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   BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15   

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BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15 (https://dejure.org/2016,32701)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2016 - 2 WD 20.15 (https://dejure.org/2016,32701)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2016 - 2 WD 20.15 (https://dejure.org/2016,32701)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 17 Abs 2 S 2 SG, § 10 Abs 1 SG
    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Feldwebels der Reserve

  • rewis.io

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Feldwebels der Reserve

  • rechtsportal.de

    WDO § 84 Abs. 1
    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Feldwebels der Reserve

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Diese Vorschrift gilt auch für Verfahren gegen frühere Soldaten (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Rn. 21 m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30.).

    Eine mildere Maßnahme ist weder im Hinblick auf die vor der Einstellung eines teilweise sachgleichen Strafverfahrens gezahlte Geldauflage, noch wegen der teilweise sachgleichen strafgerichtlichen Verurteilungen veranlasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 49 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43).

    Eine besonders brutale Begehensweise liegt insbesondere im wiederholten Einschlagen auf einem bereits am Boden Liegenden unter Tritten gegen den Kopfbereich (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 44) oder in einem wuchtigen Tritt gegen die Brust der früheren Lebensgefährtin (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Rn. 37 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30.).

    Eine mildere Maßnahme ist weder im Hinblick auf die vor der Einstellung eines teilweise sachgleichen Strafverfahrens gezahlte Geldauflage, noch wegen der teilweise sachgleichen strafgerichtlichen Verurteilungen veranlasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 49 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverletzung - Herabsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Diesen Verpflichtungen hat der Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 S. 14 und vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21 f. jeweils m.w.N.).

    dd) Nicht als klassischen Milderungsgrund in den Umständen der Tat, gleichwohl mit vergleichbarem Gewicht mildernd, ist zudem eine Provokation durch das Opfer der Gewalttat bei der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen, wenn dieses durch vorwerfbares und gewichtiges Fehlverhalten einen Anlass gesetzt hat, der konkret für die dem Soldaten vorgeworfene Pflichtverletzung kausal wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 1996 - 2 WD 17.96 - S. 14 f., vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21, vom 9. November 2000 - 2 WD 10.00 - juris Rn. 7 und vom 30. März 2011 - 2 WD 5.10 - juris Rn. 49).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Eine Nachbewährung (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48) ist dagegen nicht feststellbar, weil es nach den glaubhaften Ausführungen des Zeugen D krankheitsbedingt zu einer deutlichen Verschlechterung der Leistungen bis zum Dienstzeitende des früheren Soldaten gekommen war.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Dass außerdienstliches Fehlverhalten ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung § 17 Abs. 2 Satz 2 SG regelmäßig nur dann verletzt, wenn das Strafrecht dafür eine mittelschwere Strafe androht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 59 ff.), führt nicht dazu, dass der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten mit einer milderen Maßnahmeart anzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - BVerwGE 149, 315 Rn. 44).
  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Wegen der außerdienstlich begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen bildet den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Herabsetzung im Dienstgrad jedenfalls dann, wenn eine brutale körperliche Misshandlung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 57 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Eine besonders brutale Begehensweise liegt insbesondere im wiederholten Einschlagen auf einem bereits am Boden Liegenden unter Tritten gegen den Kopfbereich (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 44) oder in einem wuchtigen Tritt gegen die Brust der früheren Lebensgefährtin (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15
    Dass außerdienstliches Fehlverhalten ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung § 17 Abs. 2 Satz 2 SG regelmäßig nur dann verletzt, wenn das Strafrecht dafür eine mittelschwere Strafe androht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 59 ff.), führt nicht dazu, dass der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten mit einer milderen Maßnahmeart anzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - BVerwGE 149, 315 Rn. 44).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

  • BVerwG, 19.10.1999 - 2 WD 26.99

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen gemeinschaftlichen Raubes und

  • BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der

  • BVerwG, 25.09.1996 - 2 WD 17.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverketzung an einem Untergebenen

  • BVerwG, 23.01.1996 - 2 WD 32.95
  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

  • BVerwG, 05.05.1998 - 2 WD 25.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Mißhandlung eines

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Diesen Verpflichtungen hat ein Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 S. 14, vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21 f. und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 24 jeweils m.w.N.).

    Der Senat berücksichtigt aber zugunsten des Soldaten, wenn auch mit minderem Gewicht als im Falle eines klassischen Milderungsgrundes in den Umständen der Tat (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, 91, vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 37), dass dieser sich in einer schwierigen, mit dauerhaften psychischen Belastungen verbundenen Lebensphase befand.

    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 46).

    Eine Dienstgradherabsetzung ist auch bei mehrfachen Wiederholungen von Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB grundsätzlich tat- und schuldangemessen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47).

    Dieser Umstand rechtfertigt trotz der außerdienstlichen Begehung die einschneidende Maßnahme einer Dienstgradherabsetzung (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - jurion Rn. 43 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 46).

    Davon ist bei mehrfachen Wiederholungen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47) oder bei solchen Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB auszugehen, die in ihrer Begehungsweise durch besondere Brutalität gekennzeichnet sind (BVerwG, Urteile vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 51 f. und vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    In den vom Senat bislang entschiedenen Fällen erfüllten Nötigungshandlungen regelmäßig zusätzlich andere Straftatbestände, die einen höheren Strafrahmen aufwiesen und damit den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bestimmten (z.B. sexuelle Nötigung: BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 28, Nötigung im Straßenverkehr: BVerwG, Urteil vom 18. August 1992 - 2 WD 9.92 - BVerwGE 93, 284 ; Körperverletzungen: BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - NZWehrr 2017, 73 ff.).
  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    Das Verhalten der früheren Ehefrau erlangt allerdings nicht das Gewicht einer vorwerfbaren Tatprovokation, die ein gewichtiger Milderungsgrund sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

    Eine Dienstgradherabsetzung ist auch bei mehrfachen Wiederholungen von Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB tat- und schuldangemessen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 03. August 2016 - 2 WD 20/15 -, Rn. 26 m.w.N., juris).
  • TDG Süd, 13.11.2019 - S 5 VL 2/17

    Disziplinarvorgesetzter, Bewilligungsbescheid, Berufsförderungsdienst

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist nach der gefestigten Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts (im Folgenden: des Senats) von einem zweistufigen Prüfungsschema auszugehen (z.B. Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - Rn. 44).
  • TDG Süd, 01.08.2019 - TDG S 5 VL 25/17

    Schweres Dienstvergehen eines Soldaten

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist nach der gefestigten Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts von einem zweistufigen Prüfungsschema auszugehen (z.B. Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - Rn. 44).
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