 45 EUR pro Gramm eingeräumt hat, steht die grundsätzliche strafrechtliche Relevanz außer Frage (Urteil vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 41).

    Als erschwerender Umstand, der die "Herabsetzung im Dienstgrad" zum Ausgangspunkt der Maßnahme werden lässt, wirkt sich jedoch der dauerhafte, kontinuierliche und vorsätzliche Drogenkonsum aus (vgl. Urteile vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 42, vom 28. Juni 2012 a.a.O. sowie vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 = juris Rn. 12).

    Nach Maßgabe dessen erreichen die gegen den früheren Soldaten sprechenden und noch nicht für die Begründung des Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen herangezogenen Zumessungskriterien (vgl. Urteil vom 7. Mai 2013 a.a.O. Rn. 63) ein Gewicht, das den Übergang zu einer schärferen Maßnahmeart verlangt.

  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Das Verbleiben eines Soldaten im Dienst, der in militärischen Unterkünften Betäubungsmittel konsumiert hat, stellt deshalb in der Regel eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung dar; es hätte negative Vorbildwirkung, die es der Bundeswehr erschweren würde, ihren Verteidigungsauftrag zu erfüllen (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 7.5.2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 41 f.; U.v. 28.7.2011 - 2 C 28.10 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 17.3.2005 -15 B 01.327 - juris Rn. 21-26; B.v. 23.10.2002 - 3 C 02.2061 - juris Rn. 11 f.).

    Soweit es einen einmaligen Konsum von Cannabis durch einen Soldaten außerhalb dienstlicher Anlagen und Unterkünfte betrifft, so stellt auch ein solches Verhalten regelmäßig einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Satz 3 SG dar, da einem solchen außerdienstlichen Verhalten abstrakt die Eignung zur Minderung des Ansehens der Bundeswehr innewohnt (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 7.5.2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 33 und 43).

    Dass das Strafverfahren gegen den Kläger wegen Verstoßes gegen § 29 BtMG nach § 153 Abs. 2 StPO zwischenzeitlich wegen geringer Schuld eingestellt worden ist, ist für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung nicht von Relevanz (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 41); unabhängig davon ist die Verfahrenseinstellung erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erfolgt.

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Schon bei nur fahrlässigen Verletzungen von Sorgfaltspflichten im Umgang mit Munition ist ein Beförderungsverbot Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16

    Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz;

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2010 - 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 Rn. 43 m.w.N., vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 108, vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 61 und vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Ein Beförderungsverbot ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei einer fahrlässigen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit Munition, auch wenn sich die dadurch begründete Gefahr nicht in einem Schaden realisiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 1991 - 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ff., vom 9. Februar 1993 - 2 WD 24.92 - BVerwGE 93, 352 und vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - Rn. 60).
  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2010 - 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31 Rn. 43 m.w.N., vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 108 -, vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 61 und vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

    Hinzu treten die durch das nahezu einjährige Aufbewahren eines beträchtlichen Teils des gestohlenen Geldes begangenen Verstöße gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht und die Pflicht zum treuen Dienen als zentrale Dienstpflichten (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Hinzu tritt, dass sich das Dienstvergehen angesichts der in den Beurteilungen und den Bekundungen des Leumundszeugen herausgestellten sonstigen besonderen Zuverlässigkeit des früheren Soldaten als persönlichkeitsfremd darstellt (vgl. Urteil vom 7. Mai 2013 - BVerwG 2 WD 20.12 - Rn. 56), was durch sein ehrenamtliches Engagement im karitativen Bereich unterstrichen wird.
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Es gibt im vorliegenden Fall auch keinen Hinweis darauf, dass der frühere Soldat für Art und Umfang seines Alkoholkonsums vor der Tat nicht selbst verantwortlich gewesen wäre (BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17, Rn. 39; vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15, Rn. 71 und vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12, Rn. 54 m.w.N.; erstmals unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 WD 32.04, Rn. 18 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.08.2013 - 2 WDB 4.13

    Gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten; Antrag auf

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

  • VGH Bayern, 21.02.2020 - 6 CS 19.2403

    Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Drogenbesitzes

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